Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

1598
Eine „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft

München * Eine aus 18 Personen bestehende „Zaubergesellschaft“ sitzt in der Schergenstube in Haft, deren Mitglieder  

  • Zauberbücher und glückbringende Alraunenwurzeln besaßen, 
  • sich unter dem Galgen oder
  • in der oberen Stube des Alexander Freisinger in der Au trafen und  dort Beschwörungen zur Wiedergewinnung gestohlener oder verlorener Sachen und „Ansegnungen gegen den bösen Feind“ betrieben.

Eine eigene Ratskommission wird gebildet, die sich aus Mitgliedern des Inneren und Äußeren Rats zusammensetzt.

Die Urteile sind vergleichsweise glimpflich.

  • Die meisten werden auf die „Schragen“ gestellt, zum Teil mit umgehängten Zauberbüchern. Diese Strafe ist - im Gegensatz zum Pranger - nicht „ehrlos“.
  • Einige werden zusätzlich zu den Jesuiten zur Beichte und Kommunion geschickt,
  • zwei erhalten eine Geldstrafe und
  • einer wurde zu vier Jahren „gegen den Erbfeind der Christenheit“, die Türken, verurteilt. 
6. Oktober 1714
Segnung der Dreifaltigkeitskirche

München-Kreuzviertel * Die Dreifaltigkeitskirche kann vom Dekan Johann Martin Constante von Vestenburg benediziert [= gesegnet] werden. Die Altäre, die Kanzel und das Abschlussgitter werden in den folgenden beiden Jahren geschaffen. 

18. November 1841
Das Portal der Theatinerkirche bleibt geschlossen

München-Kreuzviertel * Der Sarg der evangelischen Königin Caroline wird in einem feierlichen Zug von der Herzog-Maxburg zur Theatinerkirche geleitet. Sechzehn evangelische Geistliche gehen vor dem Sarg, dahinter König Ludwig I. und weitere hohe monarchische Würdenträger. An der Theatinerkirche angekommen, bleibt das Kirchenportal geschlossen.

Trotz schlechten Wetters muss die Aussegnung vor der Kirche vorgenommen werden. Erst dann können die sterblichen Überreste der Königin an die Priester des Kollegiatsstifts von Sankt Cajetan übergeben werden.

Die katholischen Priester sind in gewöhnlicher Straßenkleidung erschienen, die Kirche ist dem Anlass entsprechend nicht ausgeschmückt, keine brennenden Kerzen, keine Orgelmusik, kein Gesang. Die evangelischen Geistlichen dürfen die Theatinerkirche nicht betreten. Der Sarg wird ohne Gebet und Segen in der Gruft abgestellt. Angeordnet hat diese Maßnahmen gegen die Häretikerin der Erzbischof von München-Freising, Lothar Anselm Freiherr von Gebsattel.

10. August 1914
Auf den Johannisplatz zur Truppenaussegnung

München-Haidhausen * Erstmals marschieren in Haidhausen die Truppen auf dem Johannisplatz zur Truppenaussegnung auf, um vor dem Abmarsch noch den kirchlichen Segen zu erhalten.  

„Der Kommandeur hielt eine kernige Ansprache und bat zum Schluss um Gottes Beistand.  
Der Priester war unter dem Thronhimmel vor die Kirche getreten und erteilte, das Allerheiligste nach allen Seiten zeigend, den Segen. [...]  In allen katholischen Gotteshäusern wurde der Hirtenbrief des Kardinals verlesen, darauf drei Gebete für das Vaterland und unsere Krieger gehalten“
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Solche abendlichen und nächtlichen Aufmärsche mit kirchlichem Segen werden sich noch mehrmals wiederholen.