Münchner Zeitensprünge
2000
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Mai 1308
Papst Clemens V. wird der Wille gebrochen

Poitiers * Papst Clemens V. wird bei der Zusammenkunft in Poitiers endgültig der Wille zum Widerstand genommen. Mit den führenden Templern, Jacques de Molay und Hugues de Pairaud, die in Chinon inhaftiert sind, trifft der Pontifex maximus nie zusammen, weshalb sie ihm auch nie ihre Sicht der Dinge erklären können. Deshalb beginnt der Papst allmählich selbst an der Unschuld der Tempelherren zu zweifeln und hebt die Suspension der Inquisitoren wieder auf.

um April 1583
„Nie habe ich käuflichere Leute gefunden ...“

Köln * Die Kurie nimmt Bestechung nicht nur hin, sondern beteiligt sich sogar aktiv daran, sodass Nuntius Malspina schreibt: „Nie habe ich käuflichere Leute gefunden als in diesem Kölner Kapitel“.

  • Zunächst wird der junge Graf Hans Philipp von Manderscheid-Gerolstein bewogen, für zweihundert Dukaten und eine jährliche Pension auf seinen Kapitelplatz zu verzichten.
  • Dann wird auf ähnliche Weise drei ältere Vorrechte auf seine Nachfolge abgelöst.
13. März 1692
Max Cajetan von Törring-Seefeld und Adelheid Felicitas Canossa heiraten

München * Graf Max Cajetan von Törring-Seefeld und Adelheid Felicitas Canossa heiraten. Er erhält dafür vom Kurfürsten Max Emanuel:

  • einmalig 30.000 Gulden plus eine jährliche Pension von 4.000 Gulden,
  • dazu die Niedergerichtsbarkeit über verschiedene Untertanen im Landgericht Weilheim und Starnberg,
  • vier ganze und drei halbe Höfe, vier Güter und zwei Sölden
  • sowie eine neue Braugerechtigkeit für Seefeld.
  • Außerdem die Garantie für Max Cajetans militärischen Aufstieg.
23. Juli 1799
Das Paulaner-Kloster Neudeck wird aufgelöst

Au * Als große Gebäude für Truppenunterkünfte gesucht werden, biete sich die Umsetzung des Ansinnens der Paulaner auf Auflösung ihres Klosters geradezu an. Der Hofkriegsrat stellt den Antrag zur Räumung des Klosters und der Geistliche Rat stimmt diesem zu. 

  • Das Klosterpersonal wird zunächst in den Nordflügel verlegt, später - am 23. Juli 1799 - beziehen sie - zur 
  • Versehung der pfarramtlichen Funktionen - das ehemalige herzogliche Lustschloss. 
  • Von den fünfzehn Paulaner-Mönchen bleiben sechs in München, die übrigen gehen zu Verwandten oder Pfarrherren. 
  • Was sie in ihrer Klosterzelle als Einrichtung haben, dürfen sie als Eigentum behalten. 
  • Außerdem erhalten sie eine jährliche Pension von 300, die Laienbrüder von 240 Gulden. 
  • Das Vermögen des Klosters wird zur besseren Dotierung der Pfarrei, sowie für das Schulwesen in der Au und in Giesing verwendet. 
  • Der Klosterkomplex wird dem Geistlichen Rat unterstellt, 
  • die Klosterapotheke versteigert 
  • und alles verkauft, was zu verkaufen „und gestohlen, was nicht niet- und nagelfest war”. 

Die Auflösung des Paulanerklosters erfolgte also gut zweieinhalb Jahre vor der Säkularisation der Bettelorden. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

25. Februar 1802
Es ergeht eine wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung

München-Graggenau * Es ergeht eine weitere wichtige Instruktion zur Klosteraufhebung. Sie ist unmittelbar für das Franziskanerkloster St. Anton in München bestimmt, wird aber richtungweisend für die tatsächliche Durchführung der Klosteraufhebungen.

Sofort nach Erhalt der Instruktion muss sich Graf Arco in das Kloster begeben, das Bargeld zählen und das übrige Klostervermögen feststellen. Anschließend haben sich alle Klostermitglieder im Refektorium zu versammeln, wo ihre Personalien, Beschäftigungen und besonderen Einsätze schriftlich festgehalten werden. Bei diesem überfallartigen Vorgehen geht es um Geld und sonstiges für die Staatskasse interessantes Vermögen und um weitere Einsparungen für den Staat.

Dem Kommissar ist eingeschärft worden, „diesen Auftrag in der vorgeschriebenen Ordnung mit allem Eifer, Schnelligkeit und der Sache angemessenen Anstand in Vollzug zu bringen“. Die Ergebnisse gehen an die Spezial-Klosterkommission.

