Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
31. März 1751
Eine weitere Ausnahme vom Schankverbot

Au * In einem Mandat erteilt Kurfürst Max III. Joseph den „PP. Paulanern zu Closter Neudeckh ob der Au” eine weitere Ausnahme vom Schankverbot. Sie dürfen am Festtag des Ordensgründers, am 2. April, und der anschließenden Oktav, insgesamt acht Tage, „denen zu ihrem Closter kommenden Leuthen in Flaschen und kleinen gschürln einen Drunckh braunes Bier abgeben“. Da Frauen der Zutritt ins Kloster verwehrt ist, beauftragen diese Buben, die ihnen das Getränk in Krügen holen. 

Das Ordensfest hatte eine große Anziehungskraft, seit Kurfürst Max III. Joseph und sein Hof mit großem Gefolge in die Au fährt. 

1836
Gegen das Ausschankverbot des Salvators

München * Graf von Seinsheim schreibt in seiner Funktion als Präsident des Isarkreises zur Preisgestaltung des Salvator-Bieres: „Seit ich denke, und das ist schon eine geraume Zeit von Jahren, findet dieser Ausschank um das Fest des Hl. Franz von Paula statt. Das Publikum ist nicht nur daran gewöhnt, sondern es hängt demselben wie dem Einbocke [= Bockbier]mit einer Art von Leidenschaftlichkeit an, ja manche Menschen erblicken in dem Genusse des Einbockbieres den Beginn einer Art Frühjahrskur. […] 

Sollte auf dem Verbote des Ausschanks des Salvators bestanden werden, so bin ich überzeugt, daß, um Selbes zu verwirklichen, die ernstesten Maßregeln, ja sogar militärische Assistenz erforderlich werden.“