Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz
München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.
Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.