Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

Mai 1610
Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird geschaffen

Au - Haidhausen - Untergiesing * Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen. Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen Nockherberg befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.

Gerade auch deshalb, weil das Landgericht weit entfernt liegt und der Richter von Wolfratshausen sowie der Amtmann von Perlach den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.

In einem ersten Schritt werden diese Orte dem Hofoberrichter unterstellt. 

20. Mai 1624
Die Seelsorge der Basilianer scheitert an ihrer Sonderstellung

München - Au * Ein zweiter Basilianer-Pater trifft in der Au ein. Der Pater bringt eine päpstliche Bulle mit, die außerordentliche Vollmachten für den Orden enthält. Aufgrund der gewährten Sonderstellung der Basilianer ist der Ordinarius von Freising nicht mehr bereit, auf seine Rechte an der Pfarrei zu verzichten.

Auch das griechische Zeremoniell stößt beim Alt-Herzog auf Ablehnung. So heißt es: „Wegen des griechischen Gesangs und Ritus wünschen wir, dass niemals eine feierliche Messe in griechischer Form, mit griechischem Gesang und Zeremoniell, abgehalten werde.“

Damit scheitert die vom baierischen Herrscherhaus angestrebte eigenständige Seelsorge in der Au.