Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
14. Juli 790
Erste Nennung von Giesing

Giesing * „Der Priester Ihcho und sein Neffe Kerolt schenken ihr eigenes Erbgut an dem Ort Kyesinga und an einem anderen Ort, der Peralohc genannt wird, an die Freisinger Kirche. So geschehen am 14. Juli 790“

So tritt Giesing schriftlich in die Geschichte ein. Giesing ist aber wesentlich älter. Die Anfänge des Ur-Giesings liegen freilich im Dunkeln, doch Ausgrabungen auf dem Gelände der Icho-Schule brachten einen der größten Bajuwarenfriedhöfe Südbayerns zu Tage.

12. Februar 808
Haidhausen wird erstmals urkundlich erwähnt

Haidhausen * Haidhausen wird erstmals urkundlich erwähnt. Der Priester Erlaperth schenkt dem Bischof von Freising eine kleine Kirche samt Haus und Hof. Haidhusir ist damals aber bereits ein fertiges Bauerndorf.

23. April 812
Die erste Nennung Berg am Laims

Berg am Laim * Der Priester Cundhart und sein Neffe Liuthram übergeben ihren erworbenen beziehungsweise ererbten Besitz „ad Perke“ an die Freisinger Bischofskirche. Die Urkunde beinhaltet damit die erste Nennung Berg am Laims.

März 1096
Die ersten Kreuzfahrer-Kontingente machen sich auf den Weg

Frankreich * Von einer Woge populärer Begeisterung getragen, machen sich - gegen dem Wunsch des Papstes - die ersten Kreuzfahrer-Kontingente auf den Weg. Die meisten dieser Kreuzzugs-Pilger entstammen dem einfachen Sozialmilieu des Bauernstandes und der Städte. Viele von ihnen verkaufen ihre geringe Habe, um die Reise nicht völlig ohne Barschaft antreten zu müssen. Wegen des dadurch entstandenen Überangebots fallen die Preise dramatisch, sodass sich der Verkauf oft kaum mehr lohnt. Andere lassen einfach alles liegen und stehen und schließen sich einem Pilgerzug in den Nahen Osten an.

In den nächsten sechs Jahren folgen etwa 130.000 Frauen und Männer ihrem Beispiel. Aus dem Stand des Adels und der Ritter kommen kaum zehn Prozent der Kreuzfahrer. Allerdings übernimmt diese Gruppierung die Führerschaft und - neben den sie begleitenden Priestern - die Verantwortung für die nachfolgend beschriebenen Judenpogrome. Nach den Beweggründen für die Teilnahme an den Kreuzzügen zu suchen ist müßig. Sie sind nicht rational sondern ideologisch begründet. Die meisten, die den Aufrufen der Päpste folgen, bereuen später ihr - in einer durch Predigt und Propaganda bewusst ausgelösten Atmosphäre religiöser Hysterie - abgelegtes Gelübde.

Die meisten dieser am sogenannten „Vor-Kreuzzug“ beteiligten Pilger kommen nicht weiter als bis zum Balkan. Besteht für die Kirche die Rechtfertigung für den „ersten Kreuzzug“ in der Besetzung Jerusalems durch die Muslime, so entfesselt die Kreuzzugsbewegung aber auch gewalttätige Emotionen in eine andere Richtung.

Viele der christlichen Kreuzfahrer nehmen, bevor sie sich überhaupt ins „Heilige Land“ aufmachen, erst einmal Rache an den Juden, die - nach ihrer Auffassung - für die „Kreuzigung des Heilands“ verantwortlich sind. Die aus einfachsten Verhältnissen stammenden Kriegsteilnehmer haben bis dahin ein sehr bescheidenes Dasein gefristet und setzen nun als „Wagemutige“ ihre Existenz aufs Spiel. Und dass etliche Juden durch ihre Geschäfte reich geworden sind, steht im krassen Gegensatz zur kirchlichen Doktrin, wonach die Juden als Strafe und Zeugnis für den ihnen zur Last gelegten „Gottesmord“ sichtbar in „Knechtschaft unter den Christen“ leben sollen - und nicht umgekehrt.

