Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
20. März 1919
Ein Sozialisierungsgesetz kündigt Verstaatlichungen nur an

Weimar * Das Sozialisierungsgesetz erklärt die Zuständigkeit des Reiches und kündigte die Verstaatlichung von Schlüsselbetrieben im Bergbau an.

Spätestens im Sommer 1919 ist klar, dass es im Deutschen Reich nicht zu durchgreifenden Sozialisierungsmaßnahmen kommen wird. 

23. März 1919
Einführung der Betriebsräte auf SPD-Konferenz beschlossen

Weimar * Die SPD-Parteikonferenz beschließt die Einführung der Betriebsräte:

  • „Zur Mitwirkung an Sozialisierungsmaßnahmen, zur Kontrolle sozialistischer Betriebe, zur Überwachung der Gütererzeugung und Verteilung im gesamten Wirtschaftsleben sind gesetzlich geordnete Arbeitervertretungen zu schaffen.
  • In dem zu diesem Zweck schleunigst zu schaffenden Gesetz sind Bestimmungen zu treffen über die Wahl und Aufgaben von Betriebs-, Arbeiter- und Angestelltenräten, die bei der Regelung der allgemeinen Arbeitsverhältnisse gleichberechtigt mitzuwirken haben.
  • Es sind weiter Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat vorzusehen, die vor dem Erlass wirtschaftlicher und sozialpolitischer Gesetze ebenso wie die Vertretungen aller übrigen schaffenden Stände gutachtlich zu hören sind und selbst Anträge auf Erlass solcher Gesetze stellen können.
  • Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Verfassung der deutschen Republik festzulegen.“ 
um 3. April 1919
Die Sozialisierungskommission tritt endgültig zurück

Weimar - Berlin * Die Mehrheitssozialdemokraten lehnen tief greifende Sozialisierungsmaßnahmen unter dem Eindruck

  • der harten Forderungen der Alliierten,
  • der Demobilmachungsprobleme und
  • der katastrophalen Ernährungslage ab.

Daraufhin tritt die Kommission zur Erarbeitung eines Sozialisierungskonzepts endgültig zurück.