Münchner Zeitensprünge
2000
0 Chronik 2026
15. April 1668
Klosterbau unter kurfürstlichen Auflagen

Au * Mit Schenkungsbrief überlässt Kurfürst Ferdinand Maria den Paulaner-Mönchen - zum Bau eines größeren Klosters - einen Platz neben dem Neudecker Schlossgarten. 

Den Partes wird bei ihren Planungen die Beschränkung auferlegt, dass der kurfürstliche Garten vom Kloster aus uneinsehbar bleiben muss. Sie dürfen deshalb auf der Ostseite keine oder nur sehr hoch angesetzte, lediglich dem Lichteinfall dienende, kleine Fenster einbauen.

28. September 1805
Kurfürst Max IV. Joseph ratifiziert den Geheimvertrag

Würzburg * Während Napoleon den Vertrag von Bogenhausen sofort nach Erhalt unterzeichnet hat, lässt Kurfürst Max IV. Joseph kostbare Zeit verstreichen. Das lag eventuell auch an der Kurfürstin Karoline, die sich für eine Allianz mit Österreich ausgesprochen hatte.

Erst nachdem sich das französische Heer mit den baierischen Truppen vereinigt hat, unterschreibt der baierische Kurfürst den Vertrag. Dabei datiert er ihn vorsichtshalber auf den 24. September zurück. Baiern ist damit Kriegspartei an der Seite Napoleon Bonapartes gegen Kaiser Franz II., dessen Truppen bereits das südliche Baiern besetzt haben. 

1. Januar 1806
Fehlende Kroninsignien und Salbung des Königspaares

München-Graggenau * Was fehlt, sind die Kroninsignien und natürlich die feierliche Krönung mit kirchlicher Salbung des Königpaares. Napoleon hätte gerne eine Krönung gesehen, die aber in München nicht gewollt ist. Begründet wird dies damit, dass im immer noch bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation derartige Königskrönungen unbekannt sind.

Da aber Baiern, Württemberg, Baden und Frankreich bestrebt sind, die Bestimmungen des Friedens von Preßburg vom 26. Dezember 1805 schnellstmöglich umzusetzen und damit unumkehrbar zu machen, fehlt für eine Krönung sowohl in München als auch in Stuttgart die dazu notwendige Vorbereitungszeit. So findet lediglich die Proklamation der neu entstandenen Königreiche Baiern und Württemberg zeitgleich statt.

Freilich gibt es noch andere Gründe, die gegen eine Krönung sprechen, aber nicht laut ausgesprochen werden:

  • Die Wittelsbacher wollen den Anschein vermeiden, die Königswürde sei dem militärischen Erfolg und dem Willen Napoleon Bonapartes zu verdanken.
  • Dieser hat eine Rangerhöhung der süddeutschen Staaten nur deshalb angestrebt, um zuverlässige Bündnispartner gegen Österreich zu gewinnen und dessen Machteinfluss zu beschränken.
  • Damit ist Napoleon auch dem Ziel, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu zerschlagen und zu beerben, ein Stück näher gekommen.
  • Und wenn man schon die baierische Unabhängigkeit und Souveränität als eine von Frankreich und Napoleon unabhängige legitimiert gewusst haben will, scheint eine Krönungszeremonie - noch dazu in Anwesenheit des französischen Kaisers - für absolut unakzeptabel.

Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 1. Januar 1806 wird deshalb angemerkt: „Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden.“ Geplant ist die Krönungszeremonie für Oktober 1806. 

1. Mai 1808
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft

München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.  

Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich. 

Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.  

  • Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.  
  • Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.  
  • Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.  
  • Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
  • Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
  • Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.

Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen. 

Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,

  • dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
  • Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
  • Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.  

Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern 

  • das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.  
  • Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
  • Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.  

Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.  
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.  

  • Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.  
  • Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.  

Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.

19. Februar 1810
Andreas Hofer wird zum Tode verurteilt

Mantua * Trotz Bitten der Stadtbevölkerung von Mantua und der Interventionen des Vizekönigs Eugéne Beauharnais sowie des baierischen Kronprinzen Ludwig I. wird Andreas Hofer auf persönliche Weisung Napoléon Bonapartes von einem französischem Kriegsgericht zum Tode verurteilt.

22. Mai 1810
Regensburg wird an Baiern übergeben

Regensburg * Der französische General Jean Dominique de Compans übergibt - im Auftrag Napoléon Bonapartes - Regensburg an den baierischen Hofkommissar Joseph Maria Freiherr von Weichs. 

August 1810
Die neue Grenzziehung in Tirol ist abgeschlossen

Tirol * Der Aufstand der Tiroler und die zunächst vergeblichen Versuche Baierns, Tirol zurück zu erobern waren in den Augen Napoleon Bonapartes eine militärische Schande, die seinen Ruf als unbesiegbaren Feldherrn beschädigt hat. Das führt zu einer neuen Grenzziehung in Tirol. 

  • Baiern behält Nordtirol, den Vinschgau sowie das obere Eisack- und das Pustertal.
  • Der südliche Teil geht an das Königreich Italien,
  • Osttirol und Innichen werden zum Bestandteil der illyrischen Provinzen.

Baierischen Berechnungen zufolge hatte Gesamt-Tirol im Jahr 1807 exakt 618.857 Einwohner. Etwa 289.000 davon lebten in „Welschtirol“, dem italienisch sprechenden Süden. Das Königreich Baiern muss also einen Bevölkerungsverlust von 300.000 Einwohnern verkraften.

Doch nahezu gleichzeitig kann das Baiernland einen Zugewinn von rund 700.000 Einwohnern verzeichnen, nachdem sie die Herrschaft über Berchtesgaden, das Innviertel und Teile des Hausruckviertels, aber auch über Bayreuth und Regensburg erlangt.

12. September 1810
Das ausgebeutete Salzburg kommt zum Königreich Baiern

Salzburg * Napoleon Bonapartes Frankreich tritt im Frankfurter Vertrag das ausgebeutete Salzburg an den baierischen König Max I. Joseph ab. Mit der Eingliederung in das baierische Königreich verliert Salzburg endgültig seine territoriale Selbstständigkeit. Das eh schon verarmte Land wird zunächst von den Franzosen ausgepresst und dann den Baiern wegen ihrer Bündnistreue überlassen.