Der erste Rat der Stadt München
München * München hat einen Rat der Stadt, den man „consules civitatis Monacensis“ nennt.
München * München hat einen Rat der Stadt, den man „consules civitatis Monacensis“ nennt.
Landshut * Die sowohl ältesten als auch einzigen Kleiderordnungen in Altbaiern, die nicht vom Fürsten, sondern vom Rat der Stadt erlassen wurden, enthält das Landshuter Stadtbuch. Obwohl Landshut in dieser Zeit in besonderer wirtschaftlicher Blüte steht, will der Rat der Stadt, dass sich die Bürgerin bescheidener kleidet.
Den Landshuter Frauen ist verboten, Perlen, Samt, Gold, Goldstoffe und Hermelin zu tragen. Nur den Reichen ist eine Goldborte von der Breite eines kleinen Fingers um den Busen und am Mantel erlaubt. Bis auf wenige Knöpfe ist den Frauen jeglicher Silberschmuck an den Kleidern verboten.
Es war eine reine Luxusbeschränkung, die noch kaum eine standesgemäße Trennung vorsieht. Es entsteht eher der Eindruck, dass diese Verordnung nur deshalb erlassen wurde, um den Ehemännern und Vätern den Kostenaufwand für die Einkleidung ihrer Frauen, Töchter und Söhne zu begrenzen.
Neben Kleidervorschriften befasst sich die Verordnung auch Fragen der Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten sowie der Anwesenheit von Frauen am Wochenbett und Geschenke für das Taufkind und die Mutter.
München * Das Braurecht wird nur an Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien vergeben. Im Jahr 1363 entstammen alle zwölf Inhaber des herzoglichen Lehensbriefes, der Gerechtigkeit, einer Familie, die auch im Rat der Stadt und als Bürgermeister zu finden ist. Diese Brauberechtigten verdienen ihr Geld im Großhandel mit Salz, Wein und Eisen. Sie brauen nicht selbst und überlassen diese Aufgaben ausgebildeten Brauern.
München * Der Münchner Rat setzt die Bürgerrechtsgebühr auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe.
Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu „unwillkommenen Gästen“ erklärt. Der Rat der Stadt will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern. Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen.
München * Der Rat der Stadt erlässt Vorschriften zur Bekämpfung des Luxus. Neben dem Laden und Bewirten von Gästen bei Hochzeitsfeierlichkeiten und Taufen geht es auch um Kleidervorschriften.
München-Graggenau * Zur Förderung des Weinhandels richtet der Rat der Stadt unter der Bürgertrinkstube im Implerhaus einen öffentlichen Weinkeller ein.
München * Die neue, vom Rat der Stadt erlassene Bußordnung enthält neugefasste Sätze über die Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten und Taufen. Nach der Bußordnung ist die Sperrstunde im Sommer um 9 Uhr, im Winter um 8 Uhr. Die Beschränkungen beim Kleiderluxus werden aufgeweicht.
München * Der Rat der Stadt erlässt eine Rennordnung für das sogenannte Scharlachrennen. Die selbe Rennordnung gilt auch für das Fräuleinlaufen, bei dem sich „die freylein“ einen Wettlauf „umb das parchanttuech“ liefern. Das Hurenlaufen ist ein großes jährliches Spektakel.
München * Der Rat der Stadt erlässt in einem Nachtrag zur Bußordnung vom 3. Oktober 1433 acht neue Sätze und Artikel mit Kleidervorschriften.
München * Nachdem den Bürgern die Anzahl der Schweine und die damit verbundene Verunreinigungs- und Geruchsbelästigung zu hoch geworden ist, verbietet der Rat der Stadt die Schweinehaltung in der Innenstadt ganz und schränkt sie in der äußeren Stadt auf sechs Stück je Schweinehalter ein.
München * Herzog Albrecht IV. erlässt eine neue Brauordnung. Er übernimmt darin größtenteils die städtischen Gesetze, die um das Jahr 1484 durch den Rat der Stadt München erlassen worden sind. Die herzogliche Brauordnung regelt vornehmlich die Organisation des Münchner Braugewerbes.
