Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

1614
Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei

München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.

Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis.