Münchner Zeitensprünge
2000
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13. Oktober 1307
Im Morgengrauen werden die Templer verhaftet

Paris * Zur Überraschung von Papst Clemens V. werden im Morgengrauen - gleichzeitig in ganz Frankreich - die Templer verhaftet, ihre Güter beschlagnahmt und die Ordenshäuser unter königliche Aufsicht gestellt. Der Überraschungscoup gelingt und es gibt keinen militärischen Widerstand der Tempelritter. Trotzdem kann der Großmeister der Tempelherren, Jacques de Molay, noch kurz vor der Massenverhaftung Bücher und Dokumente des Ordens verbrennen. Die Zahl der Verhaftungen lässt sich nur schwer abschätzen. In Paris gibt es 138 Festnahmen. Lediglich zwölf bis zwanzig Ordensritter können vor der Razzia fliehen, darunter nur ein hoher Würdenträger.

Der Brief von König Philipp IV., datiert vom 14. September [Tag der Kreuzerhebung], hat den folgenden Inhalt:

  • „Eine bittere, beklagenswerte, entsetzlich sich vorzustellende Sache [...].
  • Ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, eine scheußliche Missetat [...].
  • Eine ganz und gar unmenschliche, ja jeder Menschlichkeit fremde Sache ist uns dank mehrerer glaubwürdiger Menschen zu Ohren gekommen“.

Und weiter heißt es:

  • „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigten, werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken, sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben“, und
  • „sie verpflichten sich durch Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen, sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird.“

Zur Aufdeckung der Wahrheit werden „ausnahmslos alle Mitglieder des selbigen Ordens unseres Königreichs festgenommen, gefangengehalten und dem Urteil der Kirche vorbehalten“. Alle ihre Güter, „bewegliche und unbewegliche“, werden „beschlagnahmt, von uns eingezogen und getreu verwahrt werden“.

16. Oktober 1307
Frankreichs König Philipp IV. informiert über die Operation Templer

Paris * Frankreichs König Philipp IV. informiert die europäischen Herrscher über die Operation Templer und fordert sie umgehend zum Handeln im Sinne seiner Politik der vollendeten Tatsachen auf. Zur Untermauerung enthält das königliche Schreiben die gegen die Tempelherren erhobenen Vorwürfe:

  • „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigen,
  • werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken,
  • sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben.“

Und weiter schreibt der König:

  • „Sie verpflichten sich durch ihr Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen,
  • sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird.“
18. März 1314
Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden verbrannt

Avignon - Paris * Die Verfügungsgewalt über die höchsten Würdenträger des Templer-Ordens hat sich der Papst vorbehalten. Sie werden von einem Kardinalskollegium zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei von ihnen, der Großmeister Jacques de Molay und der Praeceptor der Normandie, Geoffroy de Charnay, pochen auf ihre Unschuld und lehnen das Urteil ab.

Jacques de Molay und Geoffroy de Charnay werden - ohne Rücksicht auf den Papst - noch am gleichen Tag auf der Ile de la Cité in Paris verbrannt. Der letzte Templer-Großmeister soll den Papst und den König noch auf dem Scheiterhaufen verflucht haben, weshalb Clemens V. später „der verfluchte Papst“ genannt wird. Der Templer-Prozess ist bis heute einer der ganz großen Justizskandale geblieben. Dem Templer-Orden wurde bis zum heutigen Tage keine Genugtuung erteilt.

Das Hauptziel der Verfolgung der Tempelherren durch König Philipp „dem Schönen“, sich das bewegliche Vermögen des Ritterordens anzueignen, war allerdings gescheitert. Der sagenhafte Schatz der Templer wird nie gefunden, sein Verbleib nie geklärt. Das bildet wiederum die Grundlage für eine Vielzahl von Spekulationen. Und kein Orden bot so viel Anlass zu Spekulationen wie der der Templer.

Durch ihr Engagement im Heiligen Land kamen die Tempelritter mit Traditionen der jüdischen Welt, des Islam und nicht zuletzt der Antike in Berührung, die ihren mittelalterlichen Horizont enorm erweiterten. Ihre beachtlichen Erfolge auf technischem und finanziellem Gebiet lassen sich darauf zurückführen. Sie entwickelten ein eigenes Weltbild, das höchstwahrscheinlich als Fernziel die Vereinigung der monotheistischen Religionen anstrebte. 

Gleichzeitig musste der Ritter-Orden erkennen, dass sein neu erworbenes Wissen für das abergläubische mittelalterliche Europa noch nicht nachvollziehbar war und deshalb Schwierigkeiten heraufbeschwören musste. So wurde vieles geheim gehalten, und aus diesen Geheimnissen entstanden sowohl die „Arroganz der Wissenden“ als auch viele Legenden.

14. Juni 1530
Kaiser Carl V. verlässt München in Richtung Augsburg

München - Augsburg * Kaiser Carl V. und sein Gefolge verlassen München in Richtung Augsburg, wohin er einen Reichstag einberufen hat. Dort sollen die Religionsparteien geeinigt werden, doch der Kaiser will „die lutherische Ketzerei in Deutschland mit Stumpf und Stil ausrotten“. Denn genau dieses Versprechen hat er am 24. Februar 1530 Papst Clemens VII. ja gegeben.

1534
Die Gesellschaft Jesu wird gegründet

Rom * Die Gesellschaft Jesu wird von dem ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola gegründet und wie ein Militärverband aufgebaut. Ihr Tätigkeitsfeld sehen die Jesuiten vor allem in der geistigen Erneuerung und Seelsorge. In der Folgezeit entwickelt er sich zum Kampforden der katholischen Kirche.

Der Jesuit Lamormain wird viele Jahre später behaupten: „Wenn es nicht die Schulen der Gesellschaft gegeben hätte, die nach dem weisen Ratschluss der Kaiser und Erzherzöge in Wien, Prag, Graz, Olmütz und anderenorts in Deutschland gegründet wurden, dann wäre von der katholischen Religion kaum eine Spur übrig geblieben.“

25. September 1555
Die religiös-politischen Verhältnisse im Reich werden regelt

Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.

Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.

um 23. Mai 1583
Der erste deutsche Religionskrieg beginnt

Köln * Mit Unterstützung baierischer und spanischer Truppen wird in harten Kämpfen während des sogenannten Kurkölnischen oder Truchsessischen Krieges Gebhard von Waldburg-Trauchenburg aus dem Erzstift Köln und später aus dem Herzogtum Westfalen vertrieben. 

Es ist der erste deutsche Religionskrieg, an dem Deutschland, Frankreich, Spanien, die Niederlande und der Papst beteiligt sind. Der Krieg dauert bis zum Jahr 1588.

13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
um 1600
Fragen nach den Ursachen der Armut

München * Unter Herzog Maximilian I. wird erstmals nach den Ursachen der Armut gefragt. Folgende Erkenntnisse fassen die Untersucher zusammen: Verantwortlich für die Armut ist

  • die Überbevölkerung der Städte,
  • die Überbesetzung der Zünfte und Gewerbe,
  • die allzu großen Freiheiten des Handels,
  • die Vernachlässigung der Polizeigewalt und
  • der Verfall der Religion und der Sitten.

Das Ergebnis ist die Einführung restriktiver Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Zuzugsbeschränkungen sowie Festnahmen und Einkerkerung von Bettlern und Vagabunden.

26. April 1606
Die protestantische Mehrheit verprügelt spontan die Katholiken

Donauwörth * In Donauwörth zieht die katholische Minderheit - unter Verletzung des Augsburger Religionsfriedens - aus Anlass einer jährlich stattfindenden Bittprozession mit fliegenden Fahnen vom Kloster Heiligenkreuz aus.  Es kommt zum Konflikt mit der protestantischen Mehrheit, die die Katholiken spontan verprügelt.

Donauwörth ist eine der acht Freien Reichsstädte, in denen nach den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens Katholiken und Protestanten das Recht freier Religionsausübung genießen.

31. Juli 1618
Die böhmischen Stände erklären sich zur Wahlmonarchie

Prag * Die Böhmische Konföderation, ein Bündnis der nicht-katholischen Stände, wird in Prag gebildet.

  • Der König als monarchisches Oberhaupt wird weitgehend entmachtet.
  • Die Regierungsgewalt wird in die Hände der Stände gelegt.
  • In der Konföderationsakte erklären die böhmischen Stände sich zur „freien, ständisch verfassten Wahlmonarchie“.
  • Die Stände der Nebenländer Mähren, Schlesien, Ober- und Niederlausitz werden denen Böhmens gleichgestellt. Sie dürfen fortan an der Königswahl teilnehmen.
  • Der Protestantismus wird zur Staatsreligion erklärt. 
10. Oktober 1625
Eine Religionsedikt für Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * Nach einer kaiserlichen Instruktion wird in dem von Baiern besetzten Oberösterreich durch ein Religionsedikt die totale Gegenreformation eingeführt.

Alle protestantischen Einwohner Oberösterreichs müssen bis Ostern 1626 katholisch werden - oder auswandern. Wer sich zu diesem Schritt entschließt, muss zehn Prozent seines Vermögens als Nachsteuer bezahlen. 

14. Mai 1632
Geldzahlungen statt Plünderung und Mord

München - Freising * Der kurfürstliche Kriegsrat Johann Küttner und die Münchner Bürgermeister Friedrich Ligsalz und Ferdinand Barth sowie der Stadtrat Paulus Parsdorfer reisen nach Freising. Dort treffen sie den Schwedenkönig Gustav Adolf und bitten ihn

  • um Schonung der Stadt vor Brand und Plünderung,
  • die Sicherung der Personen und Eigentum und
  • die Bewahrung von Religion und politischer Verfassung.

Sie bieten dafür die Bezahlung einer Kontribution [Geldzahlung] an.

7. November 1638
Die Mariensäule wird feierlich eingeweiht

München-Graggenau * Am ersten Sonntag nach Allerheiligen weiht der Freisinger Fürstbischof Veit Adam von Gepeckh das Marien-Monument auf dem Schrannenplatz feierlich ein. Das ist jener Tag, an dem alljährlich in einer großen Gedächtnis-Prozession der Sieg Maximilians I. in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag, im Jahr 1620, gegen die aufständischen Böhmen, gefeiert wurde. Auf den Tag genau ist das jetzt 18 Jahre her.  

Die Münchner Mariensäule ist die erste Madonnen-Säule nördlich der Alpen. Der baierische Kurfürst hat die Madonnen-Säule als Symbol des durch den Dreißigjährigen Krieg wieder erstarkten katholischen Glaubens und als Ausdruck seiner eigenen tiefen Marienverehrung errichten lassen. Er legt damit ein öffentliches Bekenntnis für seine Religion und seine politische Überzeugung ab. Die Münchner Mariensäule wird zum Vorbild vieler ähnlicher Monumente in Baiern und Österreich.  

10. Mai 1641
Die Bronzeputti auf dem Säulensockel der Mariensäule werden aufgestellt

München-Graggenau * Durch einen Erlass will Kurfürst Maximilian I. sicherstellen, dass die Mariensäule „in gebierender veneration, und respect erhalten, Insonderheit alle unsauberkheiten und verunehrungen verhietet und abgestelt werden“. Die Mariensäule wird deshalb mit einem Marmorgeländer mit den vier Bronze-Laternen umgeben.  

Auf dem Sockel der Mariensäule kommen im gleichen Jahr vier bronzene Heldenputti zur Aufstellung, die für Maria als „ecclesia militans“ [= „die in der Welt kämpfenden Kirche“] oder als Apokalyptisches Weib für die im Kampf der Konfessionen siegreiche katholische Kirche instrumentalisiert werden. Sie stellen eine Umsetzung des Psalm 91, Vers 13 dar: „Über die Schlange und den Basilisken wirst du schreiten, und den Löwen und den Drachen wirst du zertreten.“  

In nahezu allen Veröffentlichungen über die Mariensäule verkörpert der Drache den Hunger, der Löwe den Krieg, der Basilisk die Pest und die Schlange den Unglauben oder falschen Glauben. Sie sollen, so die populäre Auffassung, die großen Plagen der Zeit veranschaulichen. Nach einer anderen Definition, die dem Programm des - im Jahr 1674 ausgebrannten - Zimmers der Religion in der Residenz entspricht, steht der Drache  für die Häretiker [= Ketzer], der Löwe für die Heiden, die Schlange für die Juden und der Basilisk für die Schismatiker [= Protestanten, Kirchenspalter].  

Aus einem Monument der persönlichen Frömmigkeit des Kurfürsten ist durch die Hinzufügung der Heldenputti zugleich ein „Denkmal des Triumphes des katholischen Glaubens über die Übel der damaligen Zeit“ geworden. Da Maximilian I. sowohl den Tag der Denkmalsweihe als auch das Datum für die alljährliche Dankprozession auf den Jahrestag der „Schlacht am Weißen Berg“ orientiert, macht er die Mariensäule auch zu einem unübersehbaren Symbol für den bisher größten Triumph baierischer Waffen über die protestantischen Feinde. Und damit macht er aus der Mariensäule eine Siegessäule. 

1. Mai 1776
Johann Adam Weishaupt gründet den Geheimbund der Illuminaten

Ingolstadt * Der Ingolstädter Professor für Kirchenrecht und praktische Philosophie, Johann Adam Weishaupt, gründet den Geheimbund der Illuminaten, dem ein Großteil der baierischen Beamtenschaft, zahlreiche Mitglieder der Landstände und Geistliche angehören und dessen Ziel die Errichtung eines fürsten- und religionslosen Weltstaates ist. 

Die Vereinigung hat von den Freimaurern wesentliche aufklärerische Grundpositionen, Organisationsformen und Rituale übernommen. Weishaupts Motive bewegen sich durchaus in die Richtung eines gesellschaftspolitischen Umsturzes.

Auch Maximilian Joseph von Montgelas gehört den Illuminaten unter dem Ordensnamen „Musäus“ an. Obwohl der Freiherr zum „Illuminatus maior“ aufsteigt, spielt er innerhalb des Geheimbundes nie eine größere Rolle. 

1787
Montgelas tritt in den Dienst Herzog Carl II. August von Pfalz-Zweibrücken

München * Als Folge der Illuminatenaffäre, in deren Verlauf die Mitglieder dem Vorwurf landesverräterischer und religionsfeindlicher Bestrebungen ausgesetzt sind, verlässt Maximilian Joseph von Montgelas das Kurfürstentum Baiern und tritt in den Dienst Herzog Carl II. August von Pfalz-Zweibrücken.  

Dieser wird, je länger die Kinderlosigkeit des pfalz-baierischen Kurfürstenpaares andauert, als voraussichtlicher Erbe von Pfalzbaiern, der drittgrößten Ländermasse des Reiches, gehandelt, und von den fünf Großmächten umworben.

Kurfürst Carl Theodor hat sich aufgrund seiner Pläne, Kurbaiern gegen die österreichischen Niederlande einzutauschen, bei der baierischen Bevölkerung äußerst unbeliebt gemacht.

Und selbstredend liegt das Interesse der zweibrückischen Herzöge an der Verhinderung des Tauschprojekts. Und da kommt ihnen Freiherr Montgelas gerade recht.

Von Zweibrücken aus hält er die geheimen Verbindungen zu den baierischen Oppositionskreisen aufrecht. Dadurch kann - in Verbindung mit dem preußischen König Friedrich II. und der antiösterreichischen Patriotenpartei am Münchner Hof - die Existenz Kurbaierns unangetastet erhalten werden.

Eine der wichtigsten Vorkämpferinnen ist die Witwe des Herzogs Clemens Franz de Paula, des Cousins des letzten baierischen Kurfürsten Max III. Joseph: Herzogin Maria Anna. 

um 4. August 1800
Eine republikanische Schrift an die Bevölkerung

München * Eine Anfang August erschienene Schrift wendet sich an die Bewohner Baierns, Schwabens, Frankens, Tyrols und Salzburgs und fordert dazu auf,

  • „daß wir diesem Unwesen einmal ein Ende machen und von dem alten verderblichen Reichsverbande uns loslösen,
  • uns nach dem Drange aller politisch- und natürlichen Verhältnisse in einen freien, mächtigen Staatskörper [...] zusammenschließen [...] und uns so
  • eine eigene, auf die natürlichen Rechte der Menschheit, auf die reine Religion, und den allgemeinen Wohlstand gegründete Konstitution geben“.  

Alle Soldaten aus der Koalitionsarmee sollen zurückgerufen werden und anschließend Vertreter aus den Gemeinden und Distrikten „zu einer allgemeinen süddeutschen Nationalversammlung oder süddeutschem Landtage“ gewählt werden. 

10. November 1800
Die Amberger Verordnung beendet Baierns ausschließliche Katholizität

Amberg * In der Amberger Verordnung schreibt Kurfürst Max IV. Joseph, dass die Meinung,

  • wonach die katholische Religionszugehörigkeit eine wesentliche Bedingung der Ansässigmachung in Baiern sei, sich als nachteilig für die Industrie und Kultur im Land erwiesen habe und
  • sich diese weder aus der Reichs- noch in der Landesverfassung begründen lasse.

Allerdings veröffentlicht er die Verordnung nicht in der üblichen Art, sodass der Magistrat der Haupt- und Residenzstadt dem Pfälzer Weinwirt Johann Balthasar Michel aus Mannheim das Münchner Bürgerrecht verweigert und so die Übernahme der Weingastwirtsgerechtsame der Eheleute Rasp verhindert.

10. Januar 1803
Das Religionsedikt bringt die Gleichberechtigung

München-Kreuzviertel * Das Religionsedikt bringt die Gleichberechtigung von Katholiken, Lutheraner und Reformierten. Aus Anlass der Aufnahme fränkischer und schwäbischer Gebiete in den immer größer werdenden baierischen Staat kommt es zu nachstehenden Bestimmungen: 

Bei künftiger Besetzung der Staatsämter werden Wir nur auf die Würdigsten, ohne Unterschied der im deutschen Reiche eingeführten drei christlichen Religionen [gemeint sind die Katholiken, Lutheraner und Reformierten] den landesväterlichen Bedacht nehmen. Keinem unserer Untertanen, von welcher Konfession er sei, soll je etwas zugemutet werden dürfen, welches seiner Religions- oder Gewissensfreiheit entgegen wäre." 

Doch der Mann, der die positive Entwicklung der evangelischen Kirche in Bayern bremsen wird, steht in der Person des Kronprinzen Ludwig I. schon bereit.

um Januar 1809
Erzherzog Johann lädt die führenden Köpfe des Tiroler Widerstands ein

Wien - Tirol * Erzherzog Johann lädt drei der zu den führenden Köpfen des Widerstands zählenden Tiroler nach Wien. Darunter ist Andreas Hofer, der Sandwirt aus dem Passeier. In vertraulichen Gesprächen werden Informationen und Meinungen ausgetauscht und konkrete Vereinbarungen getroffen.

Um mögliche rechtlich-moralische Bedenken der Tiroler Bevölkerung im Aufstand gegen die baierische Landesherrschaft auszuräumen, will der Erzherzog gleich bei Kriegsbeginn ein Besitzergreifungspatent unterzeichnen und damit Tirol wieder mit Österreich vereinen. Damit wären die Tiroler keine baierischen Untertanen mehr, sondern Österreicher. Und wer dann gegen die Baiern kämpft, wäre kein Aufständischer sondern ein Freiheitskämpfer. In der Folge wird die Erhebung Tirols ins Rollen gebracht.

Es sind viele Gründe zusammengekommen, die den Aufstand der Tiroler gegen die baierische Herrschaft letztlich auslösen. Keiner allein hätte ausgereicht:

  • weder die Aufhebung der alten Verfassung noch die Überheblichkeit baierischer Beamter,
  • weder die drückende Steuerlast noch die religionspolitischen Maßnahmen;
  • ja nicht einmal die verhasste Rekrutierung zum baierischen Militär hätte unter anderen Umständen solche verheerende Folgen gezeigt.

Ausschlaggebend war, dass die Tiroler unter Baiern keine Tiroler bleiben durften, sondern zu Südbaiern gemacht wurden.

11. November 1809
Andreas Hofer bricht sein gegebenes Wort

Tirol * Andreas Hofer hat sich inzwischen in das Sandwirtshaus in Sankt Leonhard zurückgezogen. Wieder ändert er seine Meinung und bricht sein gegebenes Wort, indem er einen weiteren Kampfaufruf unterschreibt. „Wenn Wir nachgeben ist Glaube, Religion, Volk und alles hin. Wer widerstrebt, ist ein Feind Gottes und des Vaterlands.“

24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.

17. Juni 1818
König Max I. Joseph verkündet ein Religionsedikt

München * König Max I. Joseph verkündet ein Religionsedikt, durch das das Konkordat vom 24. Oktober 1817 stark relativiert wird. Während das Religionsedikt Verfassungsrang erhält, wird das Konkordat diesem als einfaches Staatsgesetz untergeordnet.  Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, weil das Konkordat für die katholische Kirche eine von Gott gegebene hervorgehobene Stellung proklamiert und damit die religiöse Toleranz und Gleichwertigkeit gefährdet hatte. 

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

1. September 1828
Freiherr von Zentner muss zurücktreten

München-Kreuzviertel * Als Bauernopfer für die gescheiterte Stände-Versammlung muss der liberal gesinnte Freiherr von Zentner herhalten, der von dem als liberal geltenden Joseph Ludwig Graf von Armansperg, keine zwei Wochen nach dem Ende der Stände-Versammlung, ersetzt wird.  

Armanspergs bisherige Aufgabe als Innenminister übernimmt der als konservativ geltende Eduard von Schenk. Er gilt König Ludjwig I. als wesentlich gefügiger als sein Amtsvorgänger, der die „Trennung von Religion und Staat“ vertritt. 

17. November 1828
König Ludwig I. vergeht die Lust am Liberalismus

München-Kreuzviertel * Die erste Stände-Versammlungen unter der Leitung von König Ludwig I. findet in der Zeit vom 17. November 1827 bis 18. August 1828 statt. Der bayerische Monarch ist gemeinsam mit seinem Leitenden Minister Georg Friedrich Freiherr von Zentner mit großen Erwartungen an dieses Zusammentreffen herangetreten. Die königlich angeordnete prunkvolle Eröffnung der Stände-Versammlung soll eine neue Ära einleiten.  

Der Hinweis in Ludwigs Thronrede erweckt liberale Hoffnungen, auch wenn der König betont, dass ihm die Religion das Wichtigste sei. Das Einbringen von 39 Gesetzentwürfen in beide Kammern durch König Ludwig I. schürt die hohen Erwartungen zusätzlich.  

