Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1340
Im Stadtrechtsbuch finden sich Bestimmungen für den Brandfall

München * Im Münchner Stadtrechtsbuch finden sich Bestimmungen über den Umgang im Brandfall. Dort heißt es: „Wenn es in der Stadt brennt, müssen zu dem Feuer kommen, sobald die Sturmglocke läutet, alle Bader und ihre Gehilfen, die Amt haben, und ihre Badergeräte mitbringen, die Maurer und Zimmerer mit ihren äxten und die Kornmesser und Salzmesser und die Salzlader und die Auflader und die Holzleut mit ihren äxten und was sie haben, das dem Feuer gut ist; - wer nicht kommt, verliert sein Recht in der Stadt für ein Jahr - was ihnen verdirbt, wird von der Stadt ersetzt“.

1347
Das Stadtrechtsbuch beschreibt den Bau der Isarbrücke

München * Die heutige Ludwigsbrücke wird im Stadtrechtsbuch sinngemäß beschrieben: 

  • „Im Abstand von 36 Schuh [9,36 Meter] werden Joche, die aus einer Reihe von senkrecht zur Strömung gerichteten Baumstämmen bestehen, in den kiesigen Untergrund getrieben.
  • Dann sägt man sie auf gleicher Höhe ab und verbindet sie mit Querhölzern.
  • Sechs Balken liegen von Joch zu Joch.
  • Auf diese Balken werden Bohlen von 16 Schuh [4,67 Meter] Länge quer aufgebracht.
  • Dies ergibt die Brückenbreite.
  • Über diese Bohlen wird Kies geschüttet.
  • Die Höhe über den mittleren Wasserstand ist so ausgelegt, daß ein Mann, der auf einem Floß oder Kahn unter der Brücke hindurchfährt, mit ausgestrecktem Arm die Hauptträger nicht berühren kann“.