9. September 1839
Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen
Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ tritt in Kraft.
- Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer können diesen Punkt jedoch leicht umgehen, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen.
- Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen.
- Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden.
- Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten.
- Fabrikbesitzer müssen Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften wurden mit Geldstrafen geahndet.
Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft.