Münchner Zeitensprünge
2000
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1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

1891
Italienische Sammelklassen in der Haidhauser Wörthschule

München-Haidhausen * Insgesamt 80 Italiener werden in einer Sammelklasse in der Haidhauser Wörthschule unterrichtet. „Einer allgemeinen Fortbildungsschule konnte man sie nicht zuführen, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Für sie bildete man eine eigene Klasse an der Wörthschule und erteilte ihnen abends und an Sonntagen acht Stunden wöchentlich Unterricht.“

In München gab es - im Gegensatz zu den meisten anderen Großstädten im Reich - diese äußerst fortschrittliche Einrichtung, in der italienisch-kundige bayerische Lehrer zwei- bis dreimal in der Woche in den Fächern Geographie, Kalligraphie, Rechnen, Deutsch und Religion unterrichteten.

Durch das Erlernen der deutschen Sprache sollte eine Integration hierzulande erleichtert werden, durch das Fach Geographie, in dem ausschließlich italienische Landeskunde gelehrt wurde, die Bindung zur Heimat gewahrt bleiben.
Da ein Mann in Italien erst dann als vollberechtigter Staatsbürger galt, wenn er vor einem Notar seinen Namen schreiben konnte, war der Schreibunterricht für eine Wiedereingliederung in der Heimat von besonders großer Wichtigkeit.

Da die Schule von den weit außerhalb gelegenen Ziegeleien jedoch oft nur in mehrstündigen Fußmärschen zu erreichen war, und auch die Akkordanten nicht einmal für die Zeit der Schulstunden auf ihre billigsten Arbeitskräfte verzichten wollten, konnte nur eine begrenzte Anzahl der italienischen Kinder die Schule an der Wörthstraße besuchen.

1897
Die bayerischen Juden lehnen die Zionistische Bewegung ab

München * Die Israelitische Kultusgemeinde München wehrt sich massiv gegen die Zionistische Bewegung von Theodor Herzl, der in der bayerischen Haupt- und Residenzstadt den ersten Zionisten-Kongress abhalten will. Herzl hat sich für München als Veranstaltungsort entschieden, weil „diese Stadt als gastfreundlich gilt und ein geeigneter Verkehrsmittelpunkt“ ist.

Der zionistische Gedanke, der auf die Verwirklichung einer jüdischen Nation mit einem eigenen Staat Palästina hinzielt, wird von den bayerischen Juden abgelehnt. Sie fühlen sich als deutsche Staatsbürger und sehen durch das zionistische Gedankengut ihre Bemühungen um Integration gefährdet. Sie wollen alles unterlassen, was den antisemitischen Parolen von der „fremden jüdischen Rasse“ und „dass die Juden Liebe und Anhänglichkeit zu ihrem Vaterlande nicht besitzen“ neue Argumente liefern könnte.

Der Widerstand der Münchner Juden bewirkt, dass der erste Zionisten-Kongress in Basel stattfinden muss.

1. August 1914
Aufruf an die deutschen Juden!

Berlin * Der Verband der Deutschen Juden und der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens erlassen einen „Aufruf an die deutschen Juden!“ Darin fordern sie ihre Glaubensgenossen auf, ihre Kräfte „über das Maß der Pflicht hinaus“ dem „Vaterlande zu widmen“.  

Und weiter heißt es: „Eilet freiwillig zu den Fahnen!  Ihr alle - Männer und Frauen - stellet Euch durch persönliche Hilfeleistung jeder Art und durch Hergabe von Geld und Gut in den Dienst des Vaterlandes!“ 

18. Juni 1916
Mit Militär verstärkte Schutzmannschaft räumt den Marienplatz

München-Graggenau * Die mit Militär verstärkte Schutzmannschaft räumt den Marienplatz von den an den Hunger-Demonstrationen beteiligten Münchnern.  Stadtschulrat Dr. Georg Kerschensteiner muss sich später für die „mangelnde staatsbürgerliche Erziehung der gerade entlassenen Schuljugend“ rechtfertigen. 

26. Februar 1917
Ein deutsches U-Boot versenkt das Passagierschiff Laconia

Irland * Ein deutsches U-Boot versenkt vor der irischen Küste den schnellsten britischen Passagierdampfer, die Laconia. Da sich unter den zwölf Todesopfern zwei US-amerikanische Staatsbürger befinden, wird dies ein wichtiges Argument der USA zum Eintritt in den Ersten Weltkrieg. 

25. Oktober 1917
Die Frauen fordern das Wahlrecht

Berlin * In einem Brief an Reichskanzler Georg Michaelis fordern Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Marie Juchacz, Helene Lange und andere:

  • „Jetzt ist die Stunde da, in der wir Frauen nach unseren Staatsbürgerrechten laut verlangen müssen. Sollen wir keinen Teil haben an dem was jetzt wird? Haben wir Frauen nicht auch im vollsten Maße unsere schweren Pflichten erfüllt?
  • Es ist bitter, immer wieder vom neuen aufzählen zu müssen, warum auch wir uns zur vollbewussten Teilnahme am Leben des Volkes berechtigt fühlen.
  • Wir sind Staatsbürgerinnen und wollen als solche behandelt sein; 
  • Gebt uns Frauen daher das Wahlrecht!“ 
10. November 1918
Kronprinz Rupprecht kämpft mit allen Mitteln um seine Krone

