München * Die Kaiserliche Administration erlässt ein Mandat, in dem sie der „rottirten rebellischen Baurschaft“ befiehlt, die Waffen niederzulegen. Zudem sollen die Bauern die Anführer der Aufstandbewegung zur Anzeige bringen.
Die Kaiserliche Administration warnt davor, „daß diejenige Dörffer, Höf und Häuser, wo die Bauerschafft sich abwesend befindet, ohne alle Gnad und Bedenken verbrennet und in Asche geleget, diejenige Mannschaft aber, so in Wöhr und Waffen verblieben, und darinne erdappet werden wird, als Rebellen angesehen, und mit Galgen und Schwerdt, Vertreibung ihrer Haab und Gütter gestraft“ werden.
Auch die Eltern der Aufständischen würden „der Straff des Brands und Plünderung, als wann sie selbsten dabey wären, underworffen seyn“. Keiner könne sich damit entschuldigen, nur unter Zwang gehandelt zu haben.