Doch die Ernüchterung tritt auf beiden Seiten sehr schnell ein. Die Mandatsträger der beiden Kammer wollen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen königlicher Politik verstanden wissen. Und der autokratische und ungeduldige Monarch zeigt sich enttäuscht von dem vielfältigen parlamentarischen Widerstand, den er nicht nach seinem Willen brechen kann. Deshalb vergeht ihm schlagartig die Lust am Liberalismus und an den Reformen.  

Kaum hatte er die politische Verantwortung übernommen, soll sich bei ihm eine lebenslang anhaltende Entfremdung gegenüber der Verfassung einstellen. 

9. November 1849
Das bayerische Nationalgefühl des Volkes heben und kräftigen

München * König Max II. beauftragt seinen Innenminister Theodor von Zwehl ein „Gutachten patriotisch gesinnter Männer aus sämtlichen Kreisen des Königreichs und aus den verschiedenen Ständen“ einzuholen und „nichts zu unterlassen, was das Nationalgefühl des Bayern - für Bayern - zu heben und zu festigen vermag“. 

Mit diesem Programm will er die Monarchie in Bayern sichern. Ihm ist klar, dass fast die Hälfte seines Staatsgebiets und seiner Bevölkerung nicht das Geringste mit Bayern zu tun hatte. Die revolutionären Ereignisse haben gezeigt, dass besonders von Franken, das keinerlei geschichtlichen Bezug zu Bayern hatte, der stärkste Widerstand gegen die Monarchie ausging. 

Durch die Förderung von Tracht, Brauchtum und Geschichte, durch Geschichtszyklen und dynastische Feste, durch Denkmäler, Nationalhymne und den Ausgleich der Religionen sowie durch gezielte Unterstützung aller konservativen, monarchiefreundlichen Institutionen und Vereinigungen, soll die gesamtbayerische Identitätsstiftung gesteuert werden.

All diese Maßnahmen schlagen sich nicht zuletzt auch in Fragen der Architektur nieder. Denn zum Ziel zur Förderung einer bayerisch-monarchischen Gesinnung zählen auch die Bemühungen des Bayernregenten um einen neuen Baustil, bei dem programmatisch gotische und bäuerliche Architekturformen, also letztlich deutsche und bayerische Elemente verschmolzen werden sollen.

Darüber hinaus verfolgt Max II. mit einem neuen, in Bayern erfundenen Baustil außenpolitische Ziele.

  • Er will damit für Bayern eine Vorrangstellung unter den deutschen Mittelstaaten erreichen und so das Land als dritte Kraft zwischen Preußen und Österreich etablieren und zumindest in der Architektur und im Städtebau eine führende Rolle einnehmen.
  • Daneben hätte er mit der Erfindung eines neuen Baustils auch seinen Vater, den dominierenden Kunstkönig, in dessen ureigenstem Gebiet übertroffen.
10. November 1863
Ein Hirtenbrief fordert die Haberer zum Aufgeben auf

München * Mit einem Hirtenbrief forderte Erzbischof Gregorius von Scherr die immer radikaler agierenden Haberer auf, „von einem Thun und Treiben abzulassen, das gegen die Grundsätze der Religion, der bürgerlichen Ordnung und aller Sittlichkeit verstößt“

1864
Papst Pius IX. erlässt eine Enzyklika aller zeitgenössischen Irrlehren

Rom-Vatikan * Papst Pius IX. erlässt - wieder ohne Konzil - die Enzyklika Quanta Cura, den sogenannten „Syllabus“, der eine Aufstellung von achtig zeitgemäßen Irrlehren enthält. 

  • Dazu gehören nicht nur der Pantheismus, Naturalismus und Rationalismus, sondern vor allem der Sozialismus, Kommunismus sowie irrige Anschauungen über die Natur der Ehe und das Verhältnis von Staat und Kirche.
  • Verurteilt wird auch der ungezügelte Fortschrittsglaube und der Liberalismus, der die Trennung von Staat und Religion vorsieht. 
  • Die „Kurie“ sieht ihren Feind in der modernen Welt. Deshalb ist sie gegen die Glaubensfreiheit, Gewissens-, Kult-, Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sowie die Demokratie.
  • Im Gegensatz dazu verlangt der Papst im „Syllabus“ die Oberhoheit der Kirche über die staatliche Gewalt. 

Auf Kritik an der römisch-katholischen Kirche und auf Individualismus antwortet sie mit dem Anspruch, dass nur sie selbst auf Erden die Sache Gottes „ausschließlich, alleinig und entscheidend“ vertreten könne. Wer zu dieser Kirche nicht gehören will, der muss sie eben verlassen. 

Besonders in Deutschland entbrennt daraufhin eine Auseinandersetzung, in deren Folge es zum sogenannten Kulturkampf kommt. 

1878
Das katholische Stadtpfarramt lehnt die Leichenverbrennung ab

Gotha * In Gotha entsteht Deutschlands erste Leichenverbrennungsanlage. Der Münchner Magistrat befragt daraufhin die drei Religionsgemeinschaften über Einwände gegen die Feuerbestattung. Während die Israelitische Kultusgemeinde keinerlei Einwand sieht und das protestantische Stadtpfarramt Änderungen des Ritus für unnötig erachtet, lehnt das katholische Stadtpfarramt die Leichenverbrennung kategorisch ab.  

Fürsprecher findet diese Bestattungsform bei den Sozialdemokraten. Sie fordern eine allgemeine Einführung der Feuerbestattung als einzige Möglichkeit, Chancengleichheit zu gewähren, da mit der Leichenverbrennung endlich die Klassenbegräbnisse hinfällig werden würden.  

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
21. Oktober 1878
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie

Berlin - Deutsches Reich - München-Au * Da die Zahl der Anhänger der sozialistischen Arbeiterbewegung ständig wächst und von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilt, setzt Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in Kraft.

