Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
16. Mai 1917
Die Münchner USPD wird gegründet

München * Der Verein Unabhängige Sozialdemokratie Stadt und Land wird bei der Polizeidirektion vereinsrechtlich angemeldet. Der Zweck der Neugründung wird beschrieben als „die Bestrebungen der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu unterstützen, die nach ihren Organisationsgrundlinien in grundsätzlicher Opposition zum herrschenden Regierungssystem und zur Kriegspolitik der Reichsregierung steht“.

  • Der Vorsitzende der Münchner USPD heißt Albert Winter sen..
  • Die neue Partei wird sofort von der Polizei überwacht. 
  • Die Münchner USPD hat am Anfang etwa 35 Mitglieder. 
  • Im Vergleich: Die MSPD zählt in München zum gleichen Zeitpunkt rund 15.000 Mitglieder. 
1. September 1918
In Bayern herrscht Unzufriedenheit mit der Regierung und dem König

München - Berlin * Karl Georg von Treutler, der preußische Gesandte in Bayern, der als Vertrauter Kaiser Wilhelms II. auch „Die graue Exzellenz“ genannt wird, berichtet an den aus Bayern stammenden Reichskanzler Georg Graf von Hertling.

In seinem Schreiben bringt er zum Ausdruck, dass hier eine „ganz ausgesprochene Unzufriedenheit nicht nur mit der Bayerischen Regierung, sondern besonders auch mit der Person Seiner Majestät des Königs“ herrscht. Man macht dem König zwar nicht zum Vorwurf, dass er den Krieg und damit die Katastrophe herbei geführt hat. Dennoch wirft man ihm Machtlosigkeit vor, um das Unheil abzuwenden.

Es ist deshalb höchste Zeit, die Form des bayerischen Regierungssystems den Realitäten anzupassen und einem parlamentarischen System volle Entscheidungsgewalt zu gewähren. 

20. November 1918
Kurt Eisners Vorschlag für die Räte-Richtlinie

München * Zwei Tage nach Innenminister Erhard Auer legt auch Ministerpräsident Kurt Eisner seinen Entwurf für die Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte vor. Im Entwurf des USPD-Politikers Eisner nehmen die Arbeiterräte - zumindest für eine Übergangszeit - eine zentrale Position im neugegründeten Staat ein. Gemeinsam mit den Soldaten- und Bauernräten sollen sie bis zur endgültige Regelung durch die zu wählende Nationalversammlung die „revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems“.

Eisner und die USPD wollen die Räte und das Parlament als gleichberechtigte Partner in einem demokratischen System. Sie dienen der politischen Willens- und Bewusstseinsbildung und schaffen die Voraussetzungen für die Tätigkeit des Parlaments:

„Die Räte sollen die Schulen der Demokratie werden; daraus dann sollen die Persönlichkeiten emporsteigen zu politischer und wirtschaftlicher Arbeit. […] Die Räte sind die Grundmauer der Demokratie, die Nationalversammlung, der Landtag ist die Krönung des Gebäudes. Aber diese Krone würde genauso zusammen stürzen wie die monarchistischen Kronen, wenn sie sich nicht stützen auf die Kraft und den Willen jener Arbeiterräte.“ 

Die Arbeiterräte sollen „die Massen des Proletariats unmittelbar zur politischen Mitarbeit heranziehen“ und so dazu beitragen, dass „der neue demokratische und sozialistische Geist in Staat und Gesellschaft so tief Wurzeln fasst, dass die kommenden Wahlen die provisorische Ordnung der Dinge bestätigen und befestigen werden“.

Im Falle, die Zentralregierung würde den Revolutionszustand ausrufen, sollten die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte umgehend alle notwendigen Maßnahmen einleiten, die zur Erhaltung und Sicherung der revolutionären Regierung erforderlich wären.

Der Entwurf Kurt Eisners sieht für die Räte großzügige Kompetenzzuweisungen vor. Von Kontroll-, Vorschlags-, Beratungs- und Auskunftsrechten bis hin zur Fragen der Entlassung und Einstellung von Beamten. 

26. November 1918
Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeiter- und Bauernräte

München - Freistaat Bayern * Der Ministerrat beschließt - in Abwesenheit von Kurt Eisner - nach Abstimmung mit den Vollzugsausschüssen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte die Vorläufigen Richtlinien für die Arbeiter- und Bauernräte.

Die Richtlinien stellen einen Kompromiss der gegensätzlichen Vorstellungen des bayerischen Ministerpräsidenten vom 20. November und seines Innenministers Erhard Auer vom 18. November dar. Das bedeutet jedoch, dass wesentliche Elemente aus beiden Entwürfen ebenso unberücksichtigt bleiben müssen, wie der Entwurf des Revolutionären Arbeiterrats vom 19. November 1918.

Die Räte erhalten zwar die von Eisner vorgeschlagene Stellung im Staat, doch werden sie nur mit den Kompetenzen ausgestattet, die ihnen Auer zugestehen will. Die Räte bilden demnach „bis zur endgültigen Regelung durch die Nationalversammlung die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems“, dennoch bleibt ihnen im Verhältnis zu den Behörden nur das Recht auf Auskunft und Gehör. Ein Kontrollrecht wird ihnen ebenso wenig zugestanden wie die Vollzugsgewalt. Damit haben sich Innenminister Erhard Auer und die Mehrheitssozialdemokraten mit ihren Vorstellungen im Wesentlichen durchgesetzt.

Die Richtlinie für die Bauernräte bleibt die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Bauernräte, bis der Landtag am 21. Mai 1920 das Gesetz über die Aufhebung der Arbeiterräte beschließt. 

22. Februar 1919
Gespräche zur Überwindung der Spaltung der Linken

München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.

Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.

  • In der Präambel wird jeder politische Mord verurteilt, „gleich, von welcher Seite er verübt wird“,
  • und ein Programm sozialistischer Einheit aufgestellt, das die Sicherung der Erfolge der Revolution gewährleisten und einen Bruder- und Bürgerkrieg vermeiden soll.
  • Artikel 1 sieht vor, dass die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte in der Bayerischen Verfassung anerkannt und verankert werden. Rätemitglieder sollen in Ausübung ihres Amtes Immunität genießen. Außerdem sollen sie den Ministerien beratend zur Seite stehen.
  • Nach Artikel 2 sollen die im Amt verbliebenen Minister ihre Stellung behalten und mit anderen Parteigenossen ein sozialistisches Ministerium bilden, dem ein Mitglied es Bayerischen Bauernbundes als Landwirtschaftsminister beitreten soll.
  • Artikel 3 lautet: „Der am 12. Januar rechtmäßig gewählte Landtag wird, sowie es die Verhältnisse gestatten, wieder einberufen werden.“
  • Gemäß Artikel 4 soll das stehende Heer sofort aufgelöst und durch eine republikanische Schutzwehr, die aus Mitgliedern der Freien Gewerkschaften, des Bauernbundes und der organisierten Landarbeiterschaft besteht, ersetzt werden.
  • Nach Artikel 5 wird die Freiheit der Presse grundsätzlich wiederhergestellt, doch werden gleichzeitig - „bis zur Rückkehr geordneter Verhältnisse“ - erhebliche Einschränkungen der Pressefreiheit gefordert.

Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.

Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.

Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen?