Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
19. Januar 1784
Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor

München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.  

  • Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.  
  • Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.  
  • ​Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
  • ​Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.  

Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen. 

4. Dezember 1920
Die Eberl-Faber-AG wird städtisch

München-Haidhausen * Die Eberl-Faber-Aktiengesellschaft am Gasteig, die zuletzt im Besitz der Paulaner-Salvator-Brauerei Aktiengesellschaft war, geht in das Eigentum der Landeshauptstadt München über. Sie wird unter dem Namen „Stadtkeller“ weitergeführt.

1935
Verbreiterung der Rosenheimer Straße

München-Haidhausen * Im Zuge der Erweiterung des Rosenheimer Berges zum Zubringer der Autobahn München - Landesgrenze müssen das Gasthaus zum Salzburger Hof und der Stadtkeller mit seiner lang gestreckten Fasshalle abgetragen werden.