Münchner Zeitensprünge
2000
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5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

16. Juni 1799
Leere Staatskassen und unüberschaubare Schulden

München - Leimen * Kurfürst Max IV. Joseph erklärt öffentlich, dass er „die bayrischen Finanzen in großer Unordnung, alle Staatskassen ausgeleert und selbe überdies noch mit unerschwinglichen Rückständen belastet angetroffen habe“. In den baierischen Regierungskreisen erinnert man sich an den umtriebigen jüdischen Leimener Finanzier Aron Elias Seligmann. 

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
17. Oktober 1810
Das erste Oktoberfest beginnt mit einem Pferderennen

München * An diesem Mittwoch, es ist ein milder Herbstag mit hellblauem Himmel, wird nochmals eine breite Bevölkerungsschicht in die Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit einbezogen, nachdem die zuvor abgehaltenen Opernaufführungen und Bälle nur einem kleinen ausgesuchten Kreis geladener Gäste vorbehalten waren.

Diese Festveranstaltungen wurden vom Staat ausgerichtet und finanziert. Doch angesichts von Kriegszeiten und leeren Staatskassen hält sich der sonst bei Fürstenhochzeiten übliche Glanz und Glamour in Grenzen. Und da im Jahr 1808 die städtische Selbstverwaltung abgeschafft worden ist, verfügt München über kein Vermögen, aus dem sie einen eigenen Beitrag zu den Feierlichkeiten hätte leisten können.

Dankbar überlässt man deshalb die Ausrichtung der Feier der gehobenen Bürgerschaft, die dazu in der Lage ist und die die eigentliche Volksbelustigung, ein als Huldigung gedachtes Pferderennen, das in der Tradition des Scharlachrennens steht, durchführen kann.

Es ist der Kavallerie-Major der Nationalgarde 3. Klasse, der Bankier Andreas Michael Edler von Dall’Armi, der im Namen der Nationalgarde, also des Bürgermilitärs, ein Schreiben an den König richtet, in dem er bittet, eine solche Veranstaltung ausrichten zu dürfen. Das Pferderennen soll den Abschluss, aber zugleich auch den Höhepunkt der Feierlichkeiten um die Kronprinzenhochzeit bilden. 

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.
September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

um 1881
Spenden sammeln für den Kirchbau

München-Lehel * Unter dem Vorsitz des Kunstmalers und Akademieprofessors Rudolf von Seitz findet sich ein Bauausschuss für den neuen Kirchenbau im Lehel zusammen, der zunächst die wichtigsten Fragen klärt. 

  • Es wird ein Kirchenbauverein gegründet, der sich vordringlich um die Organisation der erforderlichen Geldmittel kümmert. 
  • Durch Spenden kommen 105.000 Mark zusammen, 
  • die Stadt legte nochmals 100.000 Mark drauf, 
  • auch die Staatskasse gewährt, weil ja ein sichtbarer Grundstock gelegt ist, einen Zuschuss von 500.000 Mark. Mit dieser scheinbar großzügigen Summe entledigt sich der Staat jedoch aller künftigen Verpflichtungen der baulichen Unterhaltung der Kloster- und Pfarrkirche. 

Da das geerbte Grundstück für ein solch großes Vorhaben als Baugrund aber nicht ausreichend war, kauft die Kirchenverwaltung noch das benachbarte Montgelas-Schlösschen und das Hofbad dazu. Dafür müssen die Lechler natürlich einen Teil ihres Baukapitals opfern.

21. November 1918
Einen Unterhalt für die Wittelsbacher beantragt

München-Kreuzviertel * Das Finanzministerium legt eine Denkschrift über die „Bezüge des früheren Königs und der Mitglieder seines Hauses aus der Staatskasse“ vor. Darin wird

  • der ersatzlose Einzug der Zivilliste in Aussicht gestellt und
  • aus Billigkeitsgründen ein Unterhalt der Wittelsbacher beantragt.