Da die Kreuzfahrer ihr gegen die Muslime gerichtetes Feindbild und die damit verbundenen Aggressionen problemlos auch gegen die Juden anwenden können, entsteht eines der dunkelsten Kapitel in der eh schon so grausamen Kreuzzugs-Geschichte.

1139
Papst Innozenz II. erklärt trennende Ehehindernisse für Priester

Rom-Vatikan * Papst Innozenz II. erklärt die Spende der Weihen zu einem trennenden Ehehindernis. Damit können verheiratete Männer nur noch dann zu Priestern geweiht werden, wenn sie ihre Frau durch Ablegung eines Keuschheitsgelübdes freigibt. Für die Erlangung der Bischofswürde ist sogar der Eintritt der Ehefrau in ein Kloster Voraussetzung. 

1139
Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

24. Oktober 1307
230 Tempelherren gestehen unter der Folter Unglaubliches

Paris * Der Großmeister des Templerordens, Jakob von Molay, bestätigt die Erklärungen des Präzeptors der Normandie, Gottfried von Charneys, und des Generalvisitors der Templer, Hugo von Pairauds. Darin haben sie und rund 230 Tempelherren - unter der Folter - zugegeben,

  • dass sie Jesus Christus leugnen und ihn für einen falschen Propheten halten, der für seine Verfehlungen und nicht für die Erlösung der Menschen gestorben ist,
  • dass sie bei ihren Zeremonien auf das Kreuz spucken, es mit Füßen treten und drauf urinieren,
  • dass sie nicht an sie Sakramente glauben und die Priester des Ordens bei der Messe die Weiheformel vergessen,
  • dass die Meister und Würdenträger, obgleich Laien, den Brüdern die Absolution für ihre Sünden erteilen,
  • dass sie obszöne Praktiken und Homosexualität leben,
  • dass die Brüder durch jede nur mögliche Praxis zur Bereicherung des Ordens beitragen müssen,
  • dass sie sich des Nachts im Geheimen versammeln und
  • dass jede Enthüllung im Kapitel bestraft wird, bis hin zur Todesstrafe. 
1490
Das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen wird verboten

Rom-Vatikan * Der päpstliche Vikar Giacomo Botta erlässt ein Dekret, das allen Klerikern und Laien bei Androhung der Exkommunikation und des Verlustes der Ämter und Pfründe das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen verbietet.  

Papst Innozenz VIII., das ist übrigens auch der mit dem Hexenhammer, lässt den Erlass umgehend zurücknehmen und erklärt, dass das Konkubinat nicht verboten sei. In der Folge gibt es in der heiligen Stadt Rom kaum noch einen Priester oder Kurialen, der ohne Konkubine lebt. 

14. Dezember 1494
Das Herzogliche Georgianum wird gegründet

Ingolstadt * Das Herzogliche Georgianum wird durch Herzog Georg den Reichen von Landshut-Niederbaiern ins Leben gerufen und in die im Jahr 1472 gegründete Universität Ingolstadt eingegliedert. Es ist heute das zweitälteste und einzige staatliche Priesterseminar der Welt.

1502
Konkubinat und Hurerei sind beim römischen Priestertum weit verbreitet

Rom-Vatikan * Ein Brief beschreibt die Situation im Vatikan derart: „Die Häufigkeit des außerehelichen Beischlafs, des Inzests, der Vergewaltigungen von Knaben und Mädchen, die Zahl der Huren, die im Palast des heiligen Petrus herumlungern, und der Herden von Kupplern, die dort umherlaufen, übersteigt in ihrer Schamlosigkeit jene der Bordelle und der Freudenhäuser“.  

An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit sind also Konkubinat und Hurerei beim römischen Priestertum sehr weit verbreitet. 

3. Dezember 1596
Hinrichtung eines Wiedertäufers

München * Peter Ungelter, ein aus Augsburg stammender Weber, wird als Wiedertäufer mit dem Strang hingerichtet. Noch am Vortag erklärte er, dass er sich bekehren würde. Als ihm jedoch der Priester erklärte, dass er dennoch sterben müsse, bleibt Ungelter seinem Glauben treu.

