Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
1363
Nur Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien erhalten das Braurecht

München * Das Braurecht wird nur an Angehörige aus Münchner Patrizierfamilien vergeben. Im Jahr 1363 entstammen alle zwölf Inhaber des herzoglichen Lehensbriefes, der Gerechtigkeit, einer Familie, die auch im Rat der Stadt und als Bürgermeister zu finden ist. Diese Brauberechtigten verdienen ihr Geld im Großhandel mit Salz, Wein und Eisen. Sie brauen nicht selbst und überlassen diese Aufgaben ausgebildeten Brauern.

7. August 1372
Das Ende des sogenannten Patrizierbrauens

München * Da die alten Bräuämter den Bedarf an Greußling nicht herstellen können, gibt es Zwietracht in der Münchner Bevölkerung. Da aber daraufhin heimlich und widerrechtlich Greußling gebraut wird, entgehen dem Herzog Steuereinnahmen. Deshalb soll künftig jeder brauen können, der vom Herzog mit dem Braurecht belehnt wird.

Die Reform leitet das Ende des sogenannten Patrizierbrauens ein.

1526
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen eine „Ordnung der Klaider“

München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.

Diese mit den Landständen abgestimmte Bekleidungsvorschrift ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.

  • So bilden die Frauen und Töchter des Adels, der Patrizier-Geschlechter, der Kaufleute und reichen Bürger sowie der Handwerksmeister jeweils eine eigene Gruppe.
  • Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die fürstlichen Räte und die nicht-adeligen Sekretäre sind mit den Patrizier-Bürgergeschlechtern gleichgestellt.
  • Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber und Mundköche gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die Kaufleute und die reichen Bürger.
  • Der gemeine Bürger ist dem Handwerksgesellen und
  • der Tagelöhner dem Bauern gleichgestellt.

Das ergibt insgesamt acht Standesgruppen. 

1611
Vom Weinanbau in der Herzog-Max-Burg

München-Kreuzviertel * Der Augsburger Patrizier Philipp Hainhofer berichtet vom Weinanbau in der Herzog-Max-Burg folgendes: „[...] haben Sie mir zur nachtmahlzeit zwo grosse Flaschen ihres [Münchner] gewächß geschickhet, als ein rotten, den Sie Rappes [Kräuterwein, Würzwein] nennen, und ein schiller [rosafarbener Wein], der so schön im glaß, als wannß ein Carfunkel were, und kein schönern Wein nie gesehen habe und ist nit nur schön, sondern auch guet darneben“.