Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1830
Friedrich Bürklein macht das Abitur nebenher

München-Maxvorstadt * Da eine neue Verordnung, den Eintritt in den höheren Staatsdienst betreffend, die Absolvierung des Gymnasiums fordert, bereitet sich Friedrich Bürklein nebenher auch noch auf das Abitur vor, das er im Jahr 1830 mit Auszeichnung besteht.

Auf der Akademie gehört er bald zu den besten Schülern Gärtners, vertritt den Professor häufig im Unterricht und wird von ihm auch zu Bauführungen herangezogen.

15. November 1852
Provisorische Unterbringung des Athenäums

München-Maxvorstadt * Das Athenäum, das erst im Jahr 1857 nach seinem Stifter in „Königliches Maximilianeum“ benannt wird, findet mit sechs Zöglingen vorläufig Unterkunft in einem Mietshaus an der Oberen Amalienstraße 72, in der Nähe der Universität. Es trägt den Namen „Vorschule eines Erziehungsinstituts für den höheren Staatsdienst“. Seit dieser Zeit lässt man jedes Jahr drei weitere Zöglinge folgen. 

Die Übergangslösung ist wegen der fehlenden notwendigen Mittel im Staatshaushalt und in den bestehenden Studienfonds. Da sich der bayerische König in dieser Angelegenheit nicht an das Parlament wenden will, greift Max II. kurz entschlossen in die eigene Kabinettskasse. 

12. November 1918
Die Hofbeamten sollen in den Staatsdienst übernommen werden

München-Kreuzviertel * In einer Versammlung werden die Hofbeamten zum Übertritt in den Staatsdienst aufgefordert. Die Entbindung der Beamten von ihrem Treueid durch Ex-König Ludwig III. am 13. November 1918 macht den Weg für die Übernahme frei. Ansonsten hätten mit der Einstellung der Zahlung an die Zivilliste die Gehälter des Hofes nicht mehr bezahlt werden können. 

4. Dezember 1934
In Karl Valentins Panoptikum wird eine Guillotine ausgestellt

München-Ludwigsvorstadt * In Karl Valentins „Panoptikum“ ist auch die Nachbildung der im Gefängnis Stadelheim verwendeten Fallschwertmaschine [= Guillotine] ausgestellt. Der Nachrichtergehilfe Donderer erklärt dem Publikum die Tötungsvorrichtung.

Nun fragt das Bayerische Justizministerium beim Innenministerium an, ob die Genehmigung der Darstellung der Hinrichtung weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass „der bisherige Nachrichtergehilfe Donderer [...] künftig zur Vollstreckung von Todesurteilen nicht mehr herangezogen werden" wird. Er wird wegen seiner Erklärertätigkeit im „Panoptikum“ aus dem Staatsdienst entlassen.