Davon unabhängig fördern die Bischöfe die katholischen Werktätigen finanziell und ideell mit der Organisation von Arbeitervereinen, darunter den Katholischen Arbeiterbund und dem Kolpingverein. Auch die Josephshäuser in der Hochstraße zeugen von diesen Aktivitaten.

Während es den sozialdemokratischen Arbeitervertretungen um eine harte Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber den Unternehmern und dem Staat geht, ist das oberste Ziel der katholischen Arbeitervereine die „christliche Lebensführung der Arbeiterfamilien“ und die Förderung sowie den Erhalt von „Religion und Sittlichkeit bei den Arbeitern“.

1891
Italienische Sammelklassen in der Haidhauser Wörthschule

München-Haidhausen * Insgesamt 80 Italiener werden in einer Sammelklasse in der Haidhauser Wörthschule unterrichtet. „Einer allgemeinen Fortbildungsschule konnte man sie nicht zuführen, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Für sie bildete man eine eigene Klasse an der Wörthschule und erteilte ihnen abends und an Sonntagen acht Stunden wöchentlich Unterricht.“

In München gab es - im Gegensatz zu den meisten anderen Großstädten im Reich - diese äußerst fortschrittliche Einrichtung, in der italienisch-kundige bayerische Lehrer zwei- bis dreimal in der Woche in den Fächern Geographie, Kalligraphie, Rechnen, Deutsch und Religion unterrichteten.

Durch das Erlernen der deutschen Sprache sollte eine Integration hierzulande erleichtert werden, durch das Fach Geographie, in dem ausschließlich italienische Landeskunde gelehrt wurde, die Bindung zur Heimat gewahrt bleiben.
Da ein Mann in Italien erst dann als vollberechtigter Staatsbürger galt, wenn er vor einem Notar seinen Namen schreiben konnte, war der Schreibunterricht für eine Wiedereingliederung in der Heimat von besonders großer Wichtigkeit.

Da die Schule von den weit außerhalb gelegenen Ziegeleien jedoch oft nur in mehrstündigen Fußmärschen zu erreichen war, und auch die Akkordanten nicht einmal für die Zeit der Schulstunden auf ihre billigsten Arbeitskräfte verzichten wollten, konnte nur eine begrenzte Anzahl der italienischen Kinder die Schule an der Wörthstraße besuchen.

1913
Faulhabers Kampf gegen die Geburtenkontrolle

Speyer * Der Bischof von Speyer, Michael von Faulhaber, bezeichnet die Empfängnisverhütung als „die eigentliche Todsünde unserer Zeit“. Er meint, dass sich „keine Religionsgemeinschaft [...] der Seuche des Geburtenrückgangs so kraftvoll erwehren [wird] wie die katholische Kirche“.

30. Juli 1914
Das Bayerische Wochenblatt verurteilt die Kriegshetze

Königreich Bayern * Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges findet sich im Bayerischen Wochenblatt der folgende Artikel: „Dass sich an der gewissenlosen Kriegshetze vor allem die Zentrumspresse beteiligt, passt durchaus zu der Sorte ‚Christentum‘, die diese verkommene Partei vertritt.

  • Die Sozialdemokratie wird von ihr als ‚vaterlandsfeindlich‘ verlästert, weil sie nicht gewissenlos genug ist, das Vaterland in einen Krieg von unabsehbaren Folgen hinein hetzen zu helfen.
  • Und ‚religionsfeindlich‘ ist die Sozialdemokratie wahrscheinlich deshalb, weil sie im Gegensatz zu den schwarzen Maulchristen bemüht ist, die Lehre Christi in die Tat umzusetzen.“ 
18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
15. November 1918
Kurt Eisners Regierungsprogramm

München * Die von der Regierung des Volksstaates Bayern veröffentlichte Kundgebung trägt unverkennbar die schwärmerisch-idealistische Handschrift von Kurt Eisner.

Der Aufruf „An das bayerische Volk“ mit seinen konkreten Hinweisen wird von den Zeitgenossen „wegen der realistischen Zustandsbeschreibung und der Ausgewogenheit der darin angekündigten Maßnahmen“ als offizielles Regierungsprogramm verstanden und findet selbst bei der bürgerlichen Presse positive Aufnahme.

Darin wird einerseits

  • die volle Freiheit der Religionsgesellschaften und die Ausübung ihres Kultus gewährleistet.
  • Andererseits fordert Eisner die gleiche Freiheit für die Schule wie für die Kirche.
  • Ein neues Volksschulgesetz mit fachmännischer Schulaufsicht wird darin angekündigt.
  • Das bedeutet die Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht und damit die Ausschaltung des bisherigen starken kirchlichen Einflusses auf das Schulwesen.

Neu stellen sich auch die Fragen

  • der staatlichen Alimentierung,
  • der steuerlichen Behandlung und
  • dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Kirche sowie
  • der Besetzung der Bischofsstühle und der Pfarreien. 
29. November 1918
In Preußen wird das Schulgebet abgeschafft

Berlin * Das Preußische Kultusministerium

  • schafft das Schulgebet vor und nach dem Unterricht ab und
  • verbietet alle religiös geprägten Feiern.
  • Schüler dürfen nicht mehr zur Teilnahme an Gottesdiensten oder am Religionsunterricht verpflichtet werden.
  • Religionslehre ist kein Prüfungsfach mehr.

Dieser Erlass löst vor allem in den katholischen Reihen einen Sturm der Empörung aus. 

10. Dezember 1918
Antisemitismus im Buchloer Anzeigenblatt

Buchloe - München * Im Buchloer Anzeigenblatt erscheint ein antisemitischer Artikel. Dem Redakteuer Cölestin Rabis schwebt sogar eine Endlösung vor.

