Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
21. Dezember 1705
Der politische Höhepunkt des Baierischen Volksaufstands ist erreicht

Braunau - München * Der Höhepunkt der politischen Phase des Baierischen Volksaufstands ist erreicht. In Braunau konstituiert sich ein Parlament, der Landesdefensionskongress. Ein Direktorium, die provisorische Regierung, wird gebildet. 

Die Kurbaierische Landes-Defension Oberland und Unterland unternimmt den Marsch nach München, um mit der Landeshauptstadt beginnend ganz Baiern zu befreien.

15. März 1917
Russlands Zar Nikolaus II. muss abdanken

Petersburg * Zar Nikolaus II. muss als Folge der Februarrevolution abdanken. Er tut dies zugunsten seines jüngeren Bruders Großfürst Michail Alexandrowitsch Romanow. Da Nikolaus II. vergisst, seinem Bruder die formelle Thronfolge in einem Telegramm mitzuteilen, ist Michail einer Letzten, der davon erfährt.

Die russische Duma proklamiert die Bildung einer bürgerlichen Regierung unter Georgi J. Fürst Lwow. Diese beschließt, dass der Großfürst zum Thronverzicht überredet werden soll. Sollte er sich weigern, will die provisorische Regierung ihren Rücktritt erklären. 

16. März 1917
Die Machtbefugnisse gehen an die provisorische Regierung über

Petersburg * Zar Michail II. erklärt in einem Schreiben an das russische Volk, dass die Machtbefugnisse zunächst an die provisorische Regierung übergehen. Er selbst erklärt sich bereit, die Thronfolge dann anzutreten, wenn ihn das Volk zu einem späteren Zeitpunkt in geheimen Wahlen wählen würde. Michail hofft mit diesem Schritt die Monarchie in Russland erhalten zu können. Mit dem Thronverzicht Michails endet die über 300-jährige Herrschaft der Romanow-Dynastie. 

Georgij Jewgenjewitsch Fürst Lwow übernimmt nach der Februarrevolution in der bürgerlichen provisorischen Regierung, in der Zeit vom 16. März bis 21. Juli 1917, das Amt des russischen Ministerpräsidenten und Innenministers. 

10. November 1918
Der Rat der Volksbeauftragten als provisorische Regierung

Berlin * Bildung des Rats der Volksbeauftragten als Provisorische Regierung beim Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik.

Das Gremium besteht aus je drei Vertretern der Mehrheitssozialdemokraten - MSPD und der Unabhängigen Sozialdemokraten - USPD. Die MSPD entsendet: Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann und Otto Landsberg, die USPD: Hugo Haase, Wilhelm Dittmann und Emil Barth. Ebert und Haase sind gleichberechtigte Vorsitzende.

Der Rat der Volksbeauftragten beaufsichtigt das Regierungskabinett, das weiterhin im Amt ist. 

10. November 1918
Keinerlei Verfügungen haben mehr Rechtskraft

München - Freistaat Bayern * Die provisorische Regierung verkündet, dass die „Vollzugsgewalt durch die Beschlüsse der provisorischen Versammlung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte in die Hände des Ministeriums des bayerischen Volksstaats übergegangen“ ist. „Keinerlei Verfügungen haben mehr Rechtskraft, die nicht vom Ministerium“ ausgehen. 

15. November 1918
Die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte

München - Freistaat Bayern * Die provisorische Regierung schafft die Rechtsgrundlage für die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte. Sie erlässt eine Verordnung, nach der die „bisher durch Verfassung, Gesetze und Verordnungen dem König persönlich vorbehaltenen Entscheidungen und Verfügungen […] von den Ministern innerhalb ihrer Geschäftsbereiche erlassen“ werden. 

9. Dezember 1918
Ein Eid auf die Republik und die provisorische Regierung

Berlin * Bei Verhandlungen zwischen dem Rat der Volksbeauftragten und dem Vollzugsrat wird ein Kompromiss gefunden, der den am nächsten Tag einziehenden Frontsoldaten erlaubt, Munition mitzuführen, aber keine Maschinengewehre, keine schweren Waffen und keine Panzerfahrzeuge.

Die Truppen müssen sich verpflichten, „ihre ganze Kraft in den Dienst der jetzigen provisorischen Regierung zu stellen“. Reichskanzler Ebert vereidigt einige dieser Einheiten - symbolisch für das gesamte Offizierskorps - auf die Republik und die provisorische Regierung.