Münchner Zeitensprünge
2000
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1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

1140
Das umfangreiche Imperium der Tempel-Ordensritter

Paris * Die Templer besitzen ausgedehnte Ländereien in Frankreich, England, Schottland, Spanien, Portugal, Flandern, Italien, im Deutschen Reich, Ungarn und in der Levante.

Geschenkt wird ihnen vor allem für die Ablösung von Sünden sowie das Seelenheil des Spenders und seiner Angehörigen. Durch Tausch, Verkauf und Erwerb optimieren die Templer die Ertragslage ihrer Schenkungen zu wirtschaftlich lukrativen Gebilden. Da ihre Besitzungen hohe Renditen erwirtschaften, fließen dem Ritterorden daraus reichliches Einkommen zu. Viele ihrer landwirtschaftlichen Gründe haben sie verpachtet.

Nur wenn sich die Ertragslage der Böden wirklich rentiert, dann bearbeiten sie diese auch in Eigenbewirtschaftung. Dafür holen sie sich eigens qualifizierte Spezialisten. In Spanien und auf den Balearen beschäftigen die Tempelherren dafür sogar geschickte Muslime. 

  • Durch ihren Kontakt zur jüdischen und islamischen Welt sind die Tempelherren recht weltoffen und für neue Wissenschaften und Ideen empfänglich geworden. Der Orden besitzt die fortschrittlichste Technologie der Zeit: im Bereich der Landwirtschaft, des Vermessungswesens, des Straßenbaus und der Schifffahrt.
  • Die Templer veranlassen die Bewässerung des Rio-Cinca-Tales in Aragón, den Bau eines Mühlensystems an der Aude und die Einführung des vierjährigen Fruchtwechsels in der Normandie. Mit Mühlen lässt sich ebenso viel Geld verdienen wie mit dem Weinanbau in Portugal. Der Wein wird bis nach England verkauft.
  • Auch die Templer-Schiffe bringen einen erheblichen Gewinn. Den Ordensrittern gehören eigene Häfen, Werften und Schiffe. Sie sind die Ersten in Europa, die mit einem Magnetkompass ausgestattet sind.
  • Selbst die der europäischen weit überlegene arabische Medizin ist den Templern nicht fremd. In den Krankenhäusern des Ordens kommen moderne Prinzipien wie Hygiene und Sauberkeit zum Tragen und sogar das Wissen um die antibiotische Wirkung von bestimmten Pilzen ist vorhanden.
  • Die Tempelherren sind also keineswegs reine Haudraufs. Neben ihren kriegerischen, politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten betreiben sie auch noch Geldgeschäfte. Sie sind die einzigen Christen, die aufgrund eines weiteren päpstlichen Privilegs Geld gegen Zinsen verleihen dürfen. Dadurch können sie einen gewaltigen Reichtum anhäufen.
  • Und da, um seine Wertgegenstände aufzubewahren, nichts so sicher und unverletzlich ist wie ein gottgeweihtes Haus und nichts mehr Vertrauen erweckt als die Templer-Burgen, die von hohen Mauern geschützt, von Ritter-Mönchen verteidigt vor jedem Angriff sicher scheinen, dienen diese bald als Tresore für Kostbarkeiten von weltlichen und geistlichen Herren. Sie werden zu Depots für Wertgegenstände, Schmuck und Geld, die den Grundstock des immer noch gesuchten Templerschatzes bilden.
  • Die Templer verwalten die Depots ihrer Kunden, die damit über ein laufendes Konto verfügen. Sie können Geld abheben, Zahlungen durch einen simplen Brief an den Schatzmeister entrichten und erhalten darüber hinaus drei Mal jährlich einen Kontoauszug zugeschickt.
  • Zu jedem trogähnlichen Geldschrank gibt es, ähnlich wie bei den heutigen Bankschließfächern, zwei verschiedene Schlüssel. Je einen für den Hüter der kirchlichen Kostbarkeiten und dem Depotinhaber. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Depots der Templer absolut sicher, da geldgierige Herrscher nur ganz selten ihre Finger nach ihnen ausstrecken.
  • So können sich die Niederlassungen der Templer in Europa und im Nahen Osten zu Zentren des Finanzwesens entwickeln und das Pariser Ordenshaus, der Temple, zum europäischen Finanzzentrum. Der König von Frankreich vertraut beispielsweise im 13. Jahrhundert seine Kronjuwelen der Obhut der Pariser Templer an.
  • Die Finanzspezialisten der Tempelherren führen bald fortschrittliche Techniken im Kreditwesen und in der Buchführung ein. Sie entwickeln den bargeldlosen Zahlungsverkehr und führen den Wechselbrief und den Scheck in Europa ein.
  • Wer also in einem Ordenshaus eine Summe einzahlt, kann sie nach Vorlage der Kassenanweisung in einer weit entfernten Komturei wieder in Empfang nehmen. Der Orden kassiert dafür lediglich Gebühren und verdient an den Zinsen. Doch wird dadurch der risikoreiche Transfer von Münzgeld fast völlig entbehrlich.
  • Neben der einfachen Vermögensverwaltung für Dritte betreibt der Templer-Orden auch Geldleihe, wodurch er die eigenen Gelder und die ihnen durch Dritte anvertrauten Einlagen arbeiten lässt. Alle Klöster und Konvente fungieren deshalb als Leihkasse.
  • An Bauern verleihen die Templer kleinere Summen, damit diese einen Engpass überbrücken können, Kaufleuten geben sie größere Kredite. Als Sicherheit ziehen sie Grundbesitz heran. Gibt es bei der Rückzahlung des Kredits Probleme, dann halten sie sich an den Ländereien des Schuldners schadlos.
  • Zwar passen die Finanzaktivitäten des Templer-Ordens nicht zu ihrer religiösen Berufung, es ist aber die allgemein den Ritterorden aufgetragene Mission, die sie auch in diesem Bereich tätig werden lassen. Auch die Johanniter, der Deutsche Orden und selbst die traditionellen Mönchsorden betätigen sich ähnlich, allerdings auf einer wesentlich niedrigeren Stufe.
  • Um im Orient überleben zu können, muss der Templer-Orden über umfangreiche Finanzmittel verfügen und all seine Einkünfte weitestgehend in Geld verwandeln. Sie kaufen dazu auf Märkten und Messen möglichst viele Rechte und Monopole, die ihnen wiederum Einnahmen sichern.
  • So wird zum Beispiel das ausschließliche Wiegerecht, das der Orden vom Grafen der Champagne erwirbt, sehr zu Ungunsten der dort ansässigen Bürger vereinnahmt. Von dem eingenommenen und erwirtschafteten Verdienst gehen anfangs ein Drittel an die Häuser im Orient. Später werden die Abgaben auf ein Zehntel reduziert.
  • Aus abendländischer Sicht entsteht immer wieder der Eindruck, als hätten die Männer und Frauen aus dem Westen die Kultur in den Nahen Osten gebracht. Genau das Gegenteil ist richtig. Die arabischen Reiche sind den Christen nicht nur militärisch, sondern auch in ihrer Kultur weit überlegen. Dort im Osten ist das geistige Erbe der Griechen und Römer bewahrt und weiterentwickelt worden. Geniale Mathematiker und Astronomen sowie geschickte Kaufleute kommen von dort her.
  • Die Araber haben ein Zahlensystem entwickelt: die arabischen Ziffern, die wir heute noch verwenden. Eine der wesentlichen Neuerungen besteht darin, dass es für „nichts“ ein eigenes Zeichen gibt: die Null. Diese macht das Multiplizieren und das Bruchrechnen viel einfacher und erlaubt die einprägsame Darstellung des Dezimalsystems. Und genau dieses System lernen die Christen, allen voran die Tempelherren, zur Zeit der Kreuzzüge kennen. Die arabischen Ziffern ersetzen die bisher üblichen römischen.
    Da die Kaufleute nun einfacher rechnen können, rechnen sie auch besser und erhalten damit ein genaueres Bild über den Verlauf ihrer Geschäfte.
3. Mai 1140
König Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof Markt- und Münzrechte

