Münchner Zeitensprünge
2000
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1781
Kurfürst Carl Theodor lässt vaterländische Stücke verbieten

München * Der pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor lässt einige vaterländische Stücke aus politischen Gründen verbieten. Ein Verbot folgt dem anderen. Dabei spielen die Vorstadttheater gerade diese Volksstücke mit Vorliebe. Die Gründe für diese restriktiven Maßnahmen der Regierung liegen zum einen in der Unsittlichkeit der Stücke, zum anderen im Bestreben der Obrigkeit, angebliche öffentliche Unruheherde zu unterbinden.

28. November 1816
Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser

München - Königreich Baiern * Eine Verordnung über Zwangsarbeitshäuser regelt, dass in diese Einrichtungen nicht nur lästige Bettler und Landstreicher, sondern auch

  • „Menschen von fortgesetztem schlechten Lebenswandel, die sich dem Müßiggange, der Unsittlichkeit und öffentlichen Ausschweifungen ergeben und dadurch,
  • sowie durch Widerspenstigkeit und Ungehorsam gegen Eltern und Vorgesetzte Unordnung, Gefahr und Verderben in die Familie und Gemeinde bringen“ untergebracht werden können. 
9. Juni 1824
Erzbischof Gebsattel veröffentlicht einen Hirtenbrief zur Sittlichkeit

München * Erzbischof Anselm von Gebsattel veröffentlicht einen Hirtenbrief zur Sittlichkeit und erteilt den Geistlichen massive Anleitungen, um „gegen die große Zahl unehelicher Kinder und andere sittliche Verhaltensweisen“ aktiv zu werden. Das unterstützt die Haberer enorm und fordert die Geistlichen sogar auf, die Treiben zu fördern. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

20. Januar 1849
Ein politisches Haberfeldtreiben gegen einen fortschrittlichen Lehrer

Holzolling * In der Nacht vom 20. zum 21. Januar 1849 wird auf einer Wiese außerhalb von Holzolling ein Haberfeldtreiben abgehalten. Die Treiben finden nun schon seit einiger Zeit aus Sicherheitsgründen außerhalb der dörflichen Siedlungen statt. Getrieben wird  von 50 bis 60 Haberern. Es gilt mehreren Einwohnern des Dorfes, in der Hauptsache aber dem Lehrer Franz Xaver Bacherl.

Der Grund für das Haberfeldtreiben ist bei Franz Xaver Bacherl nicht in einer Leichtfertigkeit zu finden, sondern ist politischer Natur und zeigt damit eine völlig neue Tendenz weg vom Sittlichkeitstreiben. Der Lehrer Franz Xaver Bacherl

  • begeisterte sich für ein großes, geeinigtes Deutschland,
  • hatte einen Arbeiterverein, angelehnt an den Münchner Märzverein gegründet,
  • organisierte Versammlungen und hielt politische Reden.

Als der Holzollinger Kooperator Haid gegen den Arbeiterverein von der Kanzel predigte, schrieb Bacherl über ihn einen Artikel in der revolutionsfreundlichen, radikal-demokratischen Zeitung „Gradaus mein deutsches Volk! * Volksblatt für uneingeschränkte Freiheit“.

Daraus ergibt sich einerseits, dass das Haberfeldtreiben gegen Franz Xaver Bacherl von einem geistlichen Herrn forciert worden war, und dass andererseits die Haberer wenig sorgfältig über ihr Opfer recherchierten und wie hilflos sie im Grunde den neuen sozialen und politischen Entwicklungen gegenüber standen. Die Haberer werfen dem Lehrer vor: 

  • seinen schändlichen Artikel im „Gradaus“ und 
  • unterstellen ihm, er hätte einen „Lumpenverein“ gegründet,
  • den Opferstock ausgeraubt und
  • die Vorhänge aus dem Beichtstuhl gestohlen, um sich daraus einen Frack schneidern zu lassen. 
10. November 1863
Ein Hirtenbrief fordert die Haberer zum Aufgeben auf

München * Mit einem Hirtenbrief forderte Erzbischof Gregorius von Scherr die immer radikaler agierenden Haberer auf, „von einem Thun und Treiben abzulassen, das gegen die Grundsätze der Religion, der bürgerlichen Ordnung und aller Sittlichkeit verstößt“

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
21. Oktober 1878
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

Berlin - Deutsches Reich - München-Au * Da die Zahl der Anhänger der sozialistischen Arbeiterbewegung ständig wächst und von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilt, setzt Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in Kraft.

