Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1787
Montgelas tritt in den Dienst Herzog Carl II. August von Pfalz-Zweibrücken

München * Als Folge der Illuminatenaffäre, in deren Verlauf die Mitglieder dem Vorwurf landesverräterischer und religionsfeindlicher Bestrebungen ausgesetzt sind, verlässt Maximilian Joseph von Montgelas das Kurfürstentum Baiern und tritt in den Dienst Herzog Carl II. August von Pfalz-Zweibrücken.  

Dieser wird, je länger die Kinderlosigkeit des pfalz-baierischen Kurfürstenpaares andauert, als voraussichtlicher Erbe von Pfalzbaiern, der drittgrößten Ländermasse des Reiches, gehandelt, und von den fünf Großmächten umworben.

Kurfürst Carl Theodor hat sich aufgrund seiner Pläne, Kurbaiern gegen die österreichischen Niederlande einzutauschen, bei der baierischen Bevölkerung äußerst unbeliebt gemacht.

Und selbstredend liegt das Interesse der zweibrückischen Herzöge an der Verhinderung des Tauschprojekts. Und da kommt ihnen Freiherr Montgelas gerade recht.

Von Zweibrücken aus hält er die geheimen Verbindungen zu den baierischen Oppositionskreisen aufrecht. Dadurch kann - in Verbindung mit dem preußischen König Friedrich II. und der antiösterreichischen Patriotenpartei am Münchner Hof - die Existenz Kurbaierns unangetastet erhalten werden.

Eine der wichtigsten Vorkämpferinnen ist die Witwe des Herzogs Clemens Franz de Paula, des Cousins des letzten baierischen Kurfürsten Max III. Joseph: Herzogin Maria Anna. 

1791
Titel in Hülle und Fülle

München * Sir Benjamin Thompson führt nachstehende Titel:

„Exzellenz Sir Benjamin Thompson Ritter, Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht zu Pfalzbaiern Kämmerer, Wirklicher Geheimer Rat, Generalmajor der Kavallerie und Generalleibadjutant, des Kgl. Polnisch Weißen Adlers- und Stanislausordens Ritter, der Kgl. Gesellschaft zu London, der Kgl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin, der Kurfürstlichen Akademie der Wissenschaften zu Mannheim und zu München und der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften Mitglied“.

9. Februar 1801
Linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich

Lunéville * Im Friedensvertrag von Lunéville ist auch abschließend festgelegt worden, dass die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abgetreten werden müssen. Napoleon Bonaparte erreicht damit ein Ziel jahrhundertelanger französischer Politik. 

Pfalzbaiern muss neben den bereits verloren gegangenen Herzogtümern Zweibrücken und Jülich sowie der linksrheinischen Kurpfalz nun auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben.

Das bedeutete einen Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern. Den von den Landverlusten betroffenen Fürsten wird allerdings ein Ausgleich zugestanden, der jedoch „aus dem Schoß des Reiches“ kommen muss.

Und weil dieses nur aus säkularisiertem Kirchenbesitz und aus den mediatisierten Reichsständen erfolgen kann, bedeutet das in der Konsequenz gleichzeitig das Ende des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.