Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

5. November 1942
Überfall auf die Museum-Lichtspiele

München-Au * Unter „Ausnutzung der Verdunkelung“ überfällt der 33-jährige Wilhelm Heppert die Kassiererin der Museum-Lichtspiele und raubt den Betrag von 150 Mark. Der Räuber wird von einem Wehrmachtsangehörigen gefasst und der Polizei übergeben. Er wird vor ein Sondergericht gestellt und als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Eine Begnadigung lehnt das Gericht ab.