Die Klarissinnen-Nonnen erhalten das Brau- und Schankrecht
München-Angerviertel * Die Klarissinnen-Nonnen vom Kloster Sankt Jakob am Anger erhalten das Brau- und Schankrecht.
München-Angerviertel * Die Klarissinnen-Nonnen vom Kloster Sankt Jakob am Anger erhalten das Brau- und Schankrecht.
Haidhausen * Dem Haidhauser Mesner und Kleinwirt Georg Pockmayer wird das Weißbierschankrecht genommen. Damit verliert er vorübergehend seine Konkurrenzfähigkeit, da der Großwirt Weißbier, Braunbier und Branntwein ausschenken darf.
Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, übergibt Kurfürst Ferdinand Maria ein Grundstück neben seinem Haus, auf dem der Landesherr die neue Wolfgangskapelle errichten will. Das alte, aus Holz erbaute Kircherl ist im Laufe der Jahre baufällig geworden. Auf „unterthänigstes anhalten etlicher gewißer persohnen, welche auß Irer zu den heyligen Wolfgang tragenden Devotion, dessen im Dorff Haidhausen stehende vnd Paufellige kleine Capelle zu reparieren vnd zu erweitern vorhabens“.
Nun erteilt Kurfürst Ferdinand Maria die Genehmigung zum Neubau und bewilligt darüber hinaus fünfhundert Gulden. Und unser Kleinwirt war eben nicht nur ein frommer Mann, sondern auch ein cleverer Geschäftsmann. Kein Wunder, dass nach dieser sozialen Tat das Schankrecht für Braunbier nicht mehr lange auf sich warten lässt.
Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, erhält nach dem Schankrecht auch die Genehmigung „zum Setzen von Gästen“ und den Weißbierausschank.
Er darf die Gäste nur bei Tag bedienen, sie jedoch nicht in der Nacht beherbergen. Außerdem ist ihm versagt Hochzeiten, Stuhlfeste und Goldene Tage abzuhalten. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings dann, wenn Freunde oder Verwandte aus München diese Bitte äußern.
Haidhausen * Der neue Kleinwirt von Haidhausen, Kaspar Öttl, kann den Erhalt der Wirtschaft sichern, nachdem er von der Hofmarkherrin, der Gräfin Anna Maria von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, das Schankrecht für Weiß-, Braunbier und Branntwein sowie das Recht zur Haltung von Spielleuten, Kegelplätzen und der Abhaltung von Kindsmählern erhalten hat.
Der Kleinwirt und der Großwirt sind bis in das 19. Jahrhundert hinein die einzigen Wirte in Haidhausen, das heißt, nur die Beiden besitzen das Schankrecht, können also Getränke weitergeben.