Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1670
Ein Charivari gegen eine gefallene stolze Jungfer

Straß bei Samerberg * 17 junge Burschen - davon mehr als die Hälfte Knechte - ziehen vor das Haus einer Kindsmutter und veranstalten dort „mit Pfeifen und Gloggen“ sowie sonstigen Lärminstrumenten - wie beim französischen Charivari - einen Mordspektakel. In den Akten wird aber weder von einem Haberfeldtreiben, noch von einen Charivari oder einer Katzenmusik gesprochen.

Das Rügeverfahren der jungen Burschen richtete sich nicht ausdrücklich gegen das sexuelle Fehlverhalten eines Mädchens, eine sogenannte Leichtfertigkeit, sondern gilt einer gefallenen stolzen Jungfer. Der Grund für die Rüge liegt - wie auch in späteren Haberfeldtreiben - im Standesunterschied zwischen dem sündigen Mann und dem leichtfertigen Mädchen, in diesem Fall zwischen einem Bauern und seiner Dirn. 

3. Mai 1834
Eine Konfrontation zwischen den Dorfbewohnern und den Haberern

Weyarn * Beim Haberfeldtreiben von Weyarn in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 1834, das sich gegen die Wirtstochter Anna Kirchberger, die Hausmagd Maria Strohschneider, den Wirt Alois Kirchberger und andere Dorfbewohner richtet, kommt es zur direkten Konfrontation zwischen den Dorfbewohnern und den Haberern. 

Der Wirt, sein Sohn und der Knecht gehen auf die Haberer los. Vater und Sohn Kirchberger werden nur leicht verletzt, der Knecht wird dagegen von fünf Schüssen schwer verwundet. Auch auf den herbeigeholten Pfarrer wird geschossen. Er kann den Verletzten nur im Schutze des Straßengrabens erreichen. Die heftigen verbalen Attacken richteten sich erneut gegen den Standesunterschied von Wirt und Dirn. 

Durch die Vorgänge von Weyarn wird das Haberfeldtreiben endgültig kriminalisiert.