Davon unabhängig fördern die Bischöfe die katholischen Werktätigen finanziell und ideell mit der Organisation von Arbeitervereinen, darunter den Katholischen Arbeiterbund und dem Kolpingverein. Auch die Josephshäuser in der Hochstraße zeugen von diesen Aktivitaten.

Während es den sozialdemokratischen Arbeitervertretungen um eine harte Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber den Unternehmern und dem Staat geht, ist das oberste Ziel der katholischen Arbeitervereine die „christliche Lebensführung der Arbeiterfamilien“ und die Förderung sowie den Erhalt von „Religion und Sittlichkeit bei den Arbeitern“.

29. Dezember 1881
Die Feuerländer-Völkerschau wird unter Auflagen genehmigt

München-Lehel * Die Polizeidirektion München erteilt das „Erlaubnisschreiben“ für die öffentliche Vorstellung von vier Feuerländer mit vier Frauen und zwei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bei gleichzeitiger Erhebung von Eintrittsgeldern. An Gebühren entstehen einmalig drei Mark sowie pro Tag 1,80 Mark, insgesamt 71,80 Mark, die an den Armenfonds zu entrichten sind. 

Es ist alles zu vermeiden, was gegen „öffentlichen Anstand, Schicklichkeit und Sittlichkeit verstößt oder feuergefährlich sein könnte“. 

1884
„Propaganda- und Reklamefahrten

München * In der Münchner Presse erscheint die nachstehende Nachricht: „Dem die Maximilianstraße in München entlang prominierenden Publico bot sich gestern, Sonntag mittag um 12 Uhr, ein ebenso viel Entrüstung als Ärgernis erregendes Bild dar. Auf einem doppelsitzigen Veloziped bewegte sich ein Pärchen in rascher Fahrt durch die Straßen. Das Pärchen bestand aus einem Mannsbilde und einer - Donna, letztere in einem geblümten leinenen Rock, durch den die stampfenden, das Vehikel in Bewegung setzenden Beine sich jedem, so er darauf erpicht war, leicht präsentierten. Ohne Scham, stolz wie eine Amazone, ließ die holde Donna sich männiglich mustern, ihre Fahrt ungeniert fortsetzend. 

Wir fragen nun:

  • Ist dies die neueste Art von Velozipedsport?
  • Darf auf solche Art dem öffentlichen Sittlichkeitsgefühl ungestraft ein Faustschlag ins Gesicht versetzt werden?
  • Endlich: Wo bleibt die Polizei, die hier ein erfolgreiches Feld für ihre Tätigkeit finden dürfte?"

Die beschriebene Dame ist die Ehefrau von Josef Stanigel, des Inhabers der Ersten Münchner Velozipedfabrik, in der ab dem Jahr 1883 Fahrräder gekauft werden konnten. Gemeinsam mit seiner Frau unternimmt Josef Stanigel Propaganda- und Reklamefahrten durch München und zu den umliegenden Bierkellern. Er trägt dabei einen karierten Anzug, sie eine Pumphose und eine Jacke mit weiten Ärmeln. 

„Ja schamts eich denn net, so Maschkera z'gehn?", werden die Radler beschimpft. Für die „damische Radlerin" gibt es noch stärkere Sprüche: „A so a ausgschaamte Person, de soll doch bei de Kinder dahoam bleibn! Vom Radl sollt ma's obehau'n!"

1895
So etwas „Unanständiges“ wie die Brunnengruppe Satyrherme & Knabe

München-Ludwigsvorstadt * Nach Auffassung des Münchner Magistrats kann man so etwas „Unanständiges“ wie die Brunnengruppe Satyrherme & Knabe des Bildhauers Matthias Gasteiger unmöglich an einem viel besuchten Platz aufstellen, weshalb der Brunnen in die Nähe des Toilettenhäuschens in der Stachusgrünanlage zur Aufstellung kommt. Aber so gut kann man das Brunnenbuberl gar nicht verstecken, dass sich nicht doch Moralapostel und Sittlichkeitsvereine über diese „Sauerei“ ereifern.

