Münchner Zeitensprünge
2000
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31. Januar 1581
Fürstbischof Ernst wird das Fürstbistum Lüttich übertragen

Lüttich * Dem Freisinger und Hildesheimer Bischof Ernst wird zusätzlich das Fürstbistum Lüttich übertragen. Dafür muss der Papst eigens ein Wählbarkeitsbreve ausstellen, das erste überhaupt, da Ernst mit der Übernahme des Lütticher Bistums gegen mehrere Bestimmungen des Konzils von Trient und damit gegen das kanonische Recht verstößt. 

Kurz darauf erhält er zudem die Administration der Reichsabtei Stablo-Malmedy. Mit gerade einmal 27 Jahren vereint der Fürstbischof damit drei Bistümer sowie zahlreiche weitere Ämter und Pfründen in seiner Hand. 

Der persönliche Lebenswandel des jungen Bischofs steht jedoch im deutlichen Gegensatz zu der von den Wittelsbachern angestrebten inneren Erneuerung der katholischen Kirche. Statt Gebet, Askese und strenger Sittenzucht bevorzugt Ernst das prachtvolle Leben weltlicher Höfe, pflegt Liebschaften und interessiert sich mehr für Magie sowie Würfel- und Kartenspiele als für geistliche Disziplin.

1595
Kurfürst Ernst von Köln ziehst zu seiner Mätresse

Arnsberg * Um seiner Mätresse Gertrud von Plettberg näher zu sein, zieht sich Ernst, der Kurfürst von Köln und Chef der fünf Bistümer Köln, Freising, Hildesheim, Lüttich und Münster, in seine Arnsberger Neben-Residenz zurück. Dort hat er zwischenzeitlich das Palais Landsberger Hof errichten lassen.  

Da Ernst in den meisten seiner Territorien nur wenig Ansehen genießt, stellt man ihm den 17-jährigen Baiernprinz Ferdinand zur Seite. Dieser wird zum Koadjutor (= Nachfolger) seines Onkels auf dem Kölner Bischofsstuhl gewählt. Ernst zieht sich daraufhin von fast allen Regierungsgeschäften zurück, behält sich allerdings die Rechte als Kurfürst in Reichsangelegenheiten vor und übt diese auch aus. 

Gemeinsam mit Gertrud von Plettberg hat Bischof Ernst einen Sohn: Wilhelm Freiherr von Höllinghofen. Er wird anno 1650 zum Fürstabt der Reichsabtei Stablo-Malmedy ernannt.  

13. September 1650
Der Kölner Kurfürst Ferdinand stirbt in Arnsberg

Arnsberg * Ferdinand, der Kölner Kurfürst und Bischof von Köln, Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, stirbt in Arnsberg/Westfalen. Sein Neffe, Maximilian Heinrich, übernimmt die Kurwürde sowie die Bistümer Köln, Lüttich und Hildesheim. Die Bistümer Münster und Paderborn gehen dem Hause Wittelsbach für einige Jahre verloren.

Wilhelm Freiherr von Höllinghofen, der gemeinsame Sohn des Fürstbischofs Ernst und seiner Mätresse Gertrud von Plettberg, übernimmt von ihm die Reichsabtei Stablo-Malmedy

10. Februar 1657
Wilhelm Freiherr von Höllinghofen stirbt

Schloss Höllinhofen * Wilhelm Freiherr von Höllinghofen, der Fürstabt der Reichsabtei Stablo-Malmedy und gemeinsame Sohn des Fürstbischofs Ernst und seiner Mätresse Gertrud von Plettberg, stirbt auf Schloss Höllinghofen. Maximilian Heinrich, der Fürstbischof und Kurfürst von Köln, wird Abt der Reichsabtei Stablo-Malmedy.  

9. Februar 1801
Baiern als Gewinner des Friedensvertrages von Lunéville

Lunéville * Zu den Gewinnern des Friedensvertrages von Lunéville gehört auch der baierische Kurfürst Max IV. Joseph. Denn dem genannten Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern steht ein Gewinn von 288 Quadratmeilen und 843.000 Einwohnern gegenüber.

Das Kurfürstentum Baiern erhält die Hochstifte Freising, Augsburg, Bamberg und Würzburg, Teile der Hochstifte Eichstätt und Passau, dreizehn Reichsabteien und fünfzehn Reichsstädte in Franken und Schwaben. Freilich noch nicht die Großen: Augsburg und Nürnberg. Baiern kann sich dadurch jedoch territorial maßgeblich erweitern. 

1802
Aus Törring-Gronsfeld wird Törring-Gutenzell

Bogenhausen * Nach dem Tod seines Vaters erbt der Sohn Joseph August von Törring-Gronsfeld das linksrheinische Gronsfeld sowie die württembergische Reichsabtei Gutenzell. Er ändert seinen Namen daraufhin in Toerring-Gutenzell und ist mit den in seinem Besitz befindlichen 1.393 Anwesen der größte adelige Grundbesitzer im südbayerischen Raum.

25. Februar 1803
Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags

Regensburg * Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags befasst sich mit der Annahme des Reichsdeputationshauptschlusses. Es ist das letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und behandelt die Neuordnung des Reiches.

Im Reichsdeputationshauptschluss erfolgt die Kompensation für die Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich. Grundlage für den Text ist ein im Juni 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarter Entschädigungsplan, der wiederum auf den am 9. Februar 1801 geschlossenen Friedensvertrag von Lunéville zurückgeht.

Die Wittelsbacher haben aber nicht nur die Herzogtümer Zweibrücken und Jülich sowie die linksrheinische Kurpfalz verloren, sondern müssen jetzt auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben. Doch durch den § 2 des Reichsdeputationshauptschlusses erhält das kurfürstliche Baiern

  • das Fürstbistum Freising mit der dazugehörigen Grafschaft Werdenfels und die Herrschaft Isen-Burgrain offiziell überschrieben;
  • dazu die Fürstbistümer Augsburg, Bamberg und Würzburg sowie Teile von Eichstätt, Passau und Salzburg. 
  • Zu den genannten Territorien kommen noch 15 Reichsstädte und 13 Reichsabteien dazu. Freilich noch nicht die Großen: Augsburg und Nürnberg. 
  • Doch damit werden wesentliche Teile Schwabens und Frankens bairisch.

Insgesamt stehen dem Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern ein Gewinn von 288 Quadratmeilen und 834.000 Einwohnern aus den aufgelösten geistlichen Staaten und wirtschaftliche Werte von über 43 Millionen Gulden von den Klöstern gegenüber.