„Der Jude Eisner spielt Diktator und beschwindelt das Volk wie vordem unsere Diplomaten. […] Politik ist und bleibt ein Geschäft, und Jude bleibt Jude. […]  Die Judenfrage ist ein Problem für sich, welches das deutsche Volk endlich einmal mit gerechter Strenge zu lösen hat, aufgefasst als Rassenfrage und nicht als Religionsproblem.“ 

16. Dezember 1918
Die geistliche Schulaufsicht wird abgeschafft

München-Kreuzviertel * Der Ministerrat billigt die von Kultusminister Johannes Hoffmann vorgelegte „Verordnung, betreffend Beaufsichtigung der Volksschule“. Darin wird ab 1. Januar 1919 die geistliche Schulaufsicht abgeschafft und Übergangsregelungen für die Zeit bis dahin festgeschrieben.

  • Die Ortsschulaufsicht geht vom Ortspfarrer auf den Bürgermeister über.
  • Darüber hinaus wird ein freireligiöser Sittenunterricht eingeführt und
  • der Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht abgeschafft.

Damit sind zentrale kulturpolitische Forderungen der Sozialdemokratie der letzten Jahrzehnte erfüllt. 

20. Dezember 1918
Mit Hirtenbriefen gegen Regierungserlasse

Berlin * Die Erzbischöfe und Bischöfe Preußens bezeichnen in einem Hirtenbrief den Erlass des preußischen Kultusministeriums zur Religionsausübung in den Schulen vom 29. November 1918 als „frevelhaftes Unrecht“ und fordern zum Widerstand auf. 

4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

25. Januar 1919
Der obligatorische Religionsunterricht wird abgeschafft

München-Kreuzviertel * Die bayerische Revolutions-Regierung beseitigt den obligatorischen Religionsunterricht.   

  • Kinder dürfen demnach nicht mehr gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Religionsunterricht und am Gottesdienst angehalten werden. 
  • Zur Freistellung vom Religionsunterricht genügt eine einfache Willenserklärung der Eltern. 
28. Januar 1919
Die bayerischen Bischöfe drohen mit Exkommunikation

Freistaat Bayern * Die bayerischen Bischöfe veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, in der die Erklärung des Religionsunterrichts zum Wahlfach als neue kulturkämpferische Gewalttat bezeichnet wird. 

  • Die Maßnahme werde „Familienstreitigkeiten, endlose Beunruhigung unseres Volkes und zunehmende sittliche Verwilderung der Jugend“ zur Folge haben.
  • Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden, droht die Exkommunikation und der Ausschluss vom kirchlichen Begräbnis. 
29. Januar 1919
Die Freisinger Erklärung der bayerischen Bischöfe

Freising * Für den Münchner Erzbischof Michael von Faulhaber ist Kultusminister Johannes Hoffmann ein „ausgesprochener Kulturkämpfer und Kirchenhasser“. In ihrer Freisinger Erklärung fassen die Bischöfe ihren „flammenden Protest“ zusammen und prangern in einem Hirtenbrief die Maßnahme als „Fehdehandschuh gegen den Herrn selbst“ an. 

Der Hirtenbrief beginnt so: „Herodes der Kindermörder ließ die unschuldigen Kinder von Bethlehem hinschlachten. Unbekümmert um das Weinen und Wehklagen der Mütter, unbekümmert um das Todeswimmern der sterbenden Kinder, ließ er an wehrlosen Kindern seine Wut aus, um mit ihnen den neugebornen König der Juden, den vermeintlichen Anwärter seines Thrones aus dem Weg zu schaffen.“ 

In einer extrem polemischen und ehrverletzenden Art geht es weiter: „Geliebte Erzdiözesanen!
Am letzten Montag ist im Volksstaate Bayern eine Verordnung ergangen, die vor dem Richterstuhl Gottes schwerer wiegt als der Blutbefehl des Herodes. Durch eine Verordnung des Unterrichtsministers wurde der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert.“

2. Februar 1919
Ein Hirtenbrief wird von Bayerns Kanzeln verlesen

München - Freistaat Bayern * Der am 29. Januar versandte Hirtenbrief wird von allen bayerischen - und damit auch pfälzischen - Kanzeln verlesen. Darin wird die Verordnung des Kultusministers Johannes Hoffmann, wonach „der Religionsunterricht in allen bayerischen Schulen als Pflichtfach abgesetzt und als Wahlfach der Willkür der Eltern und Vormünder ausgeliefert“ in einer sehr propagandistisch-verletzenden Art angeprangert. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“ 

um 15. Juni 1920
Fritz Gerlichs Buch „Der Kommunismus als Lehre vom Tausendjährigen Reich“

München * Aus zahlreichen Aufsätzen in den Süddeutschen Monatsheften, der Liberalen Korrespondenz sowie den Historisch-politischen Blättern entsteht Dr. Fritz Gerlichs Buch „Der Kommunismus als Lehre vom Tausendjährigen Reich“. Es wird im Bruckmann-Verlag verlegt. Gerlich rechnet darin den Kommunismus zu den Erlösungsreligionen und verurteilt den verbreiteten Antisemitismus. 

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

März 1925
Faulhaber verweigert dem Reichspräsidenten Ebert das Trauergeläut

München-Kreuzviertel * Unversöhnlich zeigt sich Erzbischof Michael von Faulhaber gegenüber dem am 28. Februar 1925 verstorbenen, der SPD angehörenden Reichspräsidenten Friedrich Ebert.

Der Kardinal verweigert ihm ein Trauergeläut in seiner Diözese, weil der Verstorbene ja auf dem Boden einer Verfassung stand, die „auf eine Trennung von Staat und Kirche abzielte“. Außerdem war Friedrich Ebert als „Mitglied und Führer einer politisch grundsätzlich religions- und kirchenfeindlichen Partei, nicht durch die Wahl des deutschen Volkes ‚Reichspräsident‘ geworden“

20. Juli 1933
Das Konkordat wird ratifiziert

Rom-Vatikan - Berlin * Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich wird vom - katholischen - Vizekanzler Franz von Papen und vom Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli im Vatikan unterzeichnet.