Freising - Föhring * Der Stauferkönig Konrad III. verleiht dem Freisinger Bischof in einer Urkunde das Privileg, dass 

  • im gesamten Freisinger Bistumsbereich die Münzstätten bischöflich sein müssen. 
  • Dazu der Stadt Freising einen vollberechtigten Markt, worunter man einen zollpflichtigen Kaufmannshandel oder Fernhandelsmarkt versteht. Zu diesem gehören der Handel von Salz und anderen Großgütern, beispielsweise Wein. 
  • Der König verbietet aber zugleich „jeden weiteren Markt in diesem Bistum, der nicht von alters her durch die Autorität unserer Vorgänger bestätigt ist“.
    Das Recht, einen Markt für Fernhandelsgüter zu betreiben, ist ein königliches Regal, das nur von diesem erteilt werden kann. Dagegen ist ein lokaler Markt, wie er auch für Föhring besteht, nicht von einer derartigen Genehmigung abhängig. 

Bischof Otto I. von Freising, aus dem Geschlecht der Babenberger, will den Raum seines Bistums aber alleine seinen Interessen unterordnen. In der Folge verlegt der Kirchenfürst das Freisinger Marktrecht kurzerhand an das wesentlich verkehrsgünstiger gelegene Föhring. Damit maßt er sich ein ihm nicht zustehendes königliches Privileg an.  

Dieser Flussübergang stellt für den geschäftstüchtigen Freisinger Bischof eine sichere, lukrative, aber auch kostengünstige Einnahmequelle dar, da die zum Salz- und Warentransport benutzten Saumpferde zuvor lange Zeit auf den herzoglichen Straßen unterwegs sind, um nur kurz vor der Isarbrücke auf Freisinger Gebiet zu wechseln und es danach ebenso schnell wieder zu verlassen. Dazwischen kassieren die bischöflichen Zöllner.  

Außerdem lässt Bischof Otto I. hier eine Salzniederlage und Zollstätte errichten, mit der er sich den ganzen Handel mit Salz zinsbar macht, und das, obwohl es für Föhring gar keine Marktverleihungsurkunde gibt. 

März 1146
Papst Eugenius III. erlässt eine Kreuzzugbulle

Rom-Vatikan * Papst Eugenius III. erlässt eine päpstliche Kreuzzugbulle, in der er die Privilegien für die Kreuzfahrer festlegt:

  • die Vergebung der Sünden,
  • den Schutz für Eigentum und Angehörige und
  • einen Zinserlass. 

Zum Hauptprediger des Kreuzzugs beruft er Bernhard von Clairvaux.

6. April 1156
Kaiser Friedrich Barbarossa erklärt alle Zölle am Main für aufgehoben

Worms * In Worms erklärt Kaiser Friedrich Barbarossa in einer Urkunde alle Zölle am Main - bis auf wenige Ausnahmen - für aufgehoben. Fernhändler hatten sich bei ihm beschwert, dass sie zwischen Bamberg und Mainz allzu oft von regionalen Herrschern zur Kasse gebeten würden. Die Anmaßung königlicher Befugnisse durch die Fürsten widerspricht aber den politischen Zielen Kaiser Friedrich Barbarossas, weshalb er diesen Missbrauch eindämmen will.

Der Kaiser setzt den Grundherren daraufhin eine Frist, binnen der sie die Berechtigung dieser Zollerhebungen anhand königlicher Privilegien nachzuweisen haben. Nur die wenigsten Betroffenen können den geforderten Nachweis erbringen.  

Gut vorstellbar, dass sich vor diesem Hintergrund auch ein heftiger Streit über die bischöflichen Einnahmen aus dem Zoll, dem Markt, der Münze und der Isarbrücke in Föhring entzündet hat.  
Man muss davon ausgehen, dass Herzog Heinrich XII. „der Löwe“ die unsicheren Rechtsgrundlagen des Freisinger Bischofs Otto I. über seine selbstherrlich geschaffenen Einrichtungen bewusst sind.

Außer den Ansprüchen der beiden Kontrahenten spielt dabei natürlich auch das machtpolitische Interesse des Kaisers mit. Dieser tritt zwar vordergründig als unparteiischer Richter oder Schlichter auf, kann aber im Hintergrund agierend so seine Interessen und Ziele dennoch verwirklichen. Der Herzog und der Kaiser ziehen also am gleichen Ende des Seiles.