13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

21. Juli 1612
Das Aberglaubens- und Hexenmandat zeigt keine große Wirkung

München * Zur Veröffentlichung des Hexenmandats muss dieses von der Kanzel verlesen werden. Doch der Landrichter von Friedberg berichtet, dass sich die Priesterschaft im Bezirk der Verlesung des Hexenmandats verweigern würde und führt dies auf den Einfluss der zuständigen Bischöfe zurück.

Außerdem untersagt der Geheime Rat dem Hofrat die Veröffentlichung des Mandats in den Hofmarken. Damit zeigt das Mandat keine allzu große Wirkung. 

4. Oktober 1624
Der Beginn der Rekatholisierung in Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * In das von Kaiser Ferdinand II. an das Herzogtum Baiern verpfändete Oberösterreich soll eine Reformkommission die evangelisch gewordenen Untertanen wieder katholisch machen. Durch ein Patent Kaiser Ferdinands II. wird die Ausweisung aller evangelischen Schulmeister und Prediger im Lande ob der Enns verfügt.

Da die freigewordenen Pfarrstellen nicht mit einheimischen Pfarrern besetzt werden können, holt man italienische Priester aus dem italienischen Teil Tirols. Diese sprechen kaum deutsch und können deshalb die Messe, wie es zuvor üblich war, nicht in der Landessprache halten. 

7. Juni 1632
Die Schwedengeiseln verlassen die Stadt in Richtung Augsburg

München * Statt 44 verlassen insgesamt 42 Priester, Mönche, Brauer, Gastwirte, Ratsherren und Meister als Schwedengeiseln die Stadt in Richtung Augsburg. Zwei weltliche Gefangene sind erkrankt. Mit den Geiseln verlassen auch die Schweden die baierische Haupt- und Residenzstadt München.

22. August 1638
Philipp Holzhauser darf eine Kapelle in Haidhausen errichten

Haidhausen * Der „Churfürstlich Baierische Rechnungs-Commissarius und Preibeamte zu München“, Philipp Holzhauser, erhält vom Freisinger Bischof Veit Adam Gebeck die Genehmigung, dass er „in seiner aigentumblichen Behausung vnnd Gartten zu Haidthausen negst München Bogenhauser Pfarr“ eine Kapelle zu Ehren des Heiligen Kreuzes errichten und mit Paramenten und allem zur Feier des hl. Meßopfers Notwendigen versehen darf.  

Außerdem erhält er und seine Ehefrau auf Lebenszeit das Recht zugesprochen, dass sie - so oft sie sich in ihrer Besitzung in Haidhausen aufhalten - an einem Messopfer beiwohnen dürfen, das von einem geweihten Priester gehalten wird.  Ausgenommen von diesem Recht sind lediglich die Hochfeste Ostern, Pfingsten und Weihnachten.  

Philipp Holzhauser muss viel für die Kirche getan haben, dass er solche Privilegien überhaupt erhalten kann. Und tatsächlich treten er und seine Gattin mehrfach als Taufpaten in Erscheinung. Zudem vermacht er der Haidhauser Kirche mehrmals hohe Geldbeträge. 

17. September 1651
Kölns Kurfürst Maximilian Heinrich erhält die Priesterweihe

Köln * Im Gegensatz zu seinen Wittelsbachischen Vorgängern auf dem Stuhl des Kölner Fürstbischofs fühlte sich Kurfürst Maximilian Heinrich tatsächlich zum Priesterberuf hingezogen. Ein knappes Jahr nach seiner Wahl zum Kölner Erzbischof erhielt er die Priesterweihe.

1669
Die Regensburger Bischofswahl wird vom Papst bestätigt

Regensburg * Albrecht Sigismund erhält die päpstliche Bestätigung für die Wahl zum Regensburger Bischof erst ein Jahr nach dem Wahlgang. Das hängt auch damit zusammen, weil der Fürstbischof zu diesem Zeitpunkt noch keine Priesterweihe erhalten hat, obwohl ihn Papst Clemens IX. bereits anno 1663 aufforderte, dies innerhalb eines Jahres nachzuholen. 

