Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
21. September 1805
Kaiser Franz II. bietet den Baiern den Königstitel an

München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.

Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist. 

26. Juli 1918
Der Reichsfinanzhof in die Bogenhauser Ruine

Berlin * Das Gesetz zur Errichtung des Reichsfinanzhofs und die förmliche Bewerbung der Stadt München als Sitz dieses Gerichts bringt eine Wende in der Frage, was aus der „Bogenhausener Ruine“ werden soll. Dass der Reichsfinanzhof nach München kommt, ist keineswegs selbstverständlich - Berlin wäre als 

  • Reichshauptstadt der „natürliche“ Standort gewesen. Ausschlaggebend ist, dass die Entscheidung nicht beim Reichstag, sondern beim Bundesrat, der Länderkammer des Kaiserreichs, liegt. Dieser bestimmt München zum Sitz des neuen Gerichts. Die Gründe für die Entscheidung zugunsten Münchens sind: 
  • Bayerische Eigeninteressen: Das Königreich drängt darauf, ein Reichsorgan auf seinem Territorium zu erhalten, nachdem Leipzig bereits das Reichsgericht und Berlin die meisten Reichsbehörden beherbergt. Als zweitmächtigster Bundesstaat nach Preußen will Bayern nicht leer ausgehen. 
  • Föderaler Ausgleich: Die Standortwahl ist ein Zugeständnis an Bayern und Ausdruck der Anerkennung seiner Bedeutung im Reich.
  • Politische Stabilität: Kurz vor Kriegsende soll Bayern als wichtiger Bundesstaat enger an das Reich gebunden werden. 
  • Praktische Voraussetzungen: München verfügt über die notwendige juristische und verwaltungstechnische Infrastruktur. 
  • Zudem steht mit dem „Fleischer-Schlössl“ ein geeignetes Gebäude zur Verfügung, das nach Ausbau als Dienstsitz des Reichsfinanzhofs genutzt werden konnte. 
7. Oktober 1918
Die Haftentlassung für Kurt Eisner wird beantragt

München - Leipzig * Kurt Eisners Rechtsanwalt, Dr. Benedikt Bernheim, beantragt dessen Haftentlassung. Obwohl der Oberreichsanwalt in Leipzig diesem Begehren widerspricht, entscheidet der 1. Strafsenat des Reichsgerichts für die Freilassung.

14. Oktober 1918
Kurt Eisner wird aus der Haft entlassen

München-Obergiesing * Abends, um 20:30 Uhr, kann Kurt Eisner die Haftanstalt Stadelheim verlassen. Er wird auf Entscheidung des 1. Senats des Reichsgerichts Leipzig entlassen, damit er an der am 17. November stattfindenden Reichstagswahl teilnehmen kann. Und das, obwohl sich der Oberreichsanwalt gegen die Entlassung ausgesprochen hatte.

In der Begründung zu diesem Gerichtsbeschluss wird aufgeführt, dass eine Fluchtgefahr ausgeschlossen sei und eine Verdunkelungsgefahr nicht besteht. 

14. Januar 1919
Die am Januarstreik beteiligten werden amnestiert

München * Aufgrund der Amnestie vom 12. November 1918 stellt das Reichsgericht die Strafverfahren gegen die am Januarstreik Beteiligten ein. Amnestiert werden:

  • der Schriftsteller Kurt Eisner [derzeit Bayerischer Ministerpräsident],
  • der Schlosser Hans Unterleitner [derzeit bayerischer Sozialminister],
  • der Schreinermeister Albert Winter, 
  • die Buchhalterin Emilie Landauer und 
  • die Buchhalterin Betty Landauer, 
  • der Mechaniker Lorenz Winkler, 
  • der Eisendreher Franz Xaver Mettler, 
  • der Student Ernst Toller, 
  • der Handlungsgehilfe Richard Kämpfer, 
  • der Schriftsetzer Theobald Michler, 
  • der Werkzeugmacher Georg Lang,
  • der Geschäftsführer Fritz Schröder und
  • der Soldat Carl Kröpelin.
  • Die am 1. Februar 1918 als Rednerin verhaftete und in die Strafvollzugsanstalt Stadelheim gebrachte Privatdozentsgattin Sara Sonja Lerch hat sich dort am 30. März 1918 erhängt.  
1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

5. Januar 1927
Das Landgericht München I hebt die einstweilige Verfügung wieder auf

München * Das Landgericht München I hebt in der Widerspruchsverhandlung die einstweilige Verfügung wieder auf, die Hermann Haller gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“ am 21. Dezember 1926 erwirkt hatte. 

Theaterdirektor Hermann Haller zieht nach dieser Niederlage vor das Oberlandesgericht München. Und nachdem er auch dort nicht zu seinem Recht kommt, zieht er vor das Reichsgericht in Leipzig. 

18. April 1928
Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“