1191
Die Tempelherren kaufen Zypern

Zypern * Trotz aller Rückschläge und Niederlagen bleiben die Tempelherren reich, privilegiert und versuchen in immer neuen Vorstößen an einen eigenen Ordensstaat zu kommen.

Anno 1191 kaufen sie König Richard Löwenherz das von diesem eroberte Zypern um 100.000 Goldbyzantiner ab. Doch die Inselbevölkerung wehrt sich mit einem Aufstand gegen die geplante Herrschaft der Tempelordens-Ritter. So verfügen am Ende die Johanniter und der Deutsche Orden über einen eigenen Staat, nicht aber die Tempelherren. 

um Juni 1291
Akkon fällt. - Der Sitz der Zentralregierung wird nach Zypern verlegt

Akkon - Zypern * Nachdem auch Akkon,  dieser letzte befestigte Platz des Königreichs fällt, wird der Sitz der Zentralregierung nach Zypern verlegt. Der Ordenssitz der Templer bleibt aber immer im Orient, oder wie die Tempel-Ordensherren sagten: „Diesseits des Meeres.“

Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis ihre Gegner laut vernehmbar an die Öffentlichkeit treten und den Tempelherren die vielen wirtschaftlichen Aktivitäten, ihren Reichtum und ihre Privilegien, ihre Macht und ihren Einfluss neiden.

  • So sind die Bischöfe über die direkte Unterstellung der Tempelherren unter den Heiligen Stuhl verärgert,
  • Geschäftsleute beschweren sich über die angeblichen Beeinträchtigungen ihrer Handelsrechte durch die Ordensmänner und
  • der Weltklerus muss ohnmächtig zusehen, wie die Tempelherren in ihren Pfarreien umfassende Kollekten organisieren und dadurch örtliche Projekte leiden müssen.
  • Die anderen Ritterorden, ganz besonders die Johanniter, neiden den Tempelrittern ihre nahezu uneingeschränkten Finanzmittel.
  • Und selbst weil der Großmeister der Templer Vortritt gegenüber dem Johanniter-Großmeister hat, kommt es zu weitreichenden Rivalitäten.

Aus den Neidern werden Feinde, die Material für kommende Auseinandersetzungen sammeln.
Und das wird den Tempel-Rittern dann gefährlich, als sich ein machtvoller politischer Wille gegen sie wendet.

Wie in den heutigen politischen Auseinandersetzungen, so werden auch damals Einzelfälle aufgebauscht, ausgeschlachtet und zu wahren Horrorgeschichten ausgebaut. Freilich findet man unter den. Tempel-Rittern einen Trunksüchtigen, einen Sodomistischen, einen Homosexuellen, einen Jähzornigen oder einen glaubensmäßig Unsicheren.

5. Juni 1311
Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien

Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit. 

1498
Holzkohle und Kalk aus Tölz

Tölz - München * Die Transporte von Holzkohle und Kalk von Tölz nach München lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Die Stadt erhält im Jahr 1498 von Herzog Albrecht IV. ein waldreiches Gebiet im Isarwinkel und das Privileg, dort Holzkohle zu brennen und den Holzhandel zu betreiben. Auch das Holz für die Trageflöße zur Beförderung der Holzkohle dürfen in diesen Wäldern geschlagen, muss dann aber als Heizmaterial für die städtischen Ziegelöfen verwendet werden.

3. August 1548
Das Privileg Weißbier zu brauen und zu verkaufen

München - Degenberg * Reichsfreiherr Hans VI. von Degenberg erhält von Herzog Wilhelm IV. das Privileg, im nordostbayerischen Raum „vor dem Behaimer Waldt ennhalb der Thunaw (Donau)“ Weißbier zu Brauen und zu verkaufen. Der Degenberger betreibt Brauhäuser in Zwiesel, Schwarzach und Linden.

9. Juli 1609
Kaiser Rudolf II. stellt den Majestätsbrief aus

Prag * Kaiser Rudolf II. und zugleich König von Böhmen stellt den sogenannten Majestätsbrief aus. Er gewährt den evangelischen Landständen des Königreichs Böhmen besondere Privilegien zu. Der Majestätsbrief beinhaltet

  • das Recht der Stände den König zu wählen,
  • er erlaubt den Protestanten den Bau von Kirchen und Schulen in den Städten und auf dem Land,
  • er beendet die gegenreformatorischen Bestrebungen der katholischen Adeligen, indem er die gewaltsame Bekehrung der Untertanen verbietet, und
  • er überträgt den Protestanten die bis dahin angeeigneten Kirchengüter.
um 1. Mai 1614
Elias Pichler kredenzt erstmals das von ihm gebraute Bockbier

München-Graggenau * Braumeister Elias Pichler kredenzt in München erstmals das von ihm gebraute Bier nach original Einbecker Art, das später über ainpöckisch Bier den Namen Bockbier erhalten wird.

Aufgrund der merkantilistischen wirtschaftspolitischen Grundprinzipien ist Herzog Maximilian I. - auch beim Bier - der Meinung, dass es wirtschaftlich besser ist, Fertigwaren auszuführen und allerhöchstens die Rohstoffe einzuführen, um dann am erzielten Mehrwert zu verdienen. Deshalb werden ab dem Jahr 1612, mit der Anwerbung des aus Einbeck stammenden Braumeisters Elias Pichler, auch die Lieferungen von Einbecker Bier für den Münchner Hof eingestellt.

Schon zuvor ist am Münchener Herzogshof der Bedarf an dem Gerstensaft aus dem hohen deutschen (protestantischen) Norden durch den Aufschwung, den das Weiße Bier hier genommen hat, stark zurückgegangen.

Das Luxusgetränk mit seinen mehr als 16 Prozent Stammwürze und über sieben Prozent Alkoholgehalt bleibt auch weiterhin ein Privileg des Landesfürsten. Herzog Maximilian I. lässt - auf nachhaltiges Drängen - zwar den „Bock“ auch an seine Landeskinder ausschenken, erklärt aber die Herstellung des Bockbieres - wie schon zuvor des Weißbieres - zum fürstlichen Regal, also zum Monopol der Landesherrschaft.

Aus dem ainpöckischen Bier wird im Volksmund bald der Bock. Im Kanzleideutsch aber ist noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein vom Ainbock die Rede. 

29. Juni 1617
Die böhmischen Landstände wählen Erzherzog Ferdinand zum König

Prag * Aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes wählen die böhmischen Landstände Erzherzog Ferdinand - noch zu Lebzeiten von Kaiser und König Matthias - zum designierten König von Böhmen, nachdem auch er die im Majestätsbrief garantierten Freiheiten und Privilegien beeidet. Erzherzog Ferdinand II. wird von dem böhmischen Ständen - trotz seines bekanntermaßen kämpferischen Katholizismus - zum König gewählt und im Prager Veitsdom feierlich gekrönt.

Doch die an den herzoglichen, königlichen und kaiserlichen Höfen sitzenden und Einfluss habenden Jesuiten wollen - ebenso wie der spanische Hof - die Bestimmungen des Majestätsbriefes rückgängig machen. Sie ersinnen eine Gegenstrategie, in deren Folge zwei protestantische Kirchen abgerissen werden.

20. März 1619
König Ferdinand will in Prag die Regierung antreten

Wien * Matthias, der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, stirbt in Wien. Umgehend, als sei nichts gewesen, teilt König Ferdinand den Böhmischen Ständen in Prag mit, dass er gewillt sei, jetzt die Regierung anzutreten. Im gleichen Brief bestätigt er den böhmischen Landständen alle bisherigen Privilegien und Freiheiten.

Doch die Böhmen glauben die Zusagen des Habsburgers nicht mehr und akzeptieren unter den gegebenen Umständen den als Gegenreformatoren bekannten Erzherzog nicht mehr als ihren König. Als Alternative schlagen sie Jan Smirický, einen schwerreichen böhmischen Adeligen zur Wahl vor. Das ist - in dieser stockaristokratischen Welt - nun wirklich revolutionär.

13. Mai 1623
Handwerker-Protest gegen die Seidenwirker

München * Als die Gebrüder Beniamin und Sinj aus Florenz das Unternehmen der Gebrüder Bettega übernehmen wollen, laufen die Münchner Handwerker der Loder, Leinweber, Strumpfwürckher und Gschlachtgwandter dagegen Sturm, da ihnen die besten Spinnerinnen „von den Italiänern abgerungen werden [...] und das clainod vnd fürnembste comercium des landts, das gewerbe mit loden, Tuech, federrith, handschuech und strimpf geht zu grund“.

Der Münchner Bürgermeister unterstützt den Protest der ansässigen Handwerker mit dem Argument, dass der Holzverbrauch der Seidenwirker unvergleichlich hoch sei.

Doch Herzog Maximilian I. erhebt sich über die Proteste und erteilt für die „besonders lieben Beniamin und Sinj“ am 13. Mai 1623 das erbetene Privileg, da sie „weeder mit einer abwerbung der gespunstleüth noch in ander weeg den loders etc. khainen eintrag thuen“. Außerdem dürfen für die Arbeiten nur Leute beschäftigt werden, die aus Orten kommen, die fünf Meilen entfernt sind. 

12. Dezember 1637
Angekündigte Grundsteinlegung für die Mariensäule

München * Kurfürst Maximilian I. teilt dem Münchner Rat - ohne Rücksicht auf dessen Bestimmungsrecht über den Marktplatz - selbstherrlich mit, er werde „der Heiligen Himlkönigin zu Ehrn, und ewiger gedechtnus, ein offentliches Monumentum, von einer Seulen, und darauf stehenden unnser lieben Frauen Bildtnus, mitten deß Plazs, aufrichten“. Die Arbeiten beginnen zwei Tage später.  

Er begründet dies mit der „unbezweifelbaren Fürbitte der Himmelskönigin und Muttergottes“, die als Patronin und Beschützerin das Land und die Stadt „von Brand und anderm feindlichen Verderben behütet und errettet“.  

Der Rat der Stadt, der zu dieser Entscheidung nicht herangezogen worden ist, muss dies unwidersprochen hinnehmen, obwohl die Stadt seit dem Jahr 1315 das Privileg Kaiser Ludwigs des Baiern besitzt, alleine über die Bebauung des Platzes bestimmen zu dürfen. Auf dem zentralen Platz der Bürgergemeinde München ist künftig der Landesherr mit einer persönlichen Votivgabe präsent.  

22. August 1638
Philipp Holzhauser darf eine Kapelle in Haidhausen errichten

Haidhausen * Der „Churfürstlich Baierische Rechnungs-Commissarius und Preibeamte zu München“, Philipp Holzhauser, erhält vom Freisinger Bischof Veit Adam Gebeck die Genehmigung, dass er „in seiner aigentumblichen Behausung vnnd Gartten zu Haidthausen negst München Bogenhauser Pfarr“ eine Kapelle zu Ehren des Heiligen Kreuzes errichten und mit Paramenten und allem zur Feier des hl. Meßopfers Notwendigen versehen darf.  

Außerdem erhält er und seine Ehefrau auf Lebenszeit das Recht zugesprochen, dass sie - so oft sie sich in ihrer Besitzung in Haidhausen aufhalten - an einem Messopfer beiwohnen dürfen, das von einem geweihten Priester gehalten wird.  Ausgenommen von diesem Recht sind lediglich die Hochfeste Ostern, Pfingsten und Weihnachten.  

Philipp Holzhauser muss viel für die Kirche getan haben, dass er solche Privilegien überhaupt erhalten kann. Und tatsächlich treten er und seine Gattin mehrfach als Taufpaten in Erscheinung. Zudem vermacht er der Haidhauser Kirche mehrmals hohe Geldbeträge. 

um 1668
Die Privilegien der Churbaierischen Seidencompagnie

München * Dr. Johann Joachim Becher ist zwischenzeitlich zum kurbaierischen Leibmedicus und kurfürstlichen Rat erhoben worden, hat sich aber nach einem zweijährigen Aufenthalt in Baiern - wegen der erfahrenen Schmähungen - verärgert nach Wien zurückgezogen, wo er sich der dortigen Seidenmanufaktur widmet. Das Wiener Unternehmen entwickelt sich bald zur großen baierischen Konkurrenz. 

Zu Bechers Nachfolger als Direktor der Churbaierischen Seidencomapgnie wird der kurfürstliche Revisionsrath Dr. Jobst ernannt.  Die Churbaierische Seidencompagnie ist  - wie alle merkantilistischen Unternehmen - mit besonderen Freiheiten und Privilegien ausgestattet worden. Alleine die Gesellschaft ist befugt, die roh eingeführte oder im Land erzeugte Seide verarbeiten zu lassen. Nur sie darf die Seide in grosso verkaufen.

Das heißt, dass alle baierischen Kaufleute ihren Bedarf an Seide bei der Churfürstlichen Seidencompagnie decken müssen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt und fremde Seidenwaren einführt, muss die Confiscation der Ware hinnehmen und dem Staat eine Strafe von 1.000 Reichstalern bezahlen. 

16. November 1705
Burghausen fällt den Aufständischen in die Hände

Burghausen * Burghausen kapituliert vor den Aufständischen. Sie ist die erste Stadt, die den Aufständischen in die Hände fällt. In den Kapitulationsverhandlungen verlangen die Unterländer,

  • dass „der Landmann bei seinen alten Privilegien verbleibe,
  • dass man von ihm nicht mehr fordere als unter dem Kurfürsten geschehen, damit die Bauern [...] ihre schuldigen Abgaben entrichten können;
  • alle Bauernsöhne und Knechte sollen zu Hause verbleiben und allein zur Verteidigung des Landes dienen.“

Die Bauern erheben sich also zunächst nur gegen die allzu maßlosen Forderungen der Kaiserlichen Administration, nicht gegen die Besatzungsherrschaft. Weil sie zu Verteidigung der Heimat bereit sind, wehren sie sich gegen den Missbrauch der Landfahnen zum kaiserlichen Militärdienst. Die Aufständischen verstehen sich als „ganze Gemein der Kurlande Baiern“.

Um ihnen die Legitimation des gesamten Kurfürstentums zu geben, wird der Regierungsrat Franz Bernhard von Prielmayer zum Kriegskommissär der Landesdefension gezwungen. Prielmayer versucht mäßigend auf die Aufständischen einzuwirken. Doch der Erfolg der Rebellen verändert deren Ziele, weshalb sie schon bald die Beseitigung der Kaiserlichen Administration fordern, weil sie für die „unerträglichen Lasten“ verantwortlich zeichne.

18. September 1722
Das Privileg des Kaffeesiedens

München * Das Privileg des Kaffeesiedens darf nur durch die kurfürstliche Regierung erteilt werden, nicht aber durch den Magistrat der Stadt. 

1776
Der Franziskaner-Friedhof wird eingeebnet

München-Graggenau * Der Franziskaner-Friedhof wird eingeebnet. Dieser Friedhof, auf den sich auch Bürger und Adelige begraben lassen konnten, stellte ein außergewöhnliches Privileg der Patres dar. Für die Klosterangehörigen stehen eigene Grüfte zur Verfügung.

30. April 1783
Das Privilegium des Pfandhauses

München * Kurfürst Carl Theodor überträgt das Privilegium des Pfandhauses an die Heiliggeistspitalverwaltung.,Die jährlichen Einnahmen kommen der Hebammenschule zugute und dienen der Verpflegung hilfloser Kinder und verunglückter armer Weibspersonen. 

1787
Kommerzienrat Fleischmann lässt eine Tabakfabrik anlegen

Au * Die Mühle und das mit kostbarer Malerei geschmückte Schloss, die Hammerschmiede und kleine bewohnte Gebäude, Gärten und Weiher gehen an den churfürstlichen Kommerzienrat Fleischmann und dessen Frau Maria Anna über.

Mittlerweile ist das Gut ziemlich heruntergekommen und Kommerzienrat Fleischmann versucht, das Gebäude wieder in einen besseren Zustand zu versetzen. Fleischmann stockt die niedrigen Häuschen auf und setzt eine Tabakspflanzung an.

In der neuartigen und ersten Rauchtobacks-Fabricke in Baiern - dieses Privileg hat ihm Kurfürst Carl Theodor übertragen - wird dadurch Arbeit und Broterwerb für viele Männer, Frauen und Kinder geschaffen. Sie finden hier ein karges Einkommen.

1. April 1789
Marquartskreith wird zum Verkauf angeboten

Au * Am 1. Ostermonat [= April] 1789 wird im „Churfürstl. gnädigst privilegiertes Wochenblatt“ nachstehende Verkaufsannonce abgedruckt: „Am Montag den 20. des laufenden Monats April gedenkt man den von Titl. Freiherrn von Kronburg seit etlichen Jahren her besessenen Edelsitz Marquardtkreuth zu Obergiesing samt den hinzu getauschten, unter dem nämlichen Einfange eingeschlossenen Gute, 2¼ Tagwerk haltenden Anger, dann der vorhandenen kostbaren Einrichtung Nachmittags um 12 Uhr im dasiegen Schloss an den Meistbietenden auf den dritten Abschlag zu verkaufen.

30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

26. April 1800
Ausnahmeprivilegien für Bürgersöhne bleiben auch weiterhin erhalten

München * Angesichts der englischen Subsidienzahlungen verbreitet sich in München das Gerücht, dass zur Erreichung der geforderten militärischen Mannschaftszahlen nun auch Bürgersöhne „ausgehoben“ werden. Polizeidirektor Anton Baumgartner erklärt, dass die Ausnahmeprivilegien für Bürgersöhne auch weiterhin erhalten bleiben.

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

Oktober 1816
Erstmals ziehen die Schützen auf die Theresens-Wiese

München-Theresienwiese * Erstmals ziehen die Schützen auf Theresens-Wiese. Die Königlich privilegierte Hauptschützengesellschaft organisiert mit einem Vogel- und Scheibenschießen. Die damals einzige Schützengesellschaft bleibt fortan Träger des Oktoberfest-Schießens. Als Schützenkönig beim Vogelschießen hebt sich König Max I. Joseph hervor, für den ein Kammerdiener das letzte Stück vom Holzadler herunterschießt.