Es kommt zum Skandal, in deren Folge der Münchner Polizeipräsident bei Matthias Gasteiger vorspricht, um ihm „allen Ernstes zu erklären, daß das Bildwerk höchst anstößig sei und dass das Interesse der Aufrechterhaltung der Moral und guten Sitten unbedingt erfordere, dass 'etwas' geschehen muss“.

Matthias Gasteiger unternimmt nichts. Er will keinesfalls ein Feigenblatt an seinem Buberl akzeptieren.

September 1903
Das Hippodrom sorgt für unendlichen Gesprächsstoff

München-Theresienwiese * Die Reitversuche der Damen und Herren im Hippodrom sorgen für unendlichen Gesprächsstoff. Einem anderen Antrag auf Zulassung eines Hippodroms eines anderen Schaustellers lehnt der Stadtmagistrat mit folgender Begründung ab: „Aus Sittlichkeitsgründen kann das Unternehmen keine Konkurrenz vertragen, das männliche Publikum geht sicher auch nur hinein, weil es vermutet, Pikantes erleben zu können“.

um 1905
Die Zensur in allen Bereichen des Theaterwesens

München * Eine nicht datierte Aktennotiz vermerkt: Die Zensur betrifft auch „das kleine Theaterwesen, die Varietées, Tingeltangel, Singspielhallen, Cabarets; ferner die Volkssänger, Komiker, Rezitatoren sind vermittels der Präventivzensur nach Möglichkeit in ordnungsgemäßen Bahnen zu halten, zumal da erfahrungsgemäß gerade auf diesem Weg die Kenntnis von Unsittlichkeiten und Unanständigkeiten aller Art in die breitesten Schichten der Bevölkerung getragen wird“.

16. Oktober 1906
Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe an

München-Obergiesing * Ludwig Thoma tritt eine sechswöchige Haftstrafe in der Strafvollzugsanstalt Stadelheim an. Er ist für schuldig befunden worden, mit seinem Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger“ die Kirche beleidigt zu haben.

18. November 1930
Die Bischöfe beschäftigen sich mit dem Nationalsozialismus

München * Die Bischöfe beschäftigen sich in einer Diözesansynode auch mit dem Nationalsozialismus. Domdekan Prälat Dr. Anton Scharnagl referiert über dieses Thema. Seine Ausführungen beginnen mit den Worten: „Der Nationalsozialismus ist politische Partei und Weltanschauung zugleich“ und kommt zum Ergebnis, dass der Nationalsozialismus mit den Aussagen der katholischen Glaubenslehre unvereinbar sei.

Dr. Scharnagl begründet danach seine Thesen mit den

  • von den Nationalsozialisten propagierten germanischen Christentum,
  • der Ablehnung des Alten Testaments,
  • der Forderung nach einer deutschen Volkskirche,
  • die Ablehnung der Bekenntnisschule und
  • einer rassisch definierten Sittlichkeit, die die kinderlose Frau als minderwertiges Mitglied der Volksgemeinschaft betrachtet. 

In den angefügten Feststellungen wird der Sachverhalt in nie mehr wiederholter Deutlichkeit schließlich auf den Punkt gebracht: „Der Nationalsozialismus ist eine Häresie und mit der christlichen Weltanschauung nicht in Einklang zu bringen.“  

Das im Februar 1931 veröffentlichte Amtsblatt Nr. 4 schwächt allerdings entscheidende Passagen bereits wieder ab. 

um Januar 1937
Pater Rupert Mayer predigt gegen die Nationalsozialisten

München * Pater Rupert Mayer predigt

  • gegen den „Schulkampf“ der Nazis,
  • gegen die „Ausschlachtung“ der Sittlichkeits- und Devisenprozesse gegen Ordensleute,
  • gegen die nationalsozialistischen Presseerzeugnisse und vor allem
  • gegen die „Entkonfessionalisierung“.