Münchner Zeitensprünge
2000
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17. September 1831
Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags beraten über das Budget

München-Kreuzviertel * Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags beraten über das Budget. Um die Abgeordneten zur Eile und damit zu nicht allzu gründlicher Beratung der Einzelposten zu zwingen, lässt König Ludwig I. - angesichts der herannahenden Cholera - verkünden, die Abgeordneten hätten so lange auszuharren, bis das Budget vereinbart ist.

  • Die Abgeordneten kürzen den Gesamtetat von 28 auf 26,8 Millionen Gulden,
  • die Zivilliste des Königs von 3,15 Millionen auf 2,5 Millionen Gulden 
  • und den Heeresetat von 6,7 auf 5 Millionen.  

Innerhalb dieser Kürzungen beschließen sie zahllose Umverteilungen von Ausgabeposten sowie neue Ausgaben. Gekürzt wird bei den königlichen Prestigeobjekten Alte Pinakothek, Staatsbibliothek und Odeon sowie den Ausgaben für die zahlreichen wiedererrichteten Klöster. Mehr Geld soll dagegen in die Rechtspflege, die innere Verwaltung und das Bildungswesen fließen.

Für den König bedeutet dieses Verhalten „Anmaßung und Eingriff in die Exekutive“. Zum Glück gibt es noch die Erste Kammer, die Kammer der Reichsräte, die umgehend ihr Veto gegen die Kürzungen und Umverteilungen einlegt - und damit die Regierung rettet.

Unter dem Druck der Regierung, die sogar mit der Auflösung der Abgeordnetenkammer droht, knicken viele Abgeordnete ein. Dabei werden die Kürzungen der königlichen Zivilliste weitestgehend zurückgenommen. Die anderen Etatkürzungen fallen nicht so extrem aus, sodass immerhin noch 2 Millionen Gulden eingespart werden. 

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

4. Juni 1848
Eine Absichtserklärung zur Rechtspflege

München-Kreuzviertel * Im Artikel 1 des Grundlagengesetzes wird erklärt: „Die Rechtspflege soll von der Verwaltung, selbst in den untersten Behörden, gänzlich getrennt werden“.  Es dauert jedoch bis zum 10. November 1861, bis der verkündete Grundsatz verwirklicht wird.