Darüber hinaus werden langjährige landwirtschaftliche Dienstboten geehrt, die „mit dem Schweiße ihres Angesichtes, und bei den Schwielen ihrer Hände, und mit den Beulen an ihren Füßen, den Segen der natur bearbeiten und hereinbringen helfen“

8. Oktober 1838
König Ludwig I. genehmigt die Gründung einer Walz-Getreidemühle zu Tivoli

München-Englischer Garten - Tivoli * König Ludwig I. genehmigt die Gründung einer Walz-Getreidemühle zu Tivoli. Am Namen wird noch gefeilt und so wird aus der Neumühle die Königlich bayerische privilegierte Ludwigs-Walzmühle in München. 

Von den damals 13 ansässigen Münchner Müllermeistern wird nur Anton Huber von der Hofpfistermühle Aktionär. Die übrigen bekämpften Christian August Erich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Argumenten.

3. Mai 1847
Das Gelände der Schießstätte wird an die Eisenbahn verkauft

München-Ludwigsvorstadt - München-Maxvorstadt * Das Gelände der Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft wird an die staatliche Generalverwaltung der Kgl. Eisenbahnen um 150.000 Gulden verkauft.

Weil aber viele Bürger die Notwendigkeit der Eisenbahn nicht anerkennen, beschweren sie sich in einer Petition über den Verkauf der Schießstätte. Für die Beschwerdeführer ist die Eisenbahn ein „unnützes Spielzeug finanzkräftiger und prestigesüchtiger Bürger“. Außerdem, so die Kritiker, schadet das Reisen mit der Eisenbahn - durch die Rauchentwicklung, der die Passagiere schutzlos ausgeliefert sind - der Gesundheit.

Tatsächlich verfügt damals nur die erste Wagenklasse über verglaste Fenster; die Wagen der 4. Klasse sind nicht einmal überdacht. Und da die München-Augsburger-Eisenbahngesellschaft statt der teuren Kohlen mit Torf und Holz heizt, regnet es nicht selten auch brennende Funken und Späne auf die Passagiere nieder.

Die Argumente änderten letztlich aber nichts am Verkauf der Schießstätte. Doch zur Beruhigung der Situation lässt König Ludwig I. die zu fällenden Kastanien ausgraben und am Wittelsbacher Palais wieder einpflanzen. 

um 1. März 1848
Das Ziel heißt: Überwindung der Restaurationspolitik

Deutschland * Innerhalb weniger Wochen greifen die revolutionären Vorgänge auch auf die übrigen Staaten des Deutschen Bundes über. Ein wesentliches Ziel der Märzrevolution ist die Überwindung der Restaurationspolitik, die die Zeit seit dem Wiener Kongress geprägt hat. Einer der bedeutendsten Verfechter der politischen Restauration ist  der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich.  

Die Politik der Restauration wurde auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 von den meisten europäischen Staaten beschlossen. Sie sollte innenpolitisch und zwischenstaatlich die politischen Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der Französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten. Dies bedeutet die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien.  

Weiterhin sollte die napoléonische Neuordnung Europas, die mit dem Code civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden. Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die studentischen Burschenschaften sind zu dieser Zeit die Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.  

In manchen Ländern des Deutschen Bundes lenken die Fürsten rasch ein. Dort kommt es bald zur Errichtung von liberalen „Märzministerien“, die den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, durch Einrichtung von Schwurgerichten, der Abschaffung der Pressezensur, und der Bauernbefreiung. Oft bleibt es jedoch bei bloßen Versprechungen.  

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg. 

5. Oktober 1848
Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst

Berg am Laim * Das Patrimonialgericht Berg am Laim wird aufgelöst. Als Ergebnis der Märzunruhen des Jahres 1848 wird eine neue bayerische Verfassung verabschiedet, die unter anderem die Leibeigenschaft und die letzten ständischen Privilegien des Adels aufhebt. Damit sterben auch die Hofmarksgerichte. Die Bauern können nun den Grund und die von ihnen bewirtschafteten Bauernhöfe günstigst dem Staat abkaufen.

12. April 1856
Die Ostbahn-Aktiengesellschaft erhält die Baumaßnahme übertragen

München * Der Kgl. privilegierten Aktiengesellschaft der bayerischen Ostbahnen wird die Durchführung der „längst allgemein als dringendes Bedürfnis erachteten“ Baumaßnahme übertragen.

  • Die Ostbahn-Aktiengesellschaft besitzt ein Kapital von 60 Millionen Gulden. Beteiligt sind unter anderem die Bankhäuser Rothschild, Eichthal, Hirsch und Bischofsheim, die Fabrikbesitzer Cramer und Klett, die Kgl. Bank in Nürnberg sowie Maximilian von Thurn und Taxis. 
  • Als Direktor der Gesellschaft, dem der gesamte Bau und die Betriebsführung anvertraut wird, kann Paul Camille von Denis gewonnen werden, der schon beim Bau der Strecke Nürnberg - Fürth und München - Augsburg tätig war. 
12. August 1860
Die Eisenbahn-Strecke München - Salzburg wird erstmals befahren

München - Salzburg * Die in fünf Teilabschnitten erbaute und insgesamt 188 Kilometer lange Eisenbahn-Strecke von München nach Salzburg kann erstmals befahren werden. Ab Salzburg führt die Bahnlinie weiter nach Wien.

Kaiser Franz Joseph I. von Österreich trifft aus Wien mit der k.k. privilegierten Kaiserin-Elisabeth-Bahn ein, König Max II. von Bayern in Salzburg in seinem Hofzug an. Der bayerische Zug wird von zwei Maffei-Lokomotiven gezogen.

Mit dieser Zugverbindung liegt München genau zwischen den zwei großen europäischen Metropolen Wien und Paris. 

1873
Umbenennung in „Kunstmühle Tivoli Aktiengesellschaft“

München-Englischer Garten - Tivoli * Die „Königlich Bayerische privilegierte Ludwigs-Walzmühl-Gesellschaft“ wird in „Kunstmühle Tivoli Aktiengesellschaft“ umbenannt.

Damit hat sich der Name des „Ausflugslokals Tivoli“ endgültig auf die ehemalige „Neumühle“ übertragen.

1883
Das Fahrrad ist ein Luxusartikel

München * Das Fahrrad ist ein Luxusartikel. Es kostet um die fünfhundert Mark. Das „Rad fahren“ ist ein Modesport und ein Privileg wohlhabender bürgerlicher Kreise, „die darin ein Mittel sahen, sich gegen die 'niederen Schichten' des Volkes abzusetzen“. Durch steigende Produktionszahlen und Rationalisierung in der Herstellungstechnik sinken die Preise und das Fahrrad wurde zum Gebrauchsgegenstand.