Bischof Albrecht Sigismund erhält nie die priesterlichen Weihen. Das machte aber nichts, denn es dauerte auch ganze zwölf Jahre, bis sich der Bischof zum ersten Mal in seinem Bistum Regensburg sehen lässt.

2. Februar 1678
Frater Onuphrius vom heiligen Wolfgang erhält die Priesterweihe

Meran * Der Bischof von Brixen erteilt Frater Onuphrius vom heiligen Wolfgang in seiner Klause nahe Meran seine Priesterweihe. In der Folge kommt Bruder Onuphrius auf Reisen nach Wien und München mit höchsten Adelskreisen in Verbindung. Sie fördern das Eremitenleben als romantisierende religiöse Modeerscheinung.  

Der Eremit gewinnt unter anderem die tatkräftige Unterstützung der Kurfürstin Maria Antonia, die Onuphrius die Wahl einer geeigneten Niederlassung in Baiern anbietet. 

August 1684
Gründung einer Theatiner-Niederlassung in Salzburg gefordert

Salzburg * Der Münchner Theatinerpater Johann Baptist Lerchenfeld fragt beim Salzburger Fürstbischof Max Gandolf von Kuenburg wegen der Gründung einer Theatiner-Niederlassung in der dortigen Residenzstadt nach. Es sollen zunächst sechs Geistliche auf Kosten der Familie Lerchenfeld installiert und mit 30.000 Gulden finanziert werden. Das Ziel ist die Installierung eines weiteren Priesterseminars. 

28. April 1738
Papst Clemens XII. verbietet die Freimaurer

Vatikan * Papst Clemens XII. ist ein hochbegabter Jurist und Finanzexperte, der - blind und Krank - die katholische Welt mit einem eisernen Willen vom Bett aus regiert. Er erlässt die Verdammungsbulle „In eminenti apostolatus specula“, die den Freimaurern aus ihrer Geheimniskrämerei einen Strick dreht. „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie nicht so sehr das Licht hassen“, argumentiert der greise Papst. Die Zugehörigkeit zur Freimaurerei wird bei Strafe der Exkommunikation verfolgt.  

Während man in Spanien, Portugal und Polen Logenbrüder foltert und hinrichtet, bekleiden in Frankreich viele Priester hohe freimaurerische Ämter. In Deutschland gehören Domherren, Äbte und Kardinäle den Logen an, darunter der Kölner Kurfürst und Fürsterzbischof Clemens August. 

1773
Wozu denn soll der Bauer Lesen und Schreiben lernen?

München * Die staatlich angestrebte Schulreform stößt auf harten Widerstand. Der Erzpriester Martin Joseph Jacabin meint: „Wozu denn sollte der Bauer Lesen und Schreiben lernen! [...]

Der Allmächtige Gott hat auch dem des Lesens und Schreibens unkundigen Landvolk genügsame Kräfte gegeben, dasjenige begreifen zu können, was zu seiner zeitlichen und ewigen Wohlfahrt erforderlich ist. [...] So lang man, sozusagen, ein einziges Buch gehabt, war fast alles fromm und heilig.“

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
21. August 1802
Die ehemaligen Hieronymiten werden zu Weltpriester

München-Lehel * Entgegen der bisherigen Pläne können die ehemaligen Hieronymiten als Weltpriester in ihrem Kloster bleiben und auch weiterhin die Seelsorge im Lehel versehen. Das ist auch der Grund, weshalb die Paramente und Kirchengeräte nicht versteigert, sondern später der Pfarrkirche zugeteilt werden. 

1. Oktober 1808
Das Lehel wird selbstständiger Pfarrsitz und Pfarrsprengel

München-Lehel * Die neue Anna-Pfarrei wird mit ihren etwa dreitausend Seelen an einen Weltpriester übertragen und das Lehel damit zu einem selbstständigen Pfarrsitz und Pfarrsprengel. Das ist in München die erste Neuerrichtung einer Pfarrei seit dem 13. Jahrhundert. Der Pfarrhof entsteht an der heutigen Pfarrstraße, die dadurch ihren Namen ändert. Bis dahin hieß sie Große Badstraße. Zwanzig Jahre versehen weltgeistliche Pfarrer die neue Pfarrei St. Anna. 

14. August 1838
König Ludwig I. erlässt die die Kniebeugeverordnung

München * Als ein Beispiel der rückwärtsgewandten antikatholischen Maßnahmen kann die Kniebeugeverordnung für die Bayerische Armee gelten.  

Die Vorschrift über die Kniebeuge war vom damaligen Kurfürsten Max IV. Joseph im Jahr 1803 abgeschafft worden, nachdem Baiern kein ausgesprochen katholisches Land mehr war und Katholiken und Protestanten in der gleichen Armee dienten. Wenn also der Priester den Segen gab, knieten sich die Katholiken hin, während die Protestanten gemäß ihrer Glaubensauffassung stehen blieben. Nun befiehlt aber König Ludwig I., dass Alle niederzuknien haben. 

18. November 1841
Das Portal der Theatinerkirche bleibt geschlossen

München-Kreuzviertel * Der Sarg der evangelischen Königin Caroline wird in einem feierlichen Zug von der Herzog-Maxburg zur Theatinerkirche geleitet. Sechzehn evangelische Geistliche gehen vor dem Sarg, dahinter König Ludwig I. und weitere hohe monarchische Würdenträger. An der Theatinerkirche angekommen, bleibt das Kirchenportal geschlossen.

Trotz schlechten Wetters muss die Aussegnung vor der Kirche vorgenommen werden. Erst dann können die sterblichen Überreste der Königin an die Priester des Kollegiatsstifts von Sankt Cajetan übergeben werden.

Die katholischen Priester sind in gewöhnlicher Straßenkleidung erschienen, die Kirche ist dem Anlass entsprechend nicht ausgeschmückt, keine brennenden Kerzen, keine Orgelmusik, kein Gesang. Die evangelischen Geistlichen dürfen die Theatinerkirche nicht betreten. Der Sarg wird ohne Gebet und Segen in der Gruft abgestellt. Angeordnet hat diese Maßnahmen gegen die Häretikerin der Erzbischof von München-Freising, Lothar Anselm Freiherr von Gebsattel.

10. August 1914
Auf den Johannisplatz zur Truppenaussegnung

München-Haidhausen * Erstmals marschieren in Haidhausen die Truppen auf dem Johannisplatz zur Truppenaussegnung auf, um vor dem Abmarsch noch den kirchlichen Segen zu erhalten.  

„Der Kommandeur hielt eine kernige Ansprache und bat zum Schluss um Gottes Beistand.  
Der Priester war unter dem Thronhimmel vor die Kirche getreten und erteilte, das Allerheiligste nach allen Seiten zeigend, den Segen. [...]  In allen katholischen Gotteshäusern wurde der Hirtenbrief des Kardinals verlesen, darauf drei Gebete für das Vaterland und unsere Krieger gehalten“
.

Solche abendlichen und nächtlichen Aufmärsche mit kirchlichem Segen werden sich noch mehrmals wiederholen. 

um 5. September 1919
Bayerns Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung ab

München * Alle acht bayerischen Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung mit der Begründung ab: „Halte sich wenigsten der Priesterstand das Gewissen rein und frei gegenüber einer Republik und ihrer Verfassung, die aus der Sünde der Revolution und damit aus dem Fluche geboren sind und diesen Fluch bis in das dritte und vierte Geschlecht vererben werden“

5. April 1933
Ärger über einen Artikel gegen den Judenboykott

München-Kreuzviertel * Der Geistliche Dr. Alois Wurm, der gleichzeitig Herausgeber der Monatsschrift „Seele“ ist, wendet sich an Kardinal Michael von Faulhaber. Wurm hat einen Artikel gegen den „Judenboykott“ an eine bayerische Zeitung geschrieben, diese den aber nicht abgedruckt. 

Aus diesem Grund appelliert der Priester an Faulhaber, in der katholischen Presse zur Orientierung der Katholiken klare Aussagen zum Vorgehen gegen die Juden zu machen. Schließlich, so Wurm weiter, sei es mit der katholischen Lehre nicht vereinbar, wenn ein Mensch unschuldig, nur wegen seiner Rasse gehasst oder verfolgt werde.

Scheinbar ist dem Kardinal der Ton des Geistlichen zu fordernd. Jedenfalls reagiert Michael von Faulhaber sehr ungehalten auf diesen Brief. 

8. April 1933
Faulhaber erklärt sich als nicht zuständig für die Juden

München-Kreuzviertel * In seinem Antwortschreiben an den Geistlichen Dr. Alois Wurm erklärt sich Kardinal Michael von Faulhaber gleich im ersten Satz als nicht zuständig, sich für Juden einzusetzen und fordert im Gegenzug Dr. Wurm zum Handeln auf. 

Natürlich findet auch er, dass „dieses Vorgehen gegen die Juden [...] derart unchristlich [ist], daß jeder Christ, nicht bloß jeder Priester, dagegen auftreten müsste“

Aus Faulhabers Sicht bestehen aber für die „kirchlichen Oberbehörden [...] weit wichtigere Gegenwartsfragen; denn Schule, der Weiterbestand der katholischen Vereine, Sterilisierung sind für das Christentum in unserer Heimat noch wichtiger, zumal man annehmen darf, und zum Teil schon erlebte, daß die Juden sich selber helfen können, daß wir also keinen Grund haben, der Regierung einen Grund zu geben, um die Judenhetze in eine Jesuitenhetze umzubiegen. 

Ich bekomme von verschiedenen Seiten die Anfrage, warum die Kirche nichts gegen die Judenverfolgung tue. Ich bin darüber befremdet; denn bei einer Hetze gegen die Katholiken oder gegen den Bischof hat kein Mensch gefragt, was man gegen diese Hetze tun könne.
Das ist und bleibt das Geheimnis der Passion“

22. Juli 1937
Kanzelmissbrauch und Heimtückegesetz

München * Am 22. und 23. Juli 1937 findet die Hauptverhandlung vor dem Sondergericht München statt. Pater Rupert Mayer wird wegen Kanzelmissbrauchs und Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe muss der Verurteilte nicht absitzen, weil er sich laut Urteilsbegründung, „im Felde äußerst tapfer benommen hat“ sowie „schwer kriegsbeschädigt ist“.

Obwohl Rupert Mayer als Überzeugungstäter eingestuft wird („... sich der Angeklagte bewußt war, daß das Kirchenvolk seinen Äußerungen eine weit stärkere Bedeutung beimaß als den Äußerungen irgendeines mehr oder weniger bekannten Geistlichen.“), zögert der NS-Staat, wegen dessen Popularität und der Machtstellung der katholischen Kirche noch härter gegen den Priester vorzugehen.

Februar 1942
Alfred Delp nimmt Verbindungen zum Kreisauer-Kreis auf

München-Bogenhausen * Im Auftrag des Jesuiten-Ordensprovinzials August Rösch nimmt Alfred Delp -  als Experte für Fragen der Katholischen Soziallehre, insbesondere der Arbeiterfrage - Verbindungen zum Kreisauer-Kreis auf, um die Erneuerung des Staates auf der Grundlage der christlichen Soziallehre nach dem absehbaren Zusammenbruch des Dritten Reiches zu bewirken. Die Gruppierung um Graf James von Moltke gewinnt bis 1944 an Breite. 

Neben Priestern beiderlei Konfession, Offizieren, Adeligen und meist konservativen Politikern arbeiten auch Sozialdemokraten mit.

28. Oktober 2022
Angeklebt vor dem Justizpalast

München-Maxvorstadt * Kurz vor zwölf Uhr stoppen ein Dutzend Aktivisten den Verkehr vor dem Justizpalast, indem sie sich an der Ecke Karlsplatz und Prielmayerstraße auf die Straße stellen oder setzen. Der Jesuitenpriester Jörg Alt macht solidarisch mit. Er und ein weiterer Mann kleben sich fest.