Münchner Zeitensprünge
2000
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1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

9. März 1815
Kronprinz Ludwigs liberale Verfassungsvorstellungen

München * Kronprinz Ludwig I. gibt in einer von seinem Vater Max I. Joseph angeforderten Stellungnahme zum Verfassungsentwurf eine sehr detaillierte und bemerkenswerte Denkschrift ab, in der der liberal auftretende Ludwig

  • für eine Beschneidung der Kronrechte und
  • für eine Volksrepräsentation mit weitreichenden Kompetenzen plädiert.  
  • In der Konzeption der Gewissens- und Pressefreiheit geht der Kronprinz sogar weit über den Entwurf der Kommission hinaus. 
28. Januar 1831
König Ludwig I. erlässt eine Pressezensur

München * König LudwigI. schränkt die Pressefreiheit durch starke Zensurbestimmungen für die innenpolitische Berichterstattung in der Tages- und Wochenpresse ein.  

Zuvor hatte er drei aus dem Ausland stammende Publizisten des Landes verweisen lassen. Die Maßnahmen führen zu einer politischen Entrüstung der liberal eingestellten Bevölkerung, die in der Pressefreiheit ein extrem schützenswertes Gut sieht. 

22. Mai 1831
Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt gezwungen

München-Kreuzviertel * Die schwäbischen und fränkischen Oppositionellen zwingen in der Frage der Pressefreiheit - sehr zum Ärger von König Ludwig I. - den Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt. Dadurch muss König Ludwig I. die Zensurverordnung wieder zurücknehmen, was allerdings nichts an der Praxis der Zensur ändert. 

19. Januar 1832
Der Verein zur Abwehr von staatlichen Eingriffen in die Pressefreiheit

Bubenhausen * Auf Initiative von Johann Georg August Wirth gründet sich in Bubenhausen der „Preß- und Vaterlandsverein zur Abwehr von staatlichen Eingriffen in die Pressefreiheit“.  

  • Mit ihm will er die Arbeit der liberalen Journalisten unterstützen.  
  • Durch eine freie, unzensierte Presse sollte die öffentliche Meinungsbildung bis hin zur grundlegenden Staatsveränderungen geschaffen werden.  
  • Der Verein sollte den Journalisten und ihren Familien ein festes Einkommen sichern und Vertriebswege schützen. 
27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

20. September 1847
In der Stände-Versammlung werden weitreichende Forderungen erhoben

München-Kreuzviertel * Vom 20. September bis 30. November 1847 wird eine Außerordentliche Stände-Versammlung einberufen, bei der es im Grunde nur um eine Anleihe zur Finanzierung der Eisenbahn geht. 

In beiden Stände-Kammern werden lautstark liberale Forderungen wie die Ausweitung der Pressefreiheit und weitere Reformen, die die Märzforderungen des darauffolgenden Jahres vorwegnehmen, erhoben. 

25. Februar 1848
Frankreichs Zweite Republik ausgerufen

Paris * In Paris wird eine provisorische französische Regierung eingesetzt und die Zweite Republik ausgerufen. Diese Revolutionsregierung besteht aus einem elfköpfigen Ministerrat, in dem Vertreter der Linken, der Liberalen und Demokraten sowie der konservativen Rechten vertreten sind. Die gemäßigt reformorientierte Regierung beschließt einige wichtige Entscheidungen, darunter

  • die Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien,
  • die Abschaffung der Todesstrafe für politische Delikte,
  • die Einführung der Pressefreiheit und
  • des allgemeinen Wahlrechts sowie
  • die Anerkennung des Rechts auf Arbeit. 
27. Februar 1848
Die Märzforderungen werden erstmals erstellt

Mannheim * Mit Bekanntwerden der Februarrevolution in Frankreich verstärken sich die politischen Forderungen nach einer stärkeren Beteiligung am politischen Leben. Die Bevölkerung Mannheims reagiert als erste auf die Nachrichten aus Paris. An diesem Tag, einem Sonntag, kommen hier 2.500 Menschen zu einer Volksversammlung zusammen. Sie beratschlagen über eine Petition, die erstmals die vier Forderungen beinhalteten, die als Märzforderungen in alle künftigen Petitionen eingehen:  

  • Pressefreiheit,  
  • Volksbewaffnung,  
  • Schwurgerichte und  
  • ein nationales Parlament. 
um 1. März 1848
Das Ziel heißt: Überwindung der Restaurationspolitik

Deutschland * Innerhalb weniger Wochen greifen die revolutionären Vorgänge auch auf die übrigen Staaten des Deutschen Bundes über. Ein wesentliches Ziel der Märzrevolution ist die Überwindung der Restaurationspolitik, die die Zeit seit dem Wiener Kongress geprägt hat. Einer der bedeutendsten Verfechter der politischen Restauration ist  der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich.  

Die Politik der Restauration wurde auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 von den meisten europäischen Staaten beschlossen. Sie sollte innenpolitisch und zwischenstaatlich die politischen Machtverhältnisse des Ancien Régime in Europa wiederherstellen, wie sie vor der Französischen Revolution von 1789 geherrscht hatten. Dies bedeutet die Vorherrschaft des Adels und die Wiederherstellung seiner Privilegien.  

Weiterhin sollte die napoléonische Neuordnung Europas, die mit dem Code civil auch bürgerliche Rechte etabliert hatte, rückgängig gemacht werden. Innenpolitisch wurden im Zuge der Restauration Forderungen nach liberalen Reformen oder nach nationaler Einigung unterdrückt, Zensurmaßnahmen verschärft und die Pressefreiheit stark eingeschränkt. Vor allem die studentischen Burschenschaften sind zu dieser Zeit die Träger der Forderung nach nationaler Einigung und demokratischen Bürgerrechten.  

In manchen Ländern des Deutschen Bundes lenken die Fürsten rasch ein. Dort kommt es bald zur Errichtung von liberalen „Märzministerien“, die den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, durch Einrichtung von Schwurgerichten, der Abschaffung der Pressezensur, und der Bauernbefreiung. Oft bleibt es jedoch bei bloßen Versprechungen.  

3. März 1848
Staatskanzler Metternich flieht nach England

Budapest - Wien * Der Landtagsabgeordnete Lajos Kossuth hält im ungarischen Reichstag eine Rede, in der er mehr Souveränität für Ungarn fordert. Er greift in seinem Vortrag das Metternich-Regime scharf an und verlangt eine umfassende Reform der Habsburger Monarchie. Die Rede löst begeisterte Zustimmung in den Oppositionskreisen des österreichischen Kaiserreichs aus und gibt den Anstoß zur Wiener Märzrevolution.

Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich verliert daraufhin seinen Rückhalt am kaiserlichen Hof, sieht sich zum Rücktritt gezwungen und flieht nach England. Die Pressefreiheit wird eingeführt und eine Verfassung versprochen. Bis zum 15. März 1848 sind in Wien die zentralen Forderungen der Revolution durchgesetzt. 

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

1864
Papst Pius IX. erlässt eine Enzyklika aller zeitgenössischen Irrlehren

Rom-Vatikan * Papst Pius IX. erlässt - wieder ohne Konzil - die Enzyklika Quanta Cura, den sogenannten „Syllabus“, der eine Aufstellung von achtig zeitgemäßen Irrlehren enthält. 

  • Dazu gehören nicht nur der Pantheismus, Naturalismus und Rationalismus, sondern vor allem der Sozialismus, Kommunismus sowie irrige Anschauungen über die Natur der Ehe und das Verhältnis von Staat und Kirche.
  • Verurteilt wird auch der ungezügelte Fortschrittsglaube und der Liberalismus, der die Trennung von Staat und Religion vorsieht. 
  • Die „Kurie“ sieht ihren Feind in der modernen Welt. Deshalb ist sie gegen die Glaubensfreiheit, Gewissens-, Kult-, Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sowie die Demokratie.
  • Im Gegensatz dazu verlangt der Papst im „Syllabus“ die Oberhoheit der Kirche über die staatliche Gewalt. 

Auf Kritik an der römisch-katholischen Kirche und auf Individualismus antwortet sie mit dem Anspruch, dass nur sie selbst auf Erden die Sache Gottes „ausschließlich, alleinig und entscheidend“ vertreten könne. Wer zu dieser Kirche nicht gehören will, der muss sie eben verlassen. 

Besonders in Deutschland entbrennt daraufhin eine Auseinandersetzung, in deren Folge es zum sogenannten Kulturkampf kommt. 

24. September 1918
Das Minimalprogramm der MSPD für eine Regierungsbeteiligung

Berlin * Im Vorwärts wird das Minimalprogramm der MSPD für eine Regierungsbeteiligung veröffentlicht. Die Mehrheitssozialdemokraten verlangen:

  • Den Beitritt Deutschlands zu einem Völkerbund, der Streitfälle friedlich regelt.
  • Ein klares Eingehen auf das 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten.
  • Die Aufhebung der Diktatfrieden mit Rumänien und Russland und den Abzug der dort eingesetzten deutschen Besatzungstruppen.
  • Belgien, Montenegro und Serbien sollen geräumt werden.
  • Freie, allgemeine und gleiche Wahlen in den Ländern des Deutschen Reichs, was vor allem Preußen mit seinem Dreiklassen-Wahlrecht meint.
  • Keine Nebenregierungen, womit die Oberste Heeresleitung - OHL gemeint ist.
  • Die Berufung der Regierungsmitglieder aus der Reichstagsmehrheit, also MSPD, Linksliberale und Zentrum.  
  • Versammlungs- und Pressefreiheit, und damit die Beendigung des Belagerungszustandes.
  • Die Beseitigung aller militärischen militärischen Institutionen, die der politischen Beeinflussung dienen.

