Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
um 1668
Die Privilegien der Churbaierischen Seidencompagnie

München * Dr. Johann Joachim Becher ist zwischenzeitlich zum kurbaierischen Leibmedicus und kurfürstlichen Rat erhoben worden, hat sich aber nach einem zweijährigen Aufenthalt in Baiern - wegen der erfahrenen Schmähungen - verärgert nach Wien zurückgezogen, wo er sich der dortigen Seidenmanufaktur widmet. Das Wiener Unternehmen entwickelt sich bald zur großen baierischen Konkurrenz. 

Zu Bechers Nachfolger als Direktor der Churbaierischen Seidencomapgnie wird der kurfürstliche Revisionsrath Dr. Jobst ernannt.  Die Churbaierische Seidencompagnie ist  - wie alle merkantilistischen Unternehmen - mit besonderen Freiheiten und Privilegien ausgestattet worden. Alleine die Gesellschaft ist befugt, die roh eingeführte oder im Land erzeugte Seide verarbeiten zu lassen. Nur sie darf die Seide in grosso verkaufen.

Das heißt, dass alle baierischen Kaufleute ihren Bedarf an Seide bei der Churfürstlichen Seidencompagnie decken müssen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt und fremde Seidenwaren einführt, muss die Confiscation der Ware hinnehmen und dem Staat eine Strafe von 1.000 Reichstalern bezahlen.