Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

1899
Schon einer der ersten Filme verursacht einen Skandal

München-Hackenviertel * Schon einer der ersten im Internationalen Handels-Panoptikum gezeigten Filme verursacht einen Skandal. Er heißt „Endlich allein“ und zeigt ein Brautpaar am Hochzeitstag. Die Schlussszene wird umgehend zensiert. Auch in den folgenden Jahren sorgen Filme wie „Im Bad einer Pariserin“ oder „Im Chambre séparée“ für Aufregung.

Die Neue Bayerische Zeitung schreibt über das neue Medium Kino: „Es scheinen für dieses Etablissement überhaupt nur Nacktheiten als sehenswert und interessant zu existiren. Wir enthalten uns jeglicher weiterer Ausführungen und stellen nur die ergebene Anfrage: Wo bleibt die Münchner Sittenpolizei? Schläft sie oder existirt sie nicht mehr?“ 

Freilich werden neben solchen Filmen auch regelmäßig Aufnahmen von den verschiedenen und aktuellen Kriegsschauplätzen gezeigt.