Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. November 1852
Provisorische Unterbringung des Athenäums

München-Maxvorstadt * Das Athenäum, das erst im Jahr 1857 nach seinem Stifter in „Königliches Maximilianeum“ benannt wird, findet mit sechs Zöglingen vorläufig Unterkunft in einem Mietshaus an der Oberen Amalienstraße 72, in der Nähe der Universität. Es trägt den Namen „Vorschule eines Erziehungsinstituts für den höheren Staatsdienst“. Seit dieser Zeit lässt man jedes Jahr drei weitere Zöglinge folgen. 

Die Übergangslösung ist wegen der fehlenden notwendigen Mittel im Staatshaushalt und in den bestehenden Studienfonds. Da sich der bayerische König in dieser Angelegenheit nicht an das Parlament wenden will, greift Max II. kurz entschlossen in die eigene Kabinettskasse. 

20. Juli 1855
Regierung erlaubt einer privaten Bahngesellschaft den Streckenausbau

München * Die jahrelang hohen Belastungen des Staatshaushaltes durch die Bayerische Staatsbahn führen zu einer ständig wachsenden kritischen Stimmung. Deshalb legt der Bayerische Staat nur noch den Gesetzesentwurf zum Bau und Betrieb der Bahnstrecke Lichtenfels - Coburg vor und betrachtet im Anschluss daran seine aktive Beteiligung am Eisenbahnwesen als abgeschlossen. Allerdings verbindet das Staatsbahnnetz zu diesem Zeitpunkt lediglich Oberbayern mit Schwaben sowie Franken und schließt damit die altbaierischen Gebiete Oberpfalz und Niederbayern vollkommen aus.

Die Königliche Eisenbahn-Commission hat aber für die vier wichtigsten Strecken nach Ostbayern bereits Vorbereitungen getroffen, weshalb die Bayerische Staatsregierung den Bau und den Betrieb der Eisenbahnstrecken nach Ostbayern einer privaten Bahngesellschaft erlauben will. Die notwendigen Voraussetzungen werden an diesem Tag mit Allerhöchster Verordnung geschaffen. 

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit.