Münchner Zeitensprünge
2000
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25. Februar 1623
Maximilian I. erhält die Kurwürde auf Lebenszeit

Regensburg * Kaiser Ferdinand II. löst sein Versprechen ein und belehnt Herzog Maximilian I. von Baiern auf dem Regensburger Fürstentag mit der pfälzischen Kur des gestürzten „Winterkönigs“ Friedrich V..

  • Wie verabredet erhält Maximilian I. die Kurwürde nur auf Lebenszeit.
  • Damit verbunden erhält Baiern die Oberpfalz als Pfandbesitz.
  • Die Rheinpfalz kommt unter baierische und spanische Verwaltung.

Damit ist die katholische Mehrheit im siebenköpfigen Kurfürstenkollegium gesichert. Die baierischen Wittelsbacher besitzen nun - mit Köln - über zwei der sieben Kurwürden. 

März 1799
Der Englische Garten ist dem kurfürstlichen Kabinett unterstellt

München-Englischer Garten * Der Englische Garten ist inzwischen nicht mehr der Militärbehörde, sondern dem kurfürstlichen Kabinett unterstellt.

  • Reinhard Freiherr von Werneck ist hauptamtlicher Direktor des 375 Morgen großen Englischen Gartens.
  • Er untersteht aber dem zum Gartenbaudirektor für die Rheinpfalz und ganz Baiern ernannten Friedrich Ludwig Sckell. 

Werneck achtet hauptsächlich auf die wirtschaftliche Rentabilität der Gartenanlage. Durch landwirtschaftliche Einrichtungen soll sich das Gartenprojekt selbst tragen - und möglichst sogar einen Gewinn erwirtschaften.

Dies will Werneck durch die Erweiterung der Wiesen- und Waldflächen, durch eine Vergrößerung des Viehbestandes und den Ausbau der Ökonomie und der Mühlen erreichen. Die Ökonomie und die Schweizerey wird dem Englischen Garten einverleibt.

11. September 1906
Der etablierte Spediteur Jean Hopp stirb

München - München-Au * Der etablierte Spediteur Jean Hopp stirb im Alter von 39 Jahren. Er kaufte kurz vor seinem Tod die Firma Falk & Fey samt Inventar um 2.000 Mark. Der erst 1903 aus der damals bayerischen Rheinpfalz nach München zugewanderte Unternehmer will durch den Firmenkauf als „lange eingeführte Firma“ erscheinen.

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben.