Erste Scharmützel im Grenzgebiet
Rhein - Saar - Mosel * Im Grenzgebiet an Rhein, Saar und Mosel kommt es zu ersten Scharmützeln zwischen vorgeschobenen Kavallerie-Patrouillen.
Rhein - Saar - Mosel * Im Grenzgebiet an Rhein, Saar und Mosel kommt es zu ersten Scharmützeln zwischen vorgeschobenen Kavallerie-Patrouillen.
Saarbrücken * Frankreichs Armee greift mit drei Divisionen Saarbrücken an und kann dieses kurzfristig besetzen. Doch dann ziehen sich die französischen Truppen wieder zurück.
Pfalz - Saarland • 460.000 Mann stehen in ihren Aufmarschplätzen in der Pfalz und im Saarland bereit.
Spichern * Die Spicheren Höhen bei Saarbrücken sind umkämpft. Die Schlacht wird nach ihrem Schauplatz, dem Dorf Spichern bei Forbach, nahe Saarbrücken, benannt. Ein Grund für den preußischen Sieg ist das zögerliche Verhalten der französischen Führung. Der Sieg der Preußen ist unvorhergesehen. Es war ein Risiko, einen Feind von unbekannter Truppenstärke und in starken Stellungen anzugreifen; der Angriff hätte in einer Niederlage enden können.
Pfalz - Saarland • Deutschen Eisenbahnen befördern mit insgesamt 1.500 Zügen bis zum 9. August 640.000 Soldaten und 170.000 Pferde an die Aufmarschplätze. Anders ist dies in Frankreich, das im Jahr 1870 über das wohl modernste Eisenbahnnetz Europas verfügt. Doch was die Organisation der Truppentransporte betrifft, befindet sich das Land auf dem Stand von 1859. Bleibt festzustellen, dass von Mitte Juli bis Anfang August 1870 die Eisenbahn die entscheidende Rolle für den Kriegsverlauf hatte und der preußische Fahrplan besser war.
München * Eine Kommission des Stadtmagistrats geht auf Studienreise nach Stuttgart, Deidesheim, Mainz, Wiesbaden, Koblenz, Köln, Bremen, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Wien, Großinzersdorf und Salzburg begeben, „um Einrichtung und den Betrieb der Ratskeller einer Anzahl größerer Städte kennen zu lernen“.
Ergebnis dieser Studienreise war der Beschluss der Gemeindekollegien, dass im Ratskeller nur noch „Pfalzweine, Rheinweine, Mosel- und Saarweine, Frankenweine, badische Weine, österreichische und ungarische Weine sowie Bordeaux-, Burgunder- und Schaumweine“ angeboten und verkauft werden durften, welche von einer vom Magistrat eingesetzten Kommission „nach vorgenommener Kostprobe angekauft und in der städtischen Weinkellerei eingelagert und behandelt worden sind“.
Für die Auswahl der „ruhigen“ Weine war „vor allem maßgebend, dass die Weine naturecht, das heißt aus dem vergorenen Saft der Weintraube sind und keinerlei Zusatz an Zucker oder Zuckerwasser enthalten“.