Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
17. September 1633
Die Paulanermönche kommen in den Besitz der Lärchlbrauerei

München-Hackenviertel * Zum Bier kommen die Paulanermönche durch das Erbe einer dankbaren Brauerwitwe aus der Neuhauser Gasse.

Die Besitzerin der Lärchlbrauerei hat ihren schwachsinnigen Sohn Andreas, der „ein toreter Tropf“ ist, in die Obhut der Paulanerpatres gegeben. Und da sie nach dem Tod ihres Mannes nichts mit dem Braurecht anfangen kann, überträgt sie es - mit Dreingabe einiger Grundstücke, 1.450 Gulden Barvermögen, Schmuckstücken, einer Wohnungseinrichtung sowie Brauereiutensilien und Vorräten - an die Eremiten vom Heiligen Francesco di Paola. 

14. Juli 1933
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Berlin * Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bestimmten die Nationalsozialisten, dass Menschen in acht Krankheitsfällen - auch gegen ihren Willen - sterilisiert, also unfruchtbar gemacht werden können. Die aufgeführten Krankheiten sind: 

  • angeborener Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • manisch-depressives Irresein,
  • Epilepsie,
  • Veitstanz,
  • erbliche Blindheit und Taubheit und
  • schwere körperliche Mißbildungen.

Außerdem können Personen, die an schwerem Alkoholismus leiden, unfruchtbar gemacht werden.

In den Jahren von 1933 bis 1945 werden aufgrund dieses Gesetzes circa 400.000 Männer und Frauen mit erblichen Krankheiten sterilisiert. Nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Erbgesundheitspflege gehört die Maßnahme der Sterilisation zur künstlichen Ausmerze, die bis zur Vernichtung lebensunwerten Lebens geht.