Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
September 1879
Der Steyrer Hans betreibt eine Braubude auf dem Oktoberfest

München-Theresienwiese * Von 1879 bis 1903 bewirtschaftet der Steyrer Hans eine Braubude auf dem Oktoberfest. Zuerst betreibt er eine Festbude der Pschorr-Brauerei, um dann in den 1890er-Jahren das Kraftbier der Spatenbrauerei zu verzapfen. Dazu pachtet er gemeinsam mit seinem Schwager, dem Gastwirt Wilhelm Schäffer, zwei nebeneinanderliegende Budenplätze und errichtet darauf eine Doppelbude.

Eine Athleten-Kapelle spielt zur Unterhaltung auf. Kraftbier, Kraftfleisch, Kraftsemmeln und eine Kraftbrühe werden angeboten. Hier zeigt er auch sein viel bewundertes Athleten-Kunststück. Der Steyrer packt ein mit dreißig bis vierzig Litern Bier gefülltes Fass mit zwei Fingern am Rand und hebt es vom Boden auf den Schanktisch.

Der Steyrer Hans versteht es außerordentlich gut, für sich und seine Geschäfte zu werben und so seine Popularität zu steigern. Er will in seiner Festbude seine schwergewichtigen Requisiten, darunter seine Schnupftabakdose, ausstellen. Als ihm der Magistrat dazu die Erlaubnis verweigert, drückt er sein Bedauern in Anzeigen aus, nicht jedoch ohne darauf hinzuweisen, dass das Publikum das interessante Schauerlebnis jederzeit im Saal seines Gasthauses nachholen könne.

18. September 2004
Die Pschorr-Bräurosl bekommt einen neue Festhalle

München-Theresienwiese * Die Pschorr-Bräurosl bekommt einen neue Festhalle. 80 Meter lang und 60 Meter breit ist das Zelt. 300 Kubikmeter Holz 100 Tonnen Stahl stecken in dem Festzelt, 6.000 qm Stoffplanen in der Dekoration. 

19. September 2009
Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt

München-Theresienwiese * Im § 53 der Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt Abt. Veranstaltungen heißt es Thema Bierausschank:

  • „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.
  • Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
  • An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das den Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.
  • Das Festbier darf nur in Maßkrügen (1,0 l Gefäßen) und das Weißbier in 0,5 l Gefäßen (Weißbierglas) ausgeschenkt werden“.