Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
Januar 1872
Ein ärztliches Gutachten über Prinz Otto von Bayern

München * Prinz Otto von Bayern wird von mehreren Ärzten untersucht und ein ärztliches Gutachten erstellt. Die Ärzte prognostizieren, dass eine Heilung möglich wäre, wenn der Patient von München entfernt und einer konsequenten Behandlung zugeführt werden würde.

Man vermutet allerdings „Syphilis“ und keine „Schizophrenie“. Außerdem gibt man dem Prinzen nur noch eine Lebenserwarten von einem halben bis maximal zwei Jahren.

um 15. Januar 1872
Prinz Otto wird von mehreren Ärzten untersucht

München * Prinz Otto wird von mehreren Ärzten untersucht. Die Mediziner sehen eine Heilung im Bereich des Möglichen, wenn der Patient von München entfernt und einer konsequenten Behandlung unterzogen werden würde. Ottos Leibarzt Dr. Gietl vermutet sogar, dass der Prinz innerhalb eines halben Jahres sterben wird, wenn er sich nicht einer strengen Kur unterzieht.  

Man attestiert ihm aber nicht Schizophrenie, sondern Syphilis. Erst als Ottos Tod partout nicht eintreten will, ändert man das Krankheitsbild auf Paranoia um. 

14. Juli 1933
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Berlin * Im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bestimmten die Nationalsozialisten, dass Menschen in acht Krankheitsfällen - auch gegen ihren Willen - sterilisiert, also unfruchtbar gemacht werden können. Die aufgeführten Krankheiten sind: 

  • angeborener Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • manisch-depressives Irresein,
  • Epilepsie,
  • Veitstanz,
  • erbliche Blindheit und Taubheit und
  • schwere körperliche Mißbildungen.

Außerdem können Personen, die an schwerem Alkoholismus leiden, unfruchtbar gemacht werden.

In den Jahren von 1933 bis 1945 werden aufgrund dieses Gesetzes circa 400.000 Männer und Frauen mit erblichen Krankheiten sterilisiert. Nach den Grundsätzen nationalsozialistischer Erbgesundheitspflege gehört die Maßnahme der Sterilisation zur künstlichen Ausmerze, die bis zur Vernichtung lebensunwerten Lebens geht.