Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
16. Dezember 1918
In Berlin beginnt der Kongress der Arbeiter- und Soldaten-Räte

Berlin * Der Erste Allgemeine Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands beginnt im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin. Der Reichsrätekongress dauert bis zum 20. Dezember.

Pro 200.000 Einwohner wird ein Arbeiterrat, pro 100.000 Soldaten ein Soldatenrat entsandt. Die SPD-Delegierten haben eine Zweidrittelmehrheit.

Nur zwei von 490 Delegierten sind Frauen. 298 Delegierte sind Mitglieder der MSPD, 101 Delegierte gehören der USPD an. 25 bezeichnen sich als Demokraten, 26 Soldatenräte und 49 Arbeiterräte machen keine Angaben zu ihrer politischen Orientierung. 

20. Dezember 1918
Ein tief enttäuschter Arbeiterrat Ernst Toller

Berlin - München * Ernst Toller hat für Südbayern als Delegierter am Berliner Reichsrätekongress teilgenommen. Tief enttäuscht fährt er nach München zurück:

„Der deutsche Rätekongress verzichtet freiwillig auf die Macht, das unverhoffte Geschenk der Revolution, die Räte danken ab, sie überlassen das Schicksal der Republik dem Zufallsergebnis fragwürdiger Wahlen des unaufgeklärten Volks. […] Die Republik hat sich selbst das Todesurteil gesprochen.“ 

13. März 1919
Das Verfahren der Wahl zum Reichsrätekongress

München - Freistaat Bayern * Der Zentralrat teilt allen bayerischen Räten mit, wie die insgesamt 28 Delegierten zum nächsten Berliner Reichsrätekongress zusammengesetzt und nach welchem Verfahren sie gewählt werden. 

8. April 1919
Ein reines Rätesystem wird vom Reichsrätekongress abgelehnt

Berlin * Robert Leinert (SPD), der Vorsitzende des Zentralrats der Deutschen sozialistischen Republik, eröffnet in Berlin den Zweiten Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte Deutschlands. Der Kongress dauert bis zum 14. April.

  • Der Kongress lehnt die Einführung eines reinen Rätesystems als Alternative zur parlamentarischen Demokratie mit großer Mehrheit ab. 
  • Ein Antrag, der eine gleichberechtigte Kammer der Arbeit neben den Reichstag stellen möchte, wird dagegen angenommen. Vom Grundgedanken einer Demokratisierung der Betriebs- und Wirtschaftsverfassung werden nur die Personal- und Betriebsräte übrig bleiben.