Münchner Zeitensprünge
2000
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10. September 1319
Die Grafschaft auf dem Yserrain entsteht

München - Freising * König Ludwig IV. der Baier verkauft um 100 Mark Silber, was dem Wert von 24.000 Pfennigen entspricht, die Herrschaft über die Orte Ismaning, Niederföhring (heute Unterföhring), Oberföhring, Englschalking und Daglfing an das Hochstift Freising.

Die Freisinger Bischöfe sind in diesem Gebiet schon begütert, weshalb es sich bei diesem Vertrag nicht um den Verkauf von Grundbesitz handelt, sondern um die Übertragung der juristischen Macht über ein Gebiet. Die Besitzverhältnisse der anderen Eigentümer bleiben durch diese Abkommen vollkommen unberührt. 

Fürstbischof Konrad III. der Sendlinger von Freising wird damit auf diesem 30 Kilometer langen und fünf Kilometer breiten Gebiet den Gerichtsbann übertragen bekommen. Er ist damit der erste Landesherr der aus diesen Orten gebildeten Grafschaft auf dem Yserrain, der späteren Grafschaft Ismaning. 

Ohne die Übertragung der hohen Gerichtsbarkeit „mit Stock und Galgen“ hätte der Bischof den Galgen nicht aufrichten, niemanden im Gefängnis festhalten, noch dazu wegen Diebstahl, Brandstiftung, Notzucht, Totschlag oder Körperverletzung aburteilen können. Mit der Übertragung des Gerichtsbanns kann der Bischof nun nicht nur über Leben und Tod urteilen, sondern er besitzt damit auch die Regierungsgewalt. 

31. Juli 1618
Die böhmischen Stände erklären sich zur Wahlmonarchie

Prag * Die Böhmische Konföderation, ein Bündnis der nicht-katholischen Stände, wird in Prag gebildet.

  • Der König als monarchisches Oberhaupt wird weitgehend entmachtet.
  • Die Regierungsgewalt wird in die Hände der Stände gelegt.
  • In der Konföderationsakte erklären die böhmischen Stände sich zur „freien, ständisch verfassten Wahlmonarchie“.
  • Die Stände der Nebenländer Mähren, Schlesien, Ober- und Niederlausitz werden denen Böhmens gleichgestellt. Sie dürfen fortan an der Königswahl teilnehmen.
  • Der Protestantismus wird zur Staatsreligion erklärt. 
8. November 1918
Die Vereinigten Verbände des bayerischen Verkehrspersonals

München * Auf Initiative des Verkehrsbeamtenvereins bildet sich am Vormittag ein Ausschuss der Vereinigten Verbände des bayerischen Verkehrspersonals. Neben den Mitgliedern der Interessengemeinschaft treten der Bayerische Lokführerverein und der Christliche Verkehrs- und Transportarbeiterverband ein.

Denn um sich die entsprechende Geltung gegenüber den neuen Regierungsgewalten zu verschaffen, so die Überzeugung, ist ein geschlossenes Vorgehen Voraussetzung. 

9. November 1918
Die Vereinigten Verkehrsverbände laden zur Versammlung ein

München - Freistaat Bayern * Der Ausschuss der Vereinigten Verkehrsverbände ruft per Kreistelegramm und in Zeitungsannoncen seine Mitglieder zu einer Massenveranstaltung in den Münchner Bavariakeller an der Theresienwiese ein.

Die Einladung beginnt mit den Worten: „Die Stunde der Erlösung aus tiefster wirtschaftlicher Not ist auch für Euch angebrochen. Jetzt oder nie gilt es, Euch im Rahmen der jetzigen Regierungsgewalt die politische und soziale Machtstellung zu erkämpfen, auf die Ihr auf Grund Eurer Massen und Eurer für das deutsche Wirtschaftsleben ausschlaggebenden wichtigen Berufsarbeit Anspruch habt“

10. November 1918
Großveranstaltung der Beamten im Bavariakeller

München-Ludwigsvorstadt * 15.000 bis 18.000 folgen der Einladung des Ausschusses der Vereinigten Verkehrsverbände zur Kundgebung in den Münchner Bavariakeller. Dieser kann die Massen nicht aufnehmen, sodass gleichzeitig drei Kundgebungen abgehalten werden müssen: Eine im Bavariakeller, zwei im anschließenden Garten.

Dem Forderungskatalog voraus steht das Bekenntnis: „Die bayerischen Verkehrsangehörigen fügen sich der bestehenden Regierungsgewalt ein. Sie betrachten das Volkswohl als ihr oberstes Gesetz und geloben, ihm ihre volle Kraft zu widmen“.  

Gefordert wird:

  • „Bildung eines Rates der Verkehrsangehörigen durch die Vereinigten Verbände, der dem Verkehrsministerium beizuordnen ist,
  • Besetzung der oberen leitenden Beamtenstellen der Verkehrsverwaltung nur im Einvernehmen und mit Zustimmung dieses Rates,
  • alle sozialen und volkswirtschaftlichen für das Personal sind nur gemeinsam mit dem Rate zu treffen,
  • sofortige Aufnahme von Vertrauensmännern des Personals in den Arbeiter- und Soldatenrat,
  • achtstündiger Arbeitstag und sechstägige Arbeitswoche.“

Die Entschließung wird sofort dem Arbeiter- und Soldatenrat zugeleitet. 

16. November 1918
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz wird Republik

Strelitz * Da Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin seit dem 27. Februar 1918 auch die Regierungsgewalt im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz als Reichsverweser ausübt, wird dieses Land nach seinem Rückritt zur Republik.