Münchner Zeitensprünge
2000
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22. Januar 1621
Herzog Maximilian I. heimlich als Kurfürst vorgesehen

Wien * Der als „Winterkönig“ verunglimpfte wittelsbachisch-pfälzische Kurfürst Friedrich V. wird vom Kaiser geächtet und verliert seine Kurfürstenwürde sowie die Oberpfalz. 

Erst mit der Reichsacht gegen Friedrich V. entsteht die juristische Voraussetzung, um die Kurwürde neu zu übertragen und die Lehen neu zu vergeben. Baierns Herzog Maximilian I. erhält zwar die politische Zusage, doch der Kaiser kann die Kurwürde nicht einfach privat vergeben, weil sie 

  • Teil der Reichsverfassung ist [= Goldene Bulle],
  • das Gleichgewicht der Kurfürsten verändern und dadurch
  • protestantischen Widerstand provozieren würde.

In der Folge soll auch die Bevölkerung wieder in den Schoß der katholischen Kirche zurückgeführt werden. Die Oberpfalz war 

  • zwischen 1556 und 1563 lutherisch, 
  • zwischen 1563 und 1576 calvinistisch reformiert, 
  • zwischen 1576 bis 1583 wieder lutherisch und 
  • zwischen 1583 und 1628 erneut calvinistisch. 
11. August 1804
Kaiser Franz erhebt sich zum Doppel-Kaiser

Wien * Der deutsch-römische Kaiser Franz II. nimmt - ohne Rücksprache mit den Reichsfürsten und unter Bruch der Reichsverfassung - als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Damit ändert er auch seinen Namen in Franz I. Joseph Karl.

Gleichzeitig gliedert er seinem Kaiserreich sämtlichen Reichsbesitz ein, über den er ohne Zustimmung des Reichstags eigentlich gar nicht hätte verfügen dürfen.

Seine Absicht ist, seine kaiserliche Hausmacht zu erhalten und auch im Fall des Untergangs des alten Reichs die Ranggleichheit mit Napoleon Bonaparte zu wahren. Den Titel des Erwählten Römischen Kaisers trägt er unabhängig davon bis zum 6. August 1806. 

22. Januar 1849
Den Landtag beherrscht das Thema Reichsverfassung

München-Kreuzviertel * König Max II. eröffnet den Landtag im Landtagsgebäude an der Prannerstraße und kündigt eine ganze Serie von Gesetzesvorlagen an. Doch diese Zusammenkunft der Abgeordneten steht unter einem einzigen Thema: der Reichsverfassung, die die Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeitet hat.  

Es entsteht ein heftiger Meinungsstreit, weil das Frankfurter Staatsgrundgesetz von den konservativen Kräften als Eingriff in die Souveränität der Bundesstaaten betrachtet wird. 

3. April 1849
Friedrich Wilhelm IV. will nicht Kaiser von Volkes Gnaden sein

Berlin - Frankfurt am Main * Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Die von Volksvertretern angebotene Krone besteht für Friedrich Wilhelm IV., der in seinem monarchischen Selbstbild vom traditionellen Gedanken des Gottesgnadentums ausgeht und die Idee der Volkssouveränität ablehnt, nur aus „Dreck und Letten“. Ein „Kaiser von Volkes Gnaden“ will er keinesfalls sein. Damit sind auch die Deutsche Einheit und die Reichsverfassung gescheitert.

Die Zurückweisung der Kaiserkrone durch den preußischen König liegt an dessen innerlichen Ablehnung der Frankfurter Reichsverfassung, weil diese von Demokraten und Liberalen beschlossen worden ist. Denn während der Revolutionszeit hat der Preußenkönig immer wieder seine Bereitschaft signalisiert, an die Spitze eines deutschen Bundesstaates zu treten. Er wünscht sich allerdings eine konservativere Verfassung und scheut sich vor dem Titel eines Kaisers.

Viel wichtiger ist ihm, die Zustimmung seiner Standesgenossen, der anderen deutschen Fürsten, zu erhalten. Bereits am 3. April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Frankfurter Parlaments ablehnt, lässt er die übrigen deutschen Staaten wissen, dass er an die Spitze eines deutschen Bundesstaates treten wolle, an dem diejenigen Staaten teilnehmen sollen, die dies wünschen. 

23. April 1849
Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab

München * Das Königreich Bayern lehnt die Reichsverfassung ab. Der Landtag tagt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.  