Der weitere Inhalt der Instruktion lautet kurz gefasst:

  • Alle Ausländer sind umgehend in ihre Heimat zu schicken; sie erhalten 25 Gulden Zehrgeld und einen Reisepass; aber Abreisetag und Reiseroute werden genau festgelegt. 
  • Wer gesund und nicht zu alt ist, muss drei Tage nach der Mitteilung auswandern; nur einige Alte und Gebrechliche erhalten Aufschub bis April. 
  • Das Sammeln auf der Reise ist den Mönchen strengstens verboten.

Alle inländischen Laienbrüder, die in das bürgerliche Leben zurückkehren wollen, erhalten zum Auszug 25 Gulden und die nötigen Kleider.

  • Diejenigen, die den Ordensstand nicht verlassen wollen, sind - bis auf wenige, die noch zu den nötigsten Hausarbeiten als Gärtner, Köche, in der Brauerei und so weiter benötigt werden - auf die oberpfälzischen oder baierischen Prälatenklöster als Konventdiener oder Pfründner zu verteilen.
  • Die nach Abzug der Kranken und Ausländischen verbliebenen sieben Laienbrüder des Münchener Franziskanerklosters sind in ständische Abteien zu schicken.

Die kurfürstliche Verordnung gibt auch Anweisung über den möglichen Rücktritt von Priestermönchen der Mendikantenorden in den Weltpriesterstand.

  • Diese Mönche müssen sich einer Prüfung durch die Spezial-Klosterkommission unterziehen. Dabei werden weniger ihre theologischen Kenntnisse begutachtet, sondern vielmehr festgestellt, „ob die Austretenden auch im Sinne der Staatsauffassung genügend aufgeklärt“ sind. 
  • Haben die Aspiranten ihre Prüfung bestanden, erhalten sie von der Kommission die Erlaubnis zum Überwechseln mit einer jährlichen Pension von 125 Gulden.
19. Juni 1805
Die ehemaligen Hieronymiten-Mönche müssen ausziehen

München-Lehel * Die ehemaligen Hieronymiten-Mönche erhalten die Weisung, das Gebäude, „welches sie dermal bewohnen, weil es zu einem Staatszweck bestimmt ist“, schnellstmöglich zu räumen. Zum Unterhalt erhält der Prior eine Jahrespension von 300 Gulden, die übrigen Patres jeweils 275 Gulden. Zur Auflage wird ihnen gemacht, „die pfarrlichen Verpflichtungen im Lehel“ bis zur anderweitigen Verfügung pflichtgemäß zu versehen. 

2. Februar 1817
Graf Maximilian Joseph von Montgelas erhält seine Entlassungsurkunde

München-Kreuzviertel * Mit den Worten: „Sonntag um elf Uhr werde ich mich bei Ihnen einfinden; adieu mon cher Montgelas. Ich hoffe, Sie in besserer Gesundheit anzutreffen, als ich Sie verlassen habe“, hat der baierische Herrscher sein Kommen für den 2. Februar 1817 angekündigt. Doch statt dem König fährt ein Bote mit der Entlassungsurkunde in der Tasche in das Palais am Promenadeplatz. 

Der abgesetzte Minister erhält nicht einmal die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Kündigungsschreiben ist so formuliert, als hätte der Graf selbst aus gesundheitlichen Gründen gebeten, „ihn der ganzen Last der ihm bisher anvertrauten Staatsämter zu entheben“. Graf Maximilan Joseph von Montgelas schweigt nach der Überreichung des Schreibens erst einmal eine Viertelstunde und äußert sich dann nur über die - aus seiner Sicht - viel zu niedrige Höhe der Pension. 30.000 Gulden erhält der Neurentner, statt der 36.000 Gulden, die er als aktiver Minister erhalten hat.

Das ist also der Dank des Hauses Wittelsbach für den Mann, der ihnen in jahrzehntelanger Arbeit das Land vergrößerte, einen modernen Staat geschaffen und die Königskrone errungen hatte. Doch für Kronprinz Ludwig ist der Minister, der Baiern geformt, reformiert und modernisiert hat, einfach zu „unteutsch“.

In dieser Zeit kursieren zudem Schmähschriften, in denen Montgelas unterstellt wird, er sei nur ein „halber Baier“ und gehöre der alles unterjochenden französischen Nation an. Als Ernestine von Montgelas nach der Entlassung ihres Mannes als Minister die Gruppierung der Verschwörer an der Hoftafel beschimpft, erhält sie lebenslanges Hofverbot.

Kein Wunder, dass der ansonsten denkmalgeile König Ludwig I. dem Architekten des modernen Baiern kein Bronzestandbild setzen lässt, wohl aber seinem Mitverschwörer Fürst Carl Philipp von Wrede. Danach bewirkt eine deutsch-national gestimmte bayerische Geschichtsschreibung, dass Montgelas bei den Bayern in keinem guten Andenken bleibt.

Nach der Entlassung des Grafen Maximilian Joseph von Montgelas werden die Ministerien neu aufgeteilt. Das Portefeuille des Äußeren erhält Alois Graf von Rechberg, das des Inneren Friedrich Graf von Thürheim und das der Finanzen Maximilian Freiherr von Lerchenfeld.

1863
Die Beamten-Relikten-Anstalt wird gebaut

Bogenhausen * König Max II. lässt in Neuberghausen durch Baurat Riedel die „Beamten-Relikten-Anstalt“ bauen. Das repräsentative - vom Volksmund auch despektierlich „Drachenburg“ genannte - Gebäude nahe der Bogenhauser Kirche enthält „außer den Sälen hundert Zimmer“ und bietet damit Platz für rund einhundert Personen. 

In ihm leben verwaiste oder alleinstehende Frauen, „namentlich Töchter des mittleren Beamtenstandes“, deren Pensionsansprüche für den Lebensunterhalt nicht ausreichend sind, für die aber wegen ihrer Herkunft und Erziehung - „als gebildete Frauenzimmer“ - nicht die damals übliche Arbeit als Dienstmädchen in Frage kommt. Ihre einzige Verdienstmöglichkeit bleibt daher „die geringe Einnahme weiblicher Handarbeiten, bei deren gewöhnlicher Unzulänglichkeit“ die betroffenen Frauen „einem kummervollen Leben“ ausgesetzt waren. König Max II. sorgt damit ebenso für den Abschluss der Laufbahn seiner Staatsdiener, wie er mit dem Maximilianeum den Beginn derselben gewidmet hat.

um 1864
Neubau der Giesinger Heilig- Kreuz-Kirche

München-Obergiesing * Die neue Heilig- Kreuz-Kirche wird nach Plänen von Georg von Dollmann gebaut. Den entscheidenden Einfluss auf die architektonische Gestaltung des Kirchenneubaus übt jedoch der Ex-König Ludwig I. aus, der achtzehn Jahre zuvor seiner Ämter enthoben worden ist.

Er ist nicht nur während der Planungsphase und des ersten Bauabschnitts der potenteste Finanzier, sondern bestimmt auch den Architekten: den königlich bayerischen Hofbaurat und Schwiegersohn von Leo von Klenze, Georg von Dollmann. Dieser hatte für den pensionierten König den Ausbau der assyrischen Abteilung in der Glyptothek und einen großen Teil der Befreiungshalle ausgeführt. Dollmann ist Betriebsingenieur der kgl. bay. Staatsbahn und wirkt als Baumeister König Ludwigs II. bei der Projektierung seiner Schlösser mit.

8. Dezember 1865
Ludwig II. muss Richard Wagner einen Abschiedsbrief schreiben

München * Nachdem 810 Münchner Bürger schriftlich die Landesverweisung des Komponisten forderten, muss König Ludwig II. Richard Wagner einen Abschiedsbrief schreiben. Die Abreise Wagners aus München sollte nur ein Abschied auf Zeit sein. Wenn sich die Gemüter wieder etwas beruhigt hätten, könnte er ja wieder nach München zurückkehren.

Aus diesem Grund erhält der Komponist auch weiterhin sein Jahresgehalt von 8.000 Gulden, was dem Doppelten einer Ministerpension entspricht.

31. Dezember 1900
München hat 499.432 Einwohner

München * München hat 499.959 Einwohner. Nur noch die Hälfte der Münchner Bevölkerung ist zwar im Königreich Bayern geboren, aber nicht in München. 

Das Durchschnittsalter der Münchner Bewohner liegt bei 29 Jahren, und das, obwohl die Stadt zu dieser Zeit als beliebter Pensionistenwohnsitz gilt.

2. August 1914
Die Stadt hat sich durch den Krieg sofort verändert

München * Den Frauen werden Sanitätskurse angeboten, da nur wenige über entsprechende Kenntnisse verfügen. Pensionierte Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, sich für die Dauer der Schulferien um die Kinder zu kümmern. Nicht eingezogene Studenten und alle in den Wehrkraftvereinen organisierten Jugendlichen sollen sich als Erntehelfer melden. 

Schauspieler und Autoren sollen während der Dauer des Krieg auf ihre Tantiemen verzichten und sich mit dem Zehrpfennig für Speise und Trank begnügen. Theaterdirektoren sollen ihren Ausstattungsetat möglichst weit herunterfahren: „Das Publikum wird in diesen Zeiten eine einfache Ausstattung und andere Mängel gerne in Kauf nehmen. Spielt deutsche und patriotische Stücke zu mäßigen Preisen“.  

Hausbesitzer klagen, dass viele Mieter infolge des Kriegszustandes keine Miete zahlen wollen. 

21. August 1914
Paul von Hindenburg wird Oberbefehlshaber der 8. Armee

Konstanz * Der 65-jährige Freiherr von Prittwitz wird durch den 66-jährigen und seit 1911 pensionierten Paul von Beneckendorff und Hindenburg ersetzt. Dabei geht es der Obersten Heeresleitung - OHL gar nicht um den kampferprobten Hindenburg, der bereits 1866 vor Königsgrätz kämpfte und 1870/71 am Deutsch-Französischen Krieg teilgenommen hat. Generalstabs-Chef Moltke bezweifelt sogar, dass Paul von Hindenburg über die erforderliche Tatkraft und Energie verfügen würde.  

Für Hindenburg spricht eigentlich nur, „dass man von seinem Phlegma absolute Untätigkeit erwartete, um Ludendorff freie Hand zu lassen“. Man will eigentlich Erich Ludendorff zum Befehlshaber in Ostpreußen machen. Doch ein Generalmajor bürgerlicher Abstammung konnte unmöglich zum Oberbefehlshaber der 8. Armee aufsteigen, wo doch die anderen Armeekommandos in den Händen von Adeligen, häufig sogar Herzögen und Kronprinzen lagen. Dennoch sollte der Bürgerliche hinter einem wenig antriebsvollen und alten Vorgesetzten die aktive Rolle des Armee-Kommandierenden übernehmen. 

14. November 1918
Die Regierung entgegnet Gerüchten

München - Freistaat Bayern * In einem Plakat wird von der bayerischen Regierung Gerüchten entgegengetreten, wonach Bank- und Sparkassenkonten beschlagnahmt werden sollten.

Auch die Gehaltsansprüche der im öffentlichen Dienst beschäftigten und die Pensionen der Beamten bleiben unberührt. 

1923
Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat wieder eingeführt

Berlin * Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat für Beamtinnen wieder eingeführt. Dort heißt es: „Das Dienstverhältnis verheirateter weiblicher Beamter und Lehrer [...] kann jederzeit gekündigt werden. [...] Dies gilt auch bei lebenslänglicher Anstellung“.  

Gleichzeitig wird eine Heiratsprämie, eine Abfindungssumme im Falle der Eheschließung, eingeführt. Die Beamtinnen verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern auch jeglichen Anspruch auf Pension. 

Februar 1935
Eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums

Berlin - München-Haidhausen * Das Kultusministerium teilt dem Kuratoriumsvorsitzenden mit, dass „eine Umbildung, insbesondere Verjüngung des Kuratoriums“ bevorsteht. Seine Neubesetzung mit parteinahen Nationalsozialisten ist die Grundvoraussetzung für die anschließende Verdrängung des Stiftungsvorstands des Maximilianeums, Professor Hans Rheinfelder. Es folgt eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums. Man will mindestens drei Mitglieder dieses Gremiums vorzeitig ihres Amtes entheben. Das geht aber nur, wenn die Betroffenen von sich aus ihren Rücktritt erklären. 

  • Anton Dyroff und Walter Lotz sind bereits über 68 Jahre alt und sollen deshalb aus Altersgründen pensioniert werden. 
  • Wilhelm Freiherr von Pechstein vertritt eine konservative, strikt gegen den Nationalsozialismus und besonders seine Kirchenpolitik gerichtete Einstellung. 
  • Hinzu kommt später noch Aloys Fischer, der mit einer nichtarischen Frau verheiratet ist.
1937
Aloys Fischer wird pensioniert

München-Haidhausen * Aloys Fischer wird im Jahr 1937 pensioniert, weil er sich nicht von seiner jüdischen Frau scheiden lassen will. Bereits im Wintersemester 1934/35 hatte er aufgrund seiner ehelichen Beziehung Funktionen im Senat der Universität München aufgeben müssen. 

1. Juni 1993
Über die Ausziehtechniken im Blauen Engel

München-Haidhausen * Die Münchner Abendzeitung schreibt über den soeben geschlossenen Blauen Engel in der Wolfgangstraße in Haidhausen folgende Zeilen:  

„Die Ausziehtechniken im Blauen Engel (Marlene Dietrich dreht sich im Grabe um) waren selten ausgereifter als im ‚bumsfidelen Mädchenpensionat‘. Dafür kostete der Eintritt auch nur fünf Mark. Für drei Mark bekam man von der Kathie ein müdes Bier serviert, bevor sie zur Miß Kate mutiert auf der Bühne ihre Version vom Alpensex zeigte. Tja, nun nicht mehr. Gott sei Dank, werden die einen denken, die in der Prolo-Fleischbeschau nichts Lustiges finden konnten. Schade, so die anderen, die angereiste Bekannte mit dem Dirndl-Sex schocken konnten. 

Das Gebäude an der Wolfgangstraße wird anschließend saniert und darin eine andere Gastwirtschaft eröffnet: das Wasserwerk.