Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
25. September 1555
Die religiös-politischen Verhältnisse im Reich werden regelt

Augsburg * Auf dem Augsburger Reichstag wird ein Reichsgesetz verkündet, das die religiös-politischen Verhältnisse im Reich regelt und damit die Glaubensspaltung festschreibt.

Im Augsburger Religionsfrieden werden lutherische Protestanten - nicht die Reformierten - den Katholiken reichsrechtlich gleichgestellt. Der Landesherr kann über die Konfession seiner Untertanen bestimmen. Andersgläubige dürfen das Land verlassen. Später wird der Grundsatz auf die griffige Formel „Cuius regio, eius religio“ [„Wessen die Herrschaft, dessen Glaube (gilt)“] gebracht.

11. Juli 1848
Erzherzog Johann zieht unter großem Jubel in Frankfurt ein

Frankfurt am Main * Erzherzog Johann zieht unter großem Jubel in Frankfurt ein. Als Reichsverweser ist er das provisorische Oberhaupt des Deutschen Reiches, eines Staates, der noch in der Entstehung ist. Aufgabe des Reichsverwesersmist es, die Reichsminister zu ernennen und zu entlassen. Außerdem unterschreibt er die Reichsgesetze.

Doch die Macht der Zentralregierung und der Nationalversammlung ist gering. Die Armeen der Großmächte Österreich und Preußen weigern sich, dem Reichsverweser zu huldigen und die Staaten England sowie Frankreich versagten ihm die völkerrechtliche Anerkennung.  Und weil sie über keine eigenen Streitkräfte verfügt, muss die Zentralgewalt auf die ehemaligen Bundestruppen zurückgreifen, die aber letztlich ihre Befehle von den einzelstaatlichen Regierungen empfangen.

Diese intervenieren immer dann, wenn Ruhe und Ordnung durch linke Volksaufstände gefährdet sind. Wenn aber die Errungenschaften des März verteidigt werden sollen, ist mit den Bundestruppen nicht zu rechnen. 

15. Januar 1849
Eine linke Mehrheit

München-Kreuzviertel * Der neugewählte Landtag, es war der 13., tagt vom 15. Januar bis 7. März sowie vom 15. Mai bis 11. Juni 1849. Es ist der erste und bislang letzte Bayerische Landtag mit einer linken Mehrheit. Diese Mehrheit vertritt eine andere Auffassung als die Königliche Regierung.  

69 Abgeordnete leisten ihren Verfassungseid nur mit dem Vorbehalt, dass sie durch diesen „an der Anerkennung der Gültigkeit der Reichsgesetze insbesondere der die Grundrechte betreffenden hiedurch nicht gehindert“ sein sollen.  

Bei der ersten öffentlichen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärt sich Innenminister Hermann von Beisler bereit, „die Gesetzgebung Bayerns mit der des deutschen Reiches in Einklang zu setzen. In diesem Sinne werden Ihnen bezüglich der Grundrechte die entsprechenden Vorlagen gemacht werden.“ 

11. Juni 1870
Das erste deutsche Urheberrecht wird verabschiedet

Berlin * Das erste deutsche Reichsgesetz betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen und musikalischen Kompositionen wird verabschiedet. Es hat aber bis zur Gründung der Anstalt für musikalisches Aufteilungsrecht im Jahr 1902 nur wenig Bedeutung.

12. Juni 1872
Die Gewerbeordnung gilt über ein Reichsgesetz auch für Bayern

München * Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird mit einem Reichsgesetz auch auf Bayern übertragen.

Diese allgemeine Gewerbefreiheit ermöglicht es Unterhaltungskünstlern, ihre Darbietungen im ganzen Kaiserreich anzubieten, Singspielgesellschaften zu gründen und Bühnen oder Schauspielbetriebe zu eröffnen. Damit blühen viele Theaterbetriebe, besonders aber deren Mischformen wie Varieté, Revue, Tingeltangel und Singspielhalle auf.

Da das Reichsgesetz die Restaurationsbetriebe mit Unterhaltungsdarbietungen zwar wie Theater unter die Gewerbeordnung stellt, schränkt sie deren Tätigkeit jedoch umgehend wieder ein, denn die Betreiber sind weiterhin in erster Linie Gastronomen und keine Theaterdirektoren.

27. Oktober 1908
Kurt Eisner erhält die bayerische Staatsangehörigkeit

Ansbach * Kurt Eisner erwirbt „durch Aufnahme in Gemäßheit der Bestimmung in § 7 des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit im Königreiche Bayern“