München * Der Rat der Stadt erlässt eine 27 Artikel umfassende Weinschenken-Ordnung.
München * Der Rat der Stadt ändert die schon länger bestehende Bettelordnung. Sie verbietet allen Bürgern und Gästen beiderlei Geschlechts das Betteln und gestattet es nur denjenigen, die vom Rat die ausdrückliche Erlaubnis dazu haben. Diese drückt sich eben im Tragen des Bettelzeichens aus.
Zur Erteilung der Bettelerlaubnis muss aber zuvor die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Der Hausbettel ist nach der Bettelordnung strengstens verboten. Hauptsächlich vor den Kirchentüren, nicht aber im Kircheninneren ist das Betteln erlaubt.
Es werden vier Bettelmeister bestellt.
Sie müssen vor ihrem Amtsantritt geloben und schwören, dass sie niemanden bevorzugen oder benachteiligen und dass sie sich nicht bestechen lassen.
München * Der Rat der Stadt erlässt eine „Ordnung wider die Laster“, die sich vor allem gegen die Winkelhurerey außerhalb des Frauenhauses wendet. In dem Dekret heißt es: „Glaubhaften Berichten zufolge trieben etliche unverschämte Weibspersonen öffentlich innerhalb und außerhalb der Stadt, unter den Kramen am Marktplatz, in Ställen, in der Au etc., bei Tag und bei Nacht Unzucht“.
München * Die Münchner Lustdirnen wenden sich an den Rat der Stadt und bezichtigen den Frauenwirt, eine der ihren geschlagen und gepeinigt zu haben.
München * Der Rat der Stadt verbietet das Hurenlaufen mit der Begründung, dass die „gemeinen Weiber“ großes Ärgernis erregen, da sie „so schändlich liefen und sich dabei gar hoch entblößten“.
München - Bogenhausen * Nachdem Papst Pius IV. die Kommunion in beiden Gestalten bewilligt hat, zeigt Herzog Albrecht V. plötzlich nur noch wenig Interesse an der Ausführung. Und als der Rat der Stadt Druck auf den Herzog ausüben will, droht dieser sogar mit der Verlegung der Residenz aus München.
In der Folgezeit kann der Rat lediglich erreichen, dass der Laienkelch außerhalb der Stadt gereicht werden darf.
Rom-Vatikan - München * Papst Pius V. gibt die Toleranz gegenüber dem Dirnenwesen auf. Am Ende appellieren sogar die katholischen Pfarrer an den Rat der Stadt, das Frauenhaus zu schließen. Sie beziehen sich dabei - wie die Reformierten - auf die Aussagen der Bibel gegen die Hurerei.
München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk
Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.
Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.
München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird.
München * Der Rat der Stadt wird von Herzog Wilhelm V. wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt.
München * Da die Nachfrage nach Seidenartikeln im Herzogtum Baiern unverändert hoch ist, versuchen italienische Handelsleute die Marktlücke zu schließen. Deshalb will sich der Mailänder Händler Hieronymus Peverollj in München niederlassen und „einen handsladen von sament unnd seyden aufrichten“.
Herzog Maximilian I. empfiehlt in einem Schreiben dem Rat der Stadt die Annahme des Gesuchs, „weil man dann die Waren soll wohlfeiler haben können, wan man nicht immer an einen handlsman gebunden ist [...]. Auch Wir hätten bei diesem vorschlag nuz vnd vortheil“.
Der Münchner Bürgermeister informiert vor der Zusage und „zur verhüettung khonftiger Irrung“ zuerst die „handlsleuth und Cramer“, die allerdings keinerlei Bedenken äußern.
München-Kreuzviertel - Au * Als Ersatz für die 34 Bürgerhäuser, die dem Bau der Michaelskirche geopfert werden müssen, befasst sich der Magistrat der Stadt München erstmals mit dem Gedanken der Eingemeindung der Au. Man nimmt aber wieder Abstand davon, nachdem Herzog Wilhelm V. auf eine jährliche Steuer von 600 Gulden verzichtet.
