Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
31. Juli 1914
Ausfuhrverbot von Futtermitteln, Tieren und anderer Waren

Berlin * Gleichzeitig mit der Kriegserklärung erlässt der deutsche Kaiser das „Verbot der Ausfuhr von Nahrungsmitteln aller Art ins gegnerische Ausland“. Damit dürfen nur noch neutrale und die verbündeten Länder Österreich, Ungarn und Türkei sowie die deutschen Truppen im Ausland mit Bier beliefert werden.  

Das Versandbuch der Paulanerbrauerei macht diese Krise des Exportes deutlich sichtbar. Erst nach beiden Weltkriegen können die Münchner Brauereien in den 1970er Jahren wieder Exportzahlen wie um 1900 erzielen. 

19. September 2009
Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt

München-Theresienwiese * Im § 53 der Betriebsvorschrift des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt Abt. Veranstaltungen heißt es Thema Bierausschank:

  • „Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier.
  • Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
  • An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das den Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden.
  • Das Festbier darf nur in Maßkrügen (1,0 l Gefäßen) und das Weißbier in 0,5 l Gefäßen (Weißbierglas) ausgeschenkt werden“.