Kurfürst Ferdinand wird Bischof von Paderborn
Paderborn * Kurfürst Ferdinand von Köln, der Inhaber der Bistümer Köln, Lüttich, Hildesheim und Münster, wird zum Bischof von Paderborn gewählt.
Paderborn * Kurfürst Ferdinand von Köln, der Inhaber der Bistümer Köln, Lüttich, Hildesheim und Münster, wird zum Bischof von Paderborn gewählt.
Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert.
München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.
Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.
Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.
Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.
Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden.
Arnsberg * Ferdinand, der Kölner Kurfürst und Bischof von Köln, Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, stirbt in Arnsberg/Westfalen. Sein Neffe, Maximilian Heinrich, übernimmt die Kurwürde sowie die Bistümer Köln, Lüttich und Hildesheim. Die Bistümer Münster und Paderborn gehen dem Hause Wittelsbach für einige Jahre verloren.
Wilhelm Freiherr von Höllinghofen, der gemeinsame Sohn des Fürstbischofs Ernst und seiner Mätresse Gertrud von Plettberg, übernimmt von ihm die Reichsabtei Stablo-Malmedy.
Paderborn * In Unkenntnis seines Todes wird Philipp Moritz in Paderborn einstimmig zum Fürstbischof gewählt.
Paterborn - Regensburg * Clemens August wird anstelle seines verstorbenen Bruders Philipp Moritz Bischof von Paderborn. Er muss dafür sein Bistum Regensburg aufgeben.
Köln * Kurfürst Joseph Clemens, Fürstbischof der Bistümer Köln, Lüttich und Hildesheim stirbt in Köln und wird in der dortigen Domkirche beigesetzt.
Der 23-jährige Clemens August tritt das Amt eines Kurfürsten und Erzbischofs von Köln an, