Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
10. Februar 1919
Die vorläufige Reichsverfassung wird verabschiedet

Weimar * Die Deutsche Nationalversammlung verabschiedet das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt in dritter Lesung. Es ist eine vorläufige Verfassung, die so lange gültig ist, bis die endgültige Reichsverfassung erarbeitet und beschlossen wird.