Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1864
Papst Pius IX. erlässt eine Enzyklika aller zeitgenössischen Irrlehren

Rom-Vatikan * Papst Pius IX. erlässt - wieder ohne Konzil - die Enzyklika Quanta Cura, den sogenannten „Syllabus“, der eine Aufstellung von achtig zeitgemäßen Irrlehren enthält. 

  • Dazu gehören nicht nur der Pantheismus, Naturalismus und Rationalismus, sondern vor allem der Sozialismus, Kommunismus sowie irrige Anschauungen über die Natur der Ehe und das Verhältnis von Staat und Kirche.
  • Verurteilt wird auch der ungezügelte Fortschrittsglaube und der Liberalismus, der die Trennung von Staat und Religion vorsieht. 
  • Die „Kurie“ sieht ihren Feind in der modernen Welt. Deshalb ist sie gegen die Glaubensfreiheit, Gewissens-, Kult-, Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sowie die Demokratie.
  • Im Gegensatz dazu verlangt der Papst im „Syllabus“ die Oberhoheit der Kirche über die staatliche Gewalt. 

Auf Kritik an der römisch-katholischen Kirche und auf Individualismus antwortet sie mit dem Anspruch, dass nur sie selbst auf Erden die Sache Gottes „ausschließlich, alleinig und entscheidend“ vertreten könne. Wer zu dieser Kirche nicht gehören will, der muss sie eben verlassen. 

Besonders in Deutschland entbrennt daraufhin eine Auseinandersetzung, in deren Folge es zum sogenannten Kulturkampf kommt. 

1897
Die SPD fordert die Trennung von Staat und Kirche

München * Der Bayerische Bauernbund - BBB fordert unter anderem

  • die Aufhebung der kirchlichen Schulaufsicht und
  • die Abschaffung der aristokratischen Ersten Kammer.  

Georg von Vollmar, der Führer der SPD fordert die Trennung von Staat und Kirche und kritisiert die Vormundschaft der Kirche über die Lehrer.  

Das Zentrum sieht darin ein Streben nach Entchristlichung der Schule, wie sie auch den Liberalen vorschwebe, und fordert im Umkehrschluss „die volle Emanzipation der Kirche von den Fesseln staatlicher Bevormundung“.

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

März 1925
Faulhaber verweigert dem Reichspräsidenten Ebert das Trauergeläut

München-Kreuzviertel * Unversöhnlich zeigt sich Erzbischof Michael von Faulhaber gegenüber dem am 28. Februar 1925 verstorbenen, der SPD angehörenden Reichspräsidenten Friedrich Ebert.

Der Kardinal verweigert ihm ein Trauergeläut in seiner Diözese, weil der Verstorbene ja auf dem Boden einer Verfassung stand, die „auf eine Trennung von Staat und Kirche abzielte“. Außerdem war Friedrich Ebert als „Mitglied und Führer einer politisch grundsätzlich religions- und kirchenfeindlichen Partei, nicht durch die Wahl des deutschen Volkes ‚Reichspräsident‘ geworden“