Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
September 1879
Der Steyrer Hans betreibt eine Braubude auf dem Oktoberfest

München-Theresienwiese * Von 1879 bis 1903 bewirtschaftet der Steyrer Hans eine Braubude auf dem Oktoberfest. Zuerst betreibt er eine Festbude der Pschorr-Brauerei, um dann in den 1890er-Jahren das Kraftbier der Spatenbrauerei zu verzapfen. Dazu pachtet er gemeinsam mit seinem Schwager, dem Gastwirt Wilhelm Schäffer, zwei nebeneinanderliegende Budenplätze und errichtet darauf eine Doppelbude.

Eine Athleten-Kapelle spielt zur Unterhaltung auf. Kraftbier, Kraftfleisch, Kraftsemmeln und eine Kraftbrühe werden angeboten. Hier zeigt er auch sein viel bewundertes Athleten-Kunststück. Der Steyrer packt ein mit dreißig bis vierzig Litern Bier gefülltes Fass mit zwei Fingern am Rand und hebt es vom Boden auf den Schanktisch.

Der Steyrer Hans versteht es außerordentlich gut, für sich und seine Geschäfte zu werben und so seine Popularität zu steigern. Er will in seiner Festbude seine schwergewichtigen Requisiten, darunter seine Schnupftabakdose, ausstellen. Als ihm der Magistrat dazu die Erlaubnis verweigert, drückt er sein Bedauern in Anzeigen aus, nicht jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass das Publikum das interessante Schauerlebnis jederzeit im Saal seines Gasthauses nachholen könne.

Februar 1940
Karl Valentin soll seinen Requisitenkeller im Kolosseum räumen

München-Isarvorstadt * Karl Valentin wird behördlicherseits aufgefordert, seinen Requisitenkeller im Kolosseum zu räumen, da dort ein Luftschutzkeller eingerichtet werden soll.

Aus Wut und Verzweiflung zerstört oder verschenkt er daraufhin seinen gesamten Bühnenfundus.
Kurz darauf wird ihm mitgeteilt, dass er den Raum nun doch weiterhin nutzen kann.