In der Folge kommt es zu einer breiten Protestbewegung, die sich in der Pfalz sogar zum Aufstand auswächst. „Es verstand sich bei den Pfälzern von selbst, wenn der König von Bayern nicht deutsch sein wollte, die Pfalz aufhören müsse, bayerisch zu sein“

2. Mai 1849
Wahl eines provisorischen Landesverteidigungs-Ausschusses

Kaiserslautern * Die Vertreter der demokratischen Vereine in der Pfalz wählen in Kaiserslautern einen provisorischen Landesverteidigungsausschuss, der von der bayerischen Regierung die Anerkennung der Reichsverfassung fordert und zur Volksbewaffnung aufruft. 

16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

31. Juli 1914
Kaiser Wilhelm II. verhängt den Zustand drohender Kriegsgefahr

Berlin * Kaiser Wilhelm II. bereitet sein Volk auf den kommenden gerechten Verteidigungskrieg gegen angreifende Feinde vor. „Infolge der andauernden und bedrohlichen Rüstungen Russlands“ verhängt er gemäß des Artikels 68 der deutschen Reichsverfassung den „Zustand drohender Kriegsgefahr“.

Nachfolgend die Kernsätze seiner Rede, die mit der Überschrift „An mein Volk!“ in schriftlicher Form verbreitet wird: „Eine schwere Stunde ist heute über Deutschland hereingebrochen. Neider überall zwingen uns zu gerechter Verteidigung. Man drückt uns das Schwert in die Hand. Ich hoffe, dass, wenn es nicht in letzter Stunde meinen Bemühungen gelingt, die Gegner zum Einsehen zu bringen und den Frieden zu erhalten, wir das Schwert mit Gottes Hilfe so führen werden, dass wir es mit Ehren wieder in die Scheide stecken können.

Enorme Opfer an Gut und Blut würde ein Krieg vom deutschen Volk erfordern. Den Gegnern aber würden wir zeigen, was es heißt, Deutschland anzugreifen. Und nun empfehle ich Euch Gott!  Jetzt geht in die Kirche, kniet nieder vor Gott und bittet ihn um Hilfe für unser braves Heer! 

Kaiser Wilhelm II.“

28. Oktober 1918
Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung unterzeichnet

Berlin - Deutsches Reich * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet den Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung, der am 4. November veröffentlicht wird. Damit tritt die Änderung der Verfassung von 1871 in Kraft. Die wesentlichste Bestimmung lautet: „Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags“. Damit ist das Deutsche Reich eine Parlamentarische Monarchie.

Außerdem sagt der Kaiser seine loyale Zusammenarbeit mit der Volksvertretung und der von dieser gestellten Regierung an. Auf Rücktrittsforderungen geht er mit keinem Wort ein. 

18. November 1918
Ebert wird über die geplante Gegenrevolution informiert

Berlin * Ministerialdirektor Walter Simons informiert Reichskanzler Friedrich Ebert über die Planungen der Obersten Heeresleitung - OHL zur Gegenrevolution. Sie will

  • fünfzehn gut disziplinierte Divisionen in Berlin einmarschieren lassen,
  • die Arbeiter- und Soldatenräte auflösen,
  • Friedrich Ebert zum vorläufigen Reichspräsidenten mit diktatorischer Gewalt proklamieren,
  • den Reichstag sofort einberufen und
  • eine provisorische Reichsverfassung schaffen.

Ebert reagiert zurückhaltend, was von der OHL gedeutet wird, dass er bei einem Erfolg der Aktion mitmachen, aber nicht die Initiative ergreifen würde. 

24. Januar 1919
Diskussion um den Entwurf einer Reichsverfassung

München - Berlin * Der bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner reist in Begleitung seines Finanzministers Dr. Edgar Jaffé nach Berlin, um dort über den Entwurf einer Reichsverfassung zu diskutieren und zu beraten. 

25. Januar 1919
Kurt Eisner geht den Staatsrechtler Hugo Preuß an

Berlin * Bei einer Besprechung mit dem Staatsrechtler und Liberalen Hugo Preuß zum Entwurf der Reichsverfassung äußert sich Bayerns Ministerpräsident Kurt Eisner: „Ich warne Sie. Wenn Sie mit diesem Verfassungsentwurf vor die Nationalversammlung kommen, erregen Sie Aufstandsstimmung.“ 

10. Februar 1919
Die vorläufige Reichsverfassung wird verabschiedet

Weimar * Die Deutsche Nationalversammlung verabschiedet das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt in dritter Lesung. Es ist eine vorläufige Verfassung, die so lange gültig ist, bis die endgültige Reichsverfassung erarbeitet und beschlossen wird.