  • Das Vertragswerk bestätigt die bestehenden Länderkonkordate mit Bayern, Preußen und Baden und
  • den Fortbestand der katholischen theologischen Fakultäten an den Universitäten,
  • sichert den katholischen Religionsunterricht an allen Schularten und
  • die Beibehaltung und Neueinrichtung von Bekenntnisschulen,
  • die Freiheit des Bekenntnisses und
  • der öffentlichen Ausübung der Religion,
  • den staatlichen Schutz für Geistliche, 
  • den Schutz des Beichtgeheimnisses und
  • den Schutz der katholischen Organisationen. 
  • Außerdem wird die Militärseelsorge und
  • das eigene kirchliche Steuerrecht garantiert.


Die Kirche gesteht hingegen den neuen Machthabern nur wenig zu:

  • Entpolitisierung des Klerus,
  • Treueeid der Bischöfe gegenüber dem Deutschen Reich und seinen verfassungsmäßig gebildeten Regierungen.

Die Reichsregierung macht der Kirche sehr große Zugeständnisse mit dem Ziel, internationale Anerkennung zu erhalten und die deutschen Katholiken für die Bewegung zu gewinnen, solange deren Macht noch nicht gefestigt ist.   

Keine der anderen neunzehn Weimarer Regierungen, auch nicht die Koalitionen mit Zentrumsbeteiligung, war der katholischen Kirche so weit entgegengekommen. 

3. Dezember 1933
Michael von Faulhabers Adventspredigt in der Michaelskirche

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber hält seine Adventspredigt in der Michaelskirche. Darin weist er darauf hin, dass sich in der deutschen Kultur seit dem frühen Mittelalter zahlreiche Einflüsse aus dem Alten Testament, also aus der jüdischen Kultur, finden:

„Im Besonderen verdanken die menschliche Kultur und christliche Religion dem Alten Testament einen reinen und erhabenen Gottesgedanken.“ Und weiter: „Wir müßten unsere deutschen Klassiker Lügen strafen, wollten wir das Alte Testament mißachten und aus den Schulen und Volksbüchereien verbannen. Wir müßten die Geistesgeschichte unseres Volkes verleugnen.“

Über die Juden sagt er: „Bei keinem anderen Volk findet sich eine solche Schriftenreihe, worin so klar, so bestimmt, so einheitlich die Grundwahrheiten des religiösen Lebens dargeboten werden.“  

Diese und noch andere Worte des Respekts machte er zunichte mit den dann kommenden Sätzen: „Nach dem Tode Christi wurde Israel aus der Offenbarung entlassen. Sie hatten die Stunde der Heimsuchung nicht erkannt. Sie hatten den Gesalbten des Herrn verleugnet und verworfen, zur Stadt hinausgeführt und ans Kreuz geschlagen. Damals zerriß der Vorhang im Tempel auf Sion und damit der Bund zwischen dem Herrn und seinem Volk. Die Tochter Sion erhielt den Scheidebrief, und seitdem wandert der ewige Ahasver ruhelos über die Erde.“ 

Mit solchen Schuldzuweisungen und Verleumdungen geht es weiter. Faulhaber spricht immer wieder von den Israeliten, auf denen der Zorn Gottes ruhe. Solche Worte sind in normalen Zeiten schon bedenklich. In Zeiten, in denen staatlich verordnete „Judenschelte“ und Boykottmaßnahmen an der Tagesordnung, in denen Verhaftungen, Beschimpfungen, ja sogar Morde nichts Außergewöhnliches sind, verschlimmern solche Worte die Situation nur noch. 

1979
Die Raumprobleme durch den Bau eines Glockenturmes lösen

München-Untergiesing * Bei einem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel wird die Problematik der beengten Raumverhältnisse im Untergiesinger Templer-Kloster angesprochen.

Die einbezogene staatliche Beamtenschaft schlägt vor, die Raumprobleme durch den Bau eines Glockenturmes zu lösen. Denn auf einen Glockenturm hat eine Religionsgemeinschaft sogar einen Rechtsanspruch.

Mit dem achtstöckigen Bauwerk kann die dringend benötigte Nutzfläche von über vierhundert Quadratmetern erzeugt werden. Der Turm besitzt eine Gesamthöhe von 87 Metern, bei einer Diagonale von elf Metern.

Die Turmzwiebel umfasst alleine eine Höhe von 18 Metern. Und damit ragt dieser Turm natürlich weithin sichtbar über das Untergiesinger Wohnungsneubaugebiet und die sich in dieser Gegend befindende Kleingartenanlage.

Schon dadurch gibt der Turm der „Ordensgemeinschaft“ ein weithin sichtbares Symbol.

17. August 1979
Premiere des Monty-Python-Films „Das Leben des Brian“

New York * Der Monty-Python-Film „Das Leben des Brian“ wird im New Yorker Cinema One uraufgeführt. Der Film ist bereits vor seiner Veröffentlichung wegen „Religionsbeleidigung“ umstritten. Freigegeben ist der Film für Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen. 

1. Juni 2018
Ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Dienstgebäude

Freistaat Bayern * In jedem Dienstgebäude des Freistaats Bayern muss ein Kreuz angebracht werden. Das löst Proteste und deutschlandweit eine kontroverse Diskussion aus. Selbst Vertreter der christlichen Kirchen widersprechen dem Beschluss. Auch deshalb, weil Ministerpräsident Markus Söder erklärt: „Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion.“ Im Kreuz spiegle sich vielmehr „unsere bayerische Identität und Lebensart“.