Lille - München-Kreuzviertel * Ex-Kronprinz Rupprecht legt in einem forschem Telegramm bei der bayerischen Regierung 

  • „Verwahrung ein gegen die politische Umwälzung, die ohne Mitwirkung der gesetzgebenden Gewalten und der Gesamtheit der bayerischen Staatsbürger in Heer und Heimat von einer Minderheit ins Werk gesetzt wurde. 
  • Das bayerische Volk und das seit Hunderten von Jahren mit ihm verbundene Fürstenhaus haben das Recht zu verlangen, dass über die Staatsform durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung entschieden wird, die aus freien und allgemeinen Wahlen hervor geht.
  • Dass den heimkehrenden Soldaten die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Stimme abzugeben, ist eine selbstverständliche Forderung.
  • Die bayerischen Soldaten werden dann im Einvernehmen mit den bayerischen Staatsbürgern in der Heimat zu entscheiden haben, wie sie sich zur Frage weiterer Zusammenarbeit mit ihrem Fürstenhause stellen wollen.“

Der Ministerrat des Volksstaates Bayern ignoriert diese papierene Ermahnung übrigens vollkommen zu Recht. Hier spielt der Monarch von Gottes Gnaden plötzlich den Vorbild-Demokraten.

Denn dass sich Rupprecht auf eine noch ausstehende Entscheidung der frei gewählten Vertretung des souveränen Volkes beruft, ist frech. Bis dahin hätte schließlich die Dynastie Wittelsbach nicht im Traum daran gedacht, die Staatsform zum Gegenstand der Entscheidung einer Volksvertretung zu machen. 

30. Dezember 1918
Die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen

München * In der gut besuchten Versammlung der Frauengruppe der Deutschen Volkspartei (Deutsche Demokratische Partei) sprechen die Referentinnen über  

  • die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen und  
  • die Aufgabe der nun zur politischen Reife gelangten Lehrerin, die die „Jugend im staatsbürgerlichen Unterricht auf die Wichtigkeit des Wahlrechts vorbereiten soll“
5. Mai 1919
12 Perlacher Arbeiter werden im Hofbräukeller hingerichtet

München-Haidhausen * Der 19-jährige Konrad Zeller sagt als Zeuge der Erschießungen im Hofbräukeller folgendes aus: „Gleich nach unserer Ankunft im Hofbräukeller mussten wir in Reihe antreten. Jemand, wer weiß ich nicht, gab den Befehl: ‚Ludwig raus‘. Ludwig wurde von 2 Soldaten hinter das Auto geführt. Gleich darauf krachte es 2 oder 3 mal. Ich glaube, dass Ludwig sofort erschossen worden ist“.

Gegen Mittag werden die übrigen elf Perlacher von Erschießungskommandos hingerichtet. Bei den Ermordeten handelt es sich um den bereits erwähnten Hafnermeister Josef Ludwig sowie die Hilfsarbeiter Artur Koch, Johann Keil, Sebastian Hufnagel, Albert Dengler, sowie den Arbeiter Albert Krebs, der Schweizer Staatsbürger war, weiters um den Schreiner Georg Jakob, den Maurer Josef Jakob, den Eisenbahnarbeiter Georg Eichner, den Arbeiter Konrad Zeller, den Korbmacher August Stöber und den Former Johann Fichtl.

Josef Ludwig ist Vorsitzender des Perlacher Arbeitersrats, dem aus dem Kreis der Ermordeten noch Josef Jakob und August Stöber angehören. Außerdem ist Ludwig Mitglied im Gemeindeausschuss und steht dem wichtigen Lebensmittelausschuss vor. 

Von den zwölf Ermordeten sind zehn Mitglieder der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - USPD. Zwei der Getöteten sind Junggesellen; insgesamt werden zehn Frauen zu Witwen, die sich um 46, davon 35 minderjährige Kinder [!], sorgen müssen. 

12. August 1919
Der Landtag beschließt in Bamberg die Bayerische Verfassung

Bamberg * Mit 165 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen von der USPD und einer Enthaltung beschließen die Mitglieder des Landtags in Bamberg die in elf Abschnitte und 95 Paragraphen gegliederte neue Bayerische Verfassung.

In ihr wird Bayern als Freistaat und Mitglied des Deutschen Reiches bezeichnet. Sie enthält einen Grundrechtekatalog und sieht für alle Personen, die ihren Wohnsitz mindestens ein halbes Jahr in Bayern haben, die bayerische Staatsbürgerschaft vor. 

27. Oktober 1938
Das Deutsche Reich lässt 17.000 Juden verhaften

Deutschland - Polen * Das Deutsche Reich lässt 17.000 Juden polnischer Staatsangehörigkeit verhaften und an die polnische Grenze transportieren. Da der polnische Staat zunächst die Einreise seiner Staatsbürger verweigert, vegetieren die Menschen im Grenzgebiet in der Zwischenzeit dahin.

Unter den 17.000 befinden sich auch die Eltern des Herschel Gryspan, der wenige Tage später - wegen homosexueller Beziehungen - den Legationssekretär Ernst vom Rath an der Deutschen Botschaft in Paris schwer verletzen wird.