Münchner Zeitensprünge
2000
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21. Januar 1871
Auch die Abgeordnetenkammer stimmt dem Beitritt zum Kaiserreich zu

München-Kreuzviertel * Nach einer zehnstündigen Redeschlacht stimmen 102 Abgeordnete für den Beitritt Bayerns zum Deutschen Kaiserreich und nur noch 48 dagegen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit - wenn auch knapp - erreicht.  

Das im Jahr 1871 gegründete Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutz des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb dieses gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.  

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten  

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie  
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.  

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.  

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten:  

  • Preußen 17,  
  • Bayern 6,  
  • Sachsen und Württemberg je 4,  
  • Baden und Hessen je 3,  
  • die kleineren je 2 oder 1 -  
  • insgesamt 58 Stimmen. 
16. April 1871
Die Reichsverfassung wird rechtskräftig

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Die Reichsverfassung wird rechtskräftig.

Das Zweite Deutsche Kaiserreich ist ein Bundesstaat, dem - unter preußischer Hegemonie - 25 Einzelstaaten angehören. Der preußische Ministerpräsident ist gleichzeitig Reichskanzler.

Das Deutsche Reich ist nach der Präambel seiner Verfassung ein „ewiger Bund zum Schutze des deutschen Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes“.

Diesen Bund schließen die 22 Repräsentanten:

  • der vier Königreiche Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen;  
  • der sechs Großherzogtümer Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Darmstadt, Oldenburg und Sachsen-Weimar;  
  • der fünf Herzogtümer Braunschweig, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg;  
  • der sieben Fürstentümer Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuss ältere Linie, Reuss jüngere Linie, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe,
  • des mitregierten Reichslandes Elsass-Lothringen sowie
  • der Regierenden Bürgermeister der drei Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck.

Dieser Bundesstaat wird durch zwei Institutionen - Bundesrat und Reichstag - repräsentiert. Verfassungsrechtlich ist der Bundesrat das höchste Reichsorgan, in dem Preußen aufgrund seiner Größe und seiner hegemonialen Stellung dominiert.

In diesem Gremium sind die einzelnen Länder entsprechend ihrer Größe mit unterschiedlichen Stimmenzahlen ausgestattet vertreten: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, die kleineren je 2 oder 1 - insgesamt 58 Stimmen.  

Bis im Rahmen der Reichsgründung auch in Bayern das metrische Maß eingeführt wird, fasst die Bayerische Mass 1.069 Kubikzentimeter. Durch die Preußische Maß- und Gewichtsordnung wird das Bayerische Maaß abgeschafft. Als gesamtdeutsche Maßeinheit gilt nun der Liter. Und dieser ist auf 1.000 Kubikzentimeter festgelegt worden.

15. August 1914
Das ganze katholische Elsass soll an Bayern fallen

München * König Ludwig III. konfrontiert den preußischen Geschäftsträger in München mit der Klage, dass Bayern im Krieg von 1870/71 zu schlecht weggekommen sei.  

  • So etwas darf nie wieder passieren.  
  • Der Krieg darf keinesfalls zu einer einseitigen Vergrößerung Preußens führen, da dadurch das staatliche Gefüge des Reiches verschoben würde.  
  • Wenn Preußen durch Annexionen wächst, dann müssen auch die anderen größeren Bundesstaaten, insbesondere Bayern, einen Ausgleich erhalten.  

Danach entwickelt er sein Konzept: eine Aufteilung des Reichslandes Elsass-Lothringen, bei der das ganze katholische Elsass an Bayern fallen soll. 

7. Dezember 1914
König Ludwig III. fordert Gebietszuwächse für Bayern

München * König Ludwig III. fordert in einem Brief an Kronprinz Rupprecht,

  • „dass Bayern eine wesentliche Gebietsvergrößerung erhält, nämlich Gebiete aus den bisherigen Reichslanden [= Elsass-Lothringen], aus Belgien und aus dem von Frankreich abzutretenden Territorium, je mehr je lieber.“
  • Belgien muss „in das Deutsche Reich einverleibt werden“, zumindest „als selbstständiger Staat zu bestehen aufhören“.

Kein deutscher Bundesfürst erhebt gegen diese Kriegsziele einen Einwand, wohl aber gegen eine einseitige Begünstigung Bayerns. 

20. Juli 1932
Es kommt zum sogenannten Preußenstaatsstreich

Berlin * An diesem Tag kommt es zum sogenannten Preußenstaatsstreich. Mit Vollmacht des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg setzt Reichskanzler Franz von Papen die sozialdemokratische Preußische Staatsregierung ab und ernennt sich selbst zum Reichskommissar für Preußen. 

Die preußischen Ministerien werden durch die Reichswehr besetzt und die Minister unter Gewaltandrohung aufgefordert, ihre Amtsräume zu verlassen. Preußen erhält den Status eines Reichslandes, das ohne eigene Regierung, von der Reichsregierung mit der linken Hand mitregiert wird. Das bedeutet das Ende der staatlichen Eigenexistenz Preußens, womit die diplomatische Vertretung an der Prinzregentenstraße überflüssig geworden ist.

Die Schack-Galerie wird seither - bis zum Jahr 1939 - von der Berliner Schlösserverwaltung betreut. Mit dem Verschwinden der Preußischen Gesandtschaft geht aber auch ein Stück bayerische Eigenständigkeit verloren.