München * Herzog Maximilian I. verlangt vom Rat der Stadt, die Konkubine Barbara Ferchthin an drei Sonn- oder Feiertagen hintereinander öffentlich vor die Frauenkirche zu stellen und sie danach „sechs Meilen Wegs“ von München wegzuschaffen.
München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.
Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis.
München * Gabriel Ridler bittet den Stadtrat, seinen Sohn Ernst „wegen seiner vielen Schulden und seines liederlichen Lebenswandels“ im Turm einzusperren. Der Rat der Stadt bewilligt die Bitte, da man schon öfter „ungeratene Kinder auf diese Weise coerciert“ hat.
München * Das ständige Drängen Herzog Maximilians I. zeigt Erfolg. Der Magistrat der Stadt gibt seine Zustimmung zum Ausbau der Festungsanlagen.
München * Im Zuge des Ausbaus der Münchner Wallbefestigung plant Herzog Maximilian I., das Gebiet vom Isartor bis zum Fluss städtebaulich zu erweitern und in die bestehende Stadtmauer einzubeziehen.
Als offizielle Gründe nennt er die zunehmende Platznot innerhalb der ummauerten Stadt, die wachsende Bevölkerungszahl sowie den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Vor allem für den stetig größer werdenden Hofstaat und das Hofgesinde fehle es an geeigneten Unterkünften.
Der Münchner Rat lehnt eine Stadterweiterung jedoch entschieden ab. Nach seiner Argumentation seien viele Bürger zu arm, um neue Häuser zu bauen, und die wohlhabenden Einwohner hätten kein Interesse daran, ihr Vermögen in Zinshäuser zu investieren, deren Mieteinnahmen nicht einmal die Baukosten decken würden. Zudem befürchtet der Rat, dass Neubauten vor den Toren den Wert der bestehenden Häuser innerhalb der Stadt mindern und die Mieten insgesamt sinken könnten.
Am Ende setzt sich der Rat der Stadt München durch – die geplante Stadterweiterung wird nicht umgesetzt.
München - Au * Weil sich die Paulanermönche nicht an die Abmachungen halten und ihr Bier auch außerhalb des Klosters verkaufen, beschweren sich die Münchner Brauer beim Magistrat der Stadt und bitten um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens.
Dieser Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. Die Paulaner verstoßen allerdings auch in den kommenden 165 Jahren immer wieder ganz bewusst gegen Vorschriften und Gesetze.
München * Kurfürst Maximilian I. teilt dem Münchner Rat - ohne Rücksicht auf dessen Bestimmungsrecht über den Marktplatz - selbstherrlich mit, er werde „der Heiligen Himlkönigin zu Ehrn, und ewiger gedechtnus, ein offentliches Monumentum, von einer Seulen, und darauf stehenden unnser lieben Frauen Bildtnus, mitten deß Plazs, aufrichten“. Die Arbeiten beginnen zwei Tage später.
Er begründet dies mit der „unbezweifelbaren Fürbitte der Himmelskönigin und Muttergottes“, die als Patronin und Beschützerin das Land und die Stadt „von Brand und anderm feindlichen Verderben behütet und errettet“.
Der Rat der Stadt, der zu dieser Entscheidung nicht herangezogen worden ist, muss dies unwidersprochen hinnehmen, obwohl die Stadt seit dem Jahr 1315 das Privileg Kaiser Ludwigs des Baiern besitzt, alleine über die Bebauung des Platzes bestimmen zu dürfen. Auf dem zentralen Platz der Bürgergemeinde München ist künftig der Landesherr mit einer persönlichen Votivgabe präsent.
München * Der Rat der Stadt erlässt ein Pestmandat. Nach der Sitzung bittet er in einem Gottesdienst um Abwendung der leidigen Sucht der Pest.
München-Graggenau * Die Englischen Fräulein bitten die Stadt um einen Zuschuss für ihr neu zu erbauendes Haus an der Weinstraße. Da auch Kurfürst Max Emanuel eine großzügige finanzielle Unterstützung zugesagt hat, beschließt der Rat der Stadt, ihnen 20.000 Ziegelsteine mit dem Transport durch den städtischen Fuhrdienst zuzugestehen.
München - Wien * Die Kaiserliche Administration informiert Kaiser Joseph I. in Wien von dem Wunsch der Münchner, um Erlaubnis für den Bau der Dreifaltigkeitskirche. Der Kaiser
In der Folge und während der gesamten Bauzeit tritt die in der Münchner Herzog-Max-Burg stationierte Kaiserliche Administration als Korrespodenzpartner auf, denn es waren Verhandlungen mit der Landschaft, dem Rat der Stadt, der Baudeputation, dem Geistlichen Rat und dem Kaiserhaus in Wien zu führen.
München * Das Privileg des Kaffeesiedens darf nur durch die kurfürstliche Regierung erteilt werden, nicht aber durch den Magistrat der Stadt.
München * Der Rat der Stadt beschließt den Bau einer dauerhaften, steinernen Brücke über die Isar. Dabei sollen zwei getrennte Brücken und nicht mehr eine durchgehende Brücke entstehen.
München * Der Rat der Stadt lässt 19 Ketten-, Zieh- und Galgenbrunnen „nach französischer Art“ umbauen. Die neue Form der Pumpbrunnen bezeichnet man als Leyrerbrunnen oder Leyrergumpter.
München * Der Rat der Stadt lässt einen Geißbock auf Rädern, zum Herumführen von Huren, fertigen.
München * Der Rat der Stadt befasst sich mit der gedruckten Danksagung der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten. Der Magistrat verwehrt sich in keinster Weise gegen einen Dank für die neue Armeneinrichtung oder die Militärakademie, lehnt aber eine generelle Danksagung ab. Außerdem sollte die Danksagung aus eigenem Antrieb erfolgen und nicht „durch einen besonderen Auftrag“.
München - Mannheim * Zähneknirschend wird der Kaufmann Johann Baltasar Michel in die Münchner Bürgerschaft „gnädigst großgünstig an- und aufgenommen“. Gleichzeitig gibt der Magistrat der Stadt seine Zustimmung zum geplanten Kauf der Rasp’schen Gastwirtsgerechtsame an Johann B. Michel. Die zu entrichtende Aufnahmegebühr ist mit 470 Gulden allerdings deutlich überhöht.
München-Theresienwiese * Nachdem die Stadt München ein Jahr zuvor durch das Gemeinde-Edikt und die Verfassung des Königreichs Baiern erste kommunale Selbstverwaltungsrechte zurückerhalten und sich neu konstituiert hat, übernimmt der Magistrat der Stadt die alleinige organisatorische und finanzielle Verantwortung für den Unterhaltungsteil des Oktoberfestes, worunter das Pferderennen und das Vogelschießen gemeint ist. Für diesen Teil wird künftig der Name Oktoberfest gebraucht.
Die Ausrichtung des landwirtschaftlichen Teils (Vieh-Prämierung, Ausstellung und Viehmarkt) bleibt in der Verantwortung des Landwirtschaftlichen Vereins. Dieser Teil wird künftig als Landwirtschaftliches Centralfest bezeichnet werden.
Bis heute ist die Landeshauptstadt München der alleinige Veranstalter der Wiesn.
München * Die Leihanstalt wird dem Magistrat der Stadt München zur eigenen Verwaltung übergeben.
München * Die ersten Diskussionen und Forderungen zur Einrichtung eines Anfrage-Bureaus für arbeitsuchende Dienstboten und Tagelöhner beginnen, als sich die Münchner Polizeidirektion an den Magistrat der Stadt wendet und mitteilt, dass die Königliche Regierung eine derartige Einrichtung erwägt, da der Bettel in der Stadt auffällig überhand nimmt.
München * August Manostetter, der Anwalt der Lola Montez, stellt beim Magistrat der Stadt München den Antrag auf Erwerbung des bayerischen Indigenates durch Naturalisation. Im Bewusstsein um die Brisanz des Antrags, verschleppt der Magistrat die Angelegenheit.
Die Regierung von Oberbayern lehnt die Einbürgerung ab und begründet dies unter Berufung auf das Gesetz vom 1. Juli 1834 damit, dass „Frauenspersonen [...] nicht ansässig im Sinne des Gesetzes werden, wenn sie sich nicht gleichzeitig verehelichen oder wieder verehelichen“. Gleichzeitig stellt man klar, dass Lola Montez weder einen Pass hat, noch sonst imstande ist, sich auszuweisen.
München-Au * Das Irrenhaus Giesing wird in die Hochau verlegt, wo die Kreisirrenanstalt eröffnet hat. Sie steht später auch unter der Leitung des Obermedizinalrats Dr. Bernhard von Gudden, dem Gutachter König Ludwig II., und gilt über eine lange Zeit als Musteranstalt.
Mit der Eröffnung der Kreisirrenanstalt nutzt man die Gebäude am Kolumbusplatz für das St.-Nikolai-Spital für Unheilbare, das vorher am Gasteig stand. König Max II. hatte zuvor das Leprosenhaus am Gasteig erworben, das mittlerweile den Namen Spital der Unheilbaren erhalten hat, um es in den Maximiliansanlagen aufgehen zu lassen. Der Magistrat der Stadt muss daraufhin die aufgelassene Irrenanstalt in Untergiesing - zur Unterbringung der Unheilbaren - kaufen.
München-Haidhausen * Der Magistrat der Stadt München überlässt - gegen den geharnischten Protest der katholischen Kirche - den Alt-Katholiken die Nikolaikirche am Gasteig für insgesamt elf Jahre.
München-Theresienwiese * Der Magistrat der Stadt teilt Johann Rössler von der Ochsenbraterei mit, dass er für eine Ausschankgenehmigung eine Bierbude bauen müsse. Dafür fehlt dem Metzgermeister aber das Geld.
München * Seit 1893 plant die Stadt München einen zentral organisierten, unparteiisch geleiteten und unentgeltlichen Arbeitsnachweis. Am 22. März 1895 fasst der Magistrat der Stadt den maßgebenden Beschluss zu dieser Einrichtung zur Vermittlung von Arbeitsstellen.
Und nachdem das achtköpfige Gremium gewählt ist, wird mit der Einrichtung des Städtischen Arbeitsamtes in der Zweibrückenstraße 20 begonnen und deren Eröffnung durch Plakate, Annoncen und Zeitungsartikel bekannt gegeben.
München-Ludwigsvorstadt * Carl Gabriel präsentiert sein „Beduinen-Lager“ erneut. Allerdings hat er sich zuvor vom Magistrat der Stadt „Konkurrenzfreiheit“ zusichern lassen.
München-Giesing * Zur Verwirklichung des Projekts Zoologischer Garten Hellabrunn rechnet man mit einer Summe von rund einer Million Mark. Zwei Tage nach der Gründung des Zoo-Vereins wendet sich dieser an den Magistrat der Stadt mit der Bitte, um kostenlose Überlassung von Hellabrunn.
Die Antwort des Bauausschusses lautet: „Die Stadt ist zur Zeit noch nicht in der Lage, dem Verein irgend ein Grundstück zu überlassen.“
München-Bogenhausen * Zwei Gemeindebevollmächtigte wenden sich zum Zustand des Fleischer-Schlössls an den Magistrat der Stadt und fordern, alles zu unternehmen, „um diesem unästhetischen Zustand ein Ende zu machen“. Zwar haben die Bauhandwerker alles entfernt, was nicht niet- und nagelfest ist, doch häufen sich die Beschwerden über das Durcheinander auf dem verödeten Bauplatz.