Obwohl „die Arbeiterschaft im Allgemeinen (...) eine ausgesprochene Abneigung diesem neuen Verkehrsmittel gegenüber an den Tag legte - sie betrachtete das Radfahren als einen Sport für Bourgeoisjünglinge“ - wird das Fahrrad für sie nun zum Gebauchsgegenstand, mit dem sie den täglichen Arbeitsweg wesentlich schneller bewältigen können.

18. September 1917
Die SPD bringt den Antrag Auer-Süßheim ein

München-Kreuzviertel * Ein von der SPD in der Bayerischen Abgeordnetenkammer eingebrachter Reformantrag, genannt  „Antrag Auer-Süßheim“, fordert:  

  1. Ersetzung des Zweikammersystems durch das Einkammersystem.
  2. Aufhebung der Kammer der Reichsräte.
  3. Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zum Landtag für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
  4. Ausbau der Gesetzesinitiative des Landtags.
  5. Beseitigung des königlichen Sanktionsrechts.
  6. Ernennung der Minister und Bundesratsmitglieder nach Vorschlag des Landtags.
  7. Selbstbestimmungsrecht des Landtags in Bezug auf Zusammentritt und Vertagung.
  8. Einjähriger Staatshaushalt.
  9. Beseitigung aller Vorrechte der Geburt und des Standes, Aufhebung der bisherigen Privilegien der Standesherren, Abschaffung des Adels.
  10. Verbot der Bildung neuer und der Vergrößerung bisheriger Fideikommisse. Auflösung der bestehenden Fideikommisse.
  11. Aufhebung der bisherigen Privilegien des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie, insbesondere der Steuer- und Portofreiheit, der Unverantwortlichkeit und des besonderen Gerichtsstandes.
  12. ​Trennung der Kirche vom Staat, Aufhebung der Privilegien der anerkannten Religionsgemeinschaften. Vollkommene Durchführung der Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit. 
7. November 1918
Eine vollkommen hilflose geschäftsführende bayerische Regierung

München-Maxvorstadt * Im Kriegsministerium trifft sich der Königliche Staatsrat zur Lagebesprechung. Um 17 Uhr muss Kriegsminister Philipp von Hellingrath eingestehen, dass er keinen Rat mehr weiß, die Unruhe und den Aufstand mit militärischen Mitteln zu unterdrücken. 

In München stellen nur noch die Gewerkschaften eine durchorganisierte Macht dar. Doch deren Mitglieder sind nun nicht mehr bereit, eine Dynastie zu retten, die sich seit Jahrhunderten auf ihre Klassenprivilegien stützte und erst weniger als eine Woche zuvor den parlamentarisch-demokratischen Reformen ihre Zustimmung gab. 

21. Februar 1919
Kurt Eisners letzte Rede

München-Kreuzviertel * Die aufgrund von Kurt Eisners Ermordung nicht mehr gehaltene Rücktrittsrede beginnt mit den Worten: „Meine Herren und verehrte Frauen!“.

In seinem Tätigkeitsbericht führt er zu seiner 105 Tage andauernden Regierungszeit folgendes aus: „[…] Am 8. November kam die revolutionäre Regierung zustande, die heute vor den von ihr versprochenen neuen Landtag tritt. In diesem Augenblick ist es uns ein Bedürfnis, Rechenschaft abzulegen, was wir gewollt, was wir getan.

In einer Zeit der schwersten Erschütterungen, des drohenden Zusammenbruchs übernahmen wir die Regierung und führten sie bis hierher durch Monate aufreibender Arbeit, ernster Gefahr und leidenschaftlicher Erregungen. Wir waren uns bewusst, dass  wir die Aufgabe von ungeheuerer Verantwortlichkeit auf uns genommen hatten, trotz der verhängnisvollen Erbschaft eines unter den Flüchen des Volkes zusammengebrochenen Systems das im tiefsten Grunde kranke Leben der Gemeinschaft allmählich der Genesung näherzuführen. Genesung auf dem Wege, dass das Volk in dem es im Aufschwung revolutionärer Kraft zur Selbstbestimmung emporwuchs, mit dem neuen Bewusstsein der eigenen Macht, im Kampf um die Sicherung seiner Freiheit, im Glauben an den endgültigen Sieg der Demokratie und des Sozialismus, durch das Elend der Gegenwart sich in die Zuversicht künftiger Größe rettete.[…].“

Kurt Eisner geht in seiner Abschiedsrede als Ministerpräsident auf die Erfolge in den verschiedenen Ressorts ein. So hebt er seinen Kampf um die „föderative Grundlage unseres deutschen Staatenbundes“ hervor, da „ein großes Staatswesen sich um so reicher und gesünder entfalte, je lebendiger und selbstständiger die einzelnen Glieder sich zu gestalten vermöchten“.

Zu seiner Friedenspolitik führt er aus: „Nur eine Politik der unbedingten Wahrhaftigkeit, der kühnen Offenheit und des gegenseitigen Vertrauens führt zu jenem Frieden, nach dem die zertretende Menschheit schmachtet“.

Er hebt seine Anstrengungen zur Wiederherstellung der durch den Krieg zertrümmerten „Internationale der Arbeiter“ hervor, denn nur wenn sie erstarkt, ist die Freiheit jeden Volkes verbürgt. In Eisners Redemanuskript liest sich das so: „So fasste ich - wenn mir eine mehr persönliche Zwischenbemerkung gestattet ist - meine Arbeit jüngst in Bern auf, wo ich erreichte, dass die Vertreter aller Völker, Hass und Erbitterung vergessend, für die Erlösung der deutschen und österreichischen Gefangenen sich vereinigten“.

Der Passus zu den „Räten“ ist vergleichsweise kurz gehalten, obwohl sie die Stütze der Eisner‘schen Politik bilden. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Räte sich in jenen Grenzen, in denen sie sich bei uns entwickelt haben, als unentbehrlich für die Schaffung einer tätigen Demokratie erweisen werden“.

Ein weiteres von Kurt Eisner angesprochenes Thema ist die „Ernährungslage“. Dabei stellt er fest: „Im allgemeinen sind die Ernährungsverhältnisse nach der Revolution bei uns in Bayern zum mindesten nicht schlechter geworden. Sehr ungünstig ist nach wie vor unsere Versorgung mit Kohlen und sonstigen Rohstoffen“. Dabei stellt er dar, welche Maßnahmen von der Regierung eingeleitet worden sind.

Breit behandelt Eisner das Thema „Demokratisierung“, die auch in der „Gemeinde, Distrikt und Kreis beachtet werden, deren Selbstverwaltung […] durchgeführt werden wird“. Und weiter: „Das Kriegsministerium hat sich nach der Revolution in ein Ministerium für militärische Angelegenheiten, in ein Ministerium zur Liquidierung des Krieges gewandelt. […] Die Demokratisierung der Armee […] wurde durchgeführt. […] Die Änderung der Militärgerichtsordnung war eine wichtige Errungenschaft des neuen Geistes“.

Nun folgt eine Beschreibung über die politischen Umwälzungen und Demokratisierung in der Justizverwaltung und die Einrichtung von Volksgerichten. Auch auf Fragen der Amnestie und Begnadigungen geht Kurt Eisner in seinem Redeentwurf ein.  Ein weiterer Punkt seines Tätigkeitsberichts ist die Tätigkeit des Kultusministeriums, das „die Erneuerung des gesamten Volksbildungs- und Erziehungswesen“ vorbereitet hat. Im Verhältnis von „Schule und Kirche“ erklärt er: „Für jede Demokratie kann nur der unantastbare Grundsatz gelten, dass die Dreiheit der Schule zugleich mit der Freiheit der Kirche gesichert werden müsse“. Eisner erklärt die „Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht“ und die „Aufhebung des Zwangs zur Teilnahme am Religionsunterricht“ den Grundsatz, dass „ein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst angehalten werden dürfe. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern wurde durch die Errichtung von Schülerausschüssen und Schülerversammlungen freier gestaltet“. Außerdem erklärt der Ministerpräsident, dass „die Entwürfe des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes einer gründlichen Durcharbeitung unterzogen wurden“.

Ein weiterer kultureller Bereich sind die staatlichen Theater. Dazu führt Kurt Eisner aus: „Infolge der Revolution kamen die ehemaligen Hoftheater in den Bereich des Kultusministeriums. In dem jetzigen Nationaltheater vollzog sich zugleich die Demokratisierung des gesamten Betriebes“.

Nun folgen Kurt Eisners Ausführungen zur bayerischen Verkehrsverwaltung und der Finanzverwaltung.

Sehr ausführlich geht er auf die Tätigkeit des am 14. November 1918 neu geschaffenen Ministeriums für soziale Fürsorge ein. Er hebt dabei hervor, „die Schaffung neuer Referate, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen mit allen staatlichen Mitteln wahrzunehmen. Es wurde ein Referat für Arbeitsrecht geschaffen, für Angestelltenfragen, für Beamtenfragen usw..

Die Einrichtungen der Erwerbslosenfürsorge, Arbeitsvermittlung und im Wohnungswesen wurden ausgebaut und durchgeführt, soweit es unter den bestehenden Verhältnissen möglich war. Leider konnten in dieser kurzen, unruhigen Zeit nicht alle Pläne, die das Ministerium entworfen hatte, befriedigend ausgeführt werden.

Der Gewerbeaufsicht, dem Gesundheitswesen, den Kriegsbeschädigten wandte das Ministerium seine größte Aufmerksamkeit zu. Es sind auch hier Erfolge zu verzeichnen, doch nicht in so großem Maße, wie es im Interesse der leidenden Volksgenossen unbedingt notwendig gewesen wäre. Für die Parias [= jemand, der unterprivilegiert, von der Gesellschaft ausgestoßen ist] unter dem arbeitenden Volk, für die sogenannten Dienstboten, wurde ein neues Recht geschaffen. Ein Landarbeiterrecht ist in Ausarbeitung, wobei alle beteiligten Kreise der Landwirtschaft mitarbeiten.

Der Kleinwohnungsbau, das Siedlungswesen wurden in weitgehendem Maße gefördert. Notstandsarbeiten wurden angeregt und Zuschüsse wurden zur Verfügung gestellt, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, denn das Problem der Arbeitslosen kann nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden.

Die sozialpolitische wichtigste Tat des Ministeriums war die Proklamierung des Achtstundentages, die von der Erkenntnis ausging, das die rationelle Verkürzung der Arbeitszeit der Ausgangspunkt aller sozialpolitischen Maßnahmen, die auf die physische, geistige und moralische Hebung der Arbeiterklasse abzielen, sein muss.

Für Erwerbslosenunterstützung wurden im Dezember rund zwei Millionen, im Januar rund zehn Millionen verausgabt. Zur Deckung der Kosten der Notstandsarbeiten wurde dem Haushalt des Ministeriums die Summe von zwölf Millionen Mark bewilligt und für überschreitbar erklärt. Nach den bisher eingelaufenen Meldungen wurden im ganzen rund zwei Millionen Mark Reichszuschüsse und eine Million Staatszuschüsse zugesichert“. Soweit seine Ausführungen zum Sozialministerium.

Kurt Eisners Rede, die er aufgrund seiner Ermordung nicht mehr im bayerischen Landtag vortragen könnte, endet mit den Worten: „Die revolutionäre Regierung hat einstimmig beschlossen, ihre Ämter dem auf dem revolutionären Wahlrecht beruhenden Landtag zur Verfügung zu stellen. Sie ist zugleich bereit, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.

Um die Neubildung zu beschleunigen, wird die Regierung unverzüglich dem Landtag den Entwurf eines vorläufigen Staatsgrundgesetzes zur Beratung und Beschlussfassung zugehen lassen, das bis zur Vollendung der Verfassung die Grundlage für die Arbeiten des Parlaments und der Regierung bieten soll.

Ein Entwurf der Verfassung selbst ist gleichfalls fertig gestellt; wir wollen ihn noch als Vermächtnis unserer demokratischen und sozialistischen Gesinnung der Öffentlichkeit übergeben, bevor die bisherige revolutionäre Regierung von dem Werk zurück tritt, über das das letzte Urteile die Geschichte fällen wird.“