Die bürgerlichen Parteien sind die Bündnispartner der Mehrheitssozialdemokraten, nicht die USPD. 

12. November 1918
Pressefreiheit und Telefonverkehr

München-Kreuzviertel * Die Bayerische Regierung gibt die „vollständige Pressefreiheit“ und den „ungehinderten telegraphischen und telephonischen Verkehr“ bekannt. 

22. Februar 1919
Gespräche zur Überwindung der Spaltung der Linken

München * Ernst Niekisch strebt die Wiederannäherung von USPD und SPD an, weshalb drei Mitglieder des Zentralrats - Niekisch, Sauber und Gandorfer - versuchen, durch Gespräche mit Delegierten der Münchner Ortsgruppen von SPD, USPD und Freien Gewerkschaften die Spaltung der Linken zu überwinden und eine sozialistische Einheitsfront zu begründen.

Die sechs Verhandlungsführer bezeichnen sich als „Kommission zur Wiederherstellung der Einheit der sozialdemokratischen Parteien“. Sie erarbeiteten eine Vereinbarung als Grundlage für Verhandlungen unter den von ihnen vertretenen Interessengruppen.

  • In der Präambel wird jeder politische Mord verurteilt, „gleich, von welcher Seite er verübt wird“,
  • und ein Programm sozialistischer Einheit aufgestellt, das die Sicherung der Erfolge der Revolution gewährleisten und einen Bruder- und Bürgerkrieg vermeiden soll.
  • Artikel 1 sieht vor, dass die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte in der Bayerischen Verfassung anerkannt und verankert werden. Rätemitglieder sollen in Ausübung ihres Amtes Immunität genießen. Außerdem sollen sie den Ministerien beratend zur Seite stehen.
  • Nach Artikel 2 sollen die im Amt verbliebenen Minister ihre Stellung behalten und mit anderen Parteigenossen ein sozialistisches Ministerium bilden, dem ein Mitglied es Bayerischen Bauernbundes als Landwirtschaftsminister beitreten soll.
  • Artikel 3 lautet: „Der am 12. Januar rechtmäßig gewählte Landtag wird, sowie es die Verhältnisse gestatten, wieder einberufen werden.“
  • Gemäß Artikel 4 soll das stehende Heer sofort aufgelöst und durch eine republikanische Schutzwehr, die aus Mitgliedern der Freien Gewerkschaften, des Bauernbundes und der organisierten Landarbeiterschaft besteht, ersetzt werden.
  • Nach Artikel 5 wird die Freiheit der Presse grundsätzlich wiederhergestellt, doch werden gleichzeitig - „bis zur Rückkehr geordneter Verhältnisse“ - erhebliche Einschränkungen der Pressefreiheit gefordert.

Wie vorauszusehen war, geben die SPD-Führung und die Freien Gewerkschaften der Vereinbarung unverzüglich ihre Zustimmung.

Anders die Münchner Räte. Sie zeigten sich über die hinter ihrem Rücken stattfindenden Gespräche empört. Eine zur Beratung des Programms einberufene Versammlung löste sich wegen des dritten Artikels in einem Tumult auf. Die Münchner Räte drohen unverhohlen, dass sie einem Zentralrat, der bereit ist, den Landtag anzuerkennen, die Bestätigung verweigern will.

Damit besteht die geforderte und so hoch gelobte Einheitsfront nur noch auf dem Papier. Ernst Niekisch ist jetzt zwar quasi Regierungschef in Bayern. Doch den im Umbruch befindlichen Staat zu lenken, ist alles andere als einfach. Als zentrale Frage bleibt: Welches Regierungssystem - Parlamentarismus oder Räterepublik - soll künftig in Bayern herrschen? 

3. März 1919
Der Belagerungszustand wird über Groß-Berlin verhängt

Berlin * Am Abend wird der Belagerungszustand über Groß-Berlin verhängt. Das bedeutet,

  • dass die vollziehende Gewalt auf den Reichswehrminister übergeht,
  • dass die Pressefreiheit,
  • das Vereins- und Versammlungsrecht und
  • die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt werden.
10. April 1919
Ret Maruts Sozialisierungsplan für die Presse

München * Ret Marut [= B. Traven, Otto Feige] veröffentlicht in den Münchner Neuesten Nachrichten seinen „Sozialisierungsplan für die Presse“ sowie einen Artikel über „Pressefreiheit oder Befreiung der Presse“