Münchner Zeitensprünge
2000
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2. Februar 1294
Herzog Ludwig II. der Strenge stirbt in Heidelberg

Heidelberg * Herzog Ludwig II. der Strenge stirbt in Heidelberg. Seine Grabstätte befindet sich in der Kirche des Zisterzienserklosters Fürstenfeld. Herzog Rudolph I. übernimmt die Regierungsgeschäfte. Sein Bruder, der zwölfjährige Herzog Ludwig IV., den man später den Baiern nennen wird, erhält seine Erziehung am Habsburger Hof in Wien.

13. April 1667
Caspar von Schmid übernimmt die baierischen Regierungsgeschäfte

München * Nach der Entlassung des Kanzlers Johann Georg von Oexl übernimmt Vizekanzler Caspar von Schmid als Vorsitzender des Geheimen Rates die Regierungsgeschäfte.  

  • Die gesamte Innen- und Außenpolitik liegt seither in seinen Händen.  
  • Er genießt das volle Vertrauen des Kurfürsten, der die klare Zielsetzung seiner Politik schätzt. 
30. Januar 1833
König Otto von Griechenland trifft in Nauplia ein

Nauplia * König Otto von Griechenland trifft im Geleit von 33 Segelschiffen mit der britischen Fregatte Madagaskar in der damaligen griechischen Hauptstadt Nauplia ein. Mit Otto reisen 3.500 bayerische Soldaten, eine größere Zahl Wissenschaftler und Verwaltungsbeamte sowie ein dreiköpfiger Regentschaftsrat, bestehend aus dem ehemaligen bayerischen Finanzminister Joseph Ludwig Graf von Armansperg, dem Kgl. Staatsrat Georg Ludwig von Maurer und dem Generalmajor Karl Wilhelm von Heideck. 

Der Regentschaftsrat soll bis zur Volljährigkeit Ottos - in zweieinhalb Jahren - die Regierungsgeschäfte führen. 

26. November 1865
Richard Wagner hat den Bogen endgültig überspannt

München * In einem Brief schlägt Richard Wagner dem König vor, den Kabinettssekretärs Franz Seraph von Pfistermeister durch Max von Neumayr und den bayerischen Ministerpräsidenten Ludwig von der Pfordten durch Ludwig von Edelsheim zu ersetzen. Der König wird die Entlassungen erst im Oktober 1866 umsetzen. Nun kommt es zum Eklat.

Denn durch sein massives Einmischen in die bayerischen Staatsangelegenheiten hat Richard Wagner den Bogen endgültig überspannt. Der Komponist, der wie kaum ein anderer Zugang zum König hat, wird von der Regierung sowieso mit großem Misstrauen beobachtet. Nun stellt der Ministerrat dem König ein Ultimatum. Ludwig II. habe zu wählen „zwischen der Liebe und Verehrung Ihres treuen Volkes und der Freundschaft Richard Wagners“

Eine breite öffentliche Opposition gegen den Komponisten hat sich gebildet. Sie wirft Richard Wagner vor, er halte den König von den Regierungsgeschäften ab und beanspruche die Kabinettskasse übermäßig. Bald darauf übergeben Münchner Bürger 810 Unterschriften mit der Forderung der Landesverweisung des Komponisten Richard Wagner an den Kabinettssekretär Franz Seraph von Pfistermeister.

14. Juni 1886
Prinz Luitpold tritt auch die Regentschaft für König Otto I. an

München - Schloss Fürstenried * Nachfolger auf dem Thron des Märchenkönigs und damit Bayerns fünfter König wird dessen 38-jähriger, schwer geisteskranke, seit dem 16. März 1878 entmüdigte und seit März 1880 in Schloss Fürstenried weggesperrte Bruder Otto I.. Er wird offiziell zum König proklamiert, wobei man die feierliche Ausrufung durch einen Herold allerdings unterlässt. Pro forma werden aber die Truppen auf den neuen König Otto I. vereidigt.

Obwohl er den Königstitel seit dem Tag seiner Proklamation bis zu seinem Lebensende - am 11. Oktober 1916 - trägt, wird er in den bayerischen Geschichtsbetrachtungen kaum erwähnt. Otto ist dreißig Jahre lang bayerischer König; so lange wie kein anderer Wittelsbacher. Der um drei Jahre jüngere Bruder des Märchenkönigs ist allerdings wegen „schwerer und unheilbarer geistiger Umnachtung“ nicht in der Lage, die Regierungsgeschäfte wahrzunehmen.

Ein von drei unabhängigen Ärzten verfasstes und in Einstimmigkeit unterzeichnetes Gutachten „über den Geisteszustand seiner Majestät Otto I. von Bayern“ kommt zu dem abschließenden Ergebnis, dass „Seine Majestät Otto I. König von Bayern in Folge langjähriger und unheilbarer Geistesstörung als verhindert an der Ausübung der Regierung zu betrachten sei, und daß diese Verhinderung mit Bestimmtheit für die ganze Lebenszeit andauern werde“.

Auch der „Besondere Ausschuß der Kammer der Reichsräte“ befasst sich mit dem Gesundheitszustand des fünften Bayernkönigs. Deshalb tritt Prinz Luitpold auch die Regentschaft für König Otto I. an und damit in die in der Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1818 vorgesehene Regelung der Reichs-Verwesung ein. 

Diese ist vorgesehen, „während der Minderjährigkeit des Monarchen“ oder „wenn derselbe an der Ausübung der Regierung auf längere Zeit verhindert ist, und für die Verwaltung des Reichs nicht selbst Vorsorge getroffen hat, oder treffen kann“.

Der Regent unterzeichnet als „des Königreichs Baiern Verweser“ oder - populär ausgedrückt - als Prinzregent. Die Bayerische Verfassung schließt also die Thronfolge trotz der gegebenen Regierungsunfähigkeit nicht aus.

12. März 1917
Das Parlament übernimmt die Regierungsgeschäfte und die Staatsmacht

Petersburg * Der Ältestenrat der Duma konstituiert ein Provisorisches Komitee zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und eröffnet das Parlament wieder. Dieses übernimmt die Regierungsgeschäfte und die Staatsmacht. Das ist - staatsrechtlich betrachtet - der entscheidende revolutionäre Akt. 

um 22. Februar 1919
Bisherige Minister führen ihre Ressorts weiter

München-Kreuzviertel * Die bisherigen Minister Dr. Edgar Jaffé, Hans Unterleitner und Heinrich Ritter von Frauendorfer richten an den Zentralrat des Volksstaates Bayern das nachstehende Schreiben:  

  • „Die Unterzeichneten haben im Interesse des Landes seit dem 21. Februar 1919 die laufenden Geschäfte ihres Ressorts weitergeführt und sind auch bereit, dies fürderhin zu tun, bis eine neue Regierung gebildet ist.  
  • Sie erklären ausdrücklich, dass sie lediglich verantwortlich sind für die von Ihnen innerhalb ihres Verwaltungsbereiches getroffenen Maßnahmen.  
  • Sie stellen fest, dass sie die allgemeine Führung der Regierungsgeschäfte und für die Maßnahmen des Zentralrats keinerlei Mitverantwortlichkeit tragen, insbesondere auch nicht die Festnahme und Einbehaltung von Geiseln, sowie für die gegenüber der Presse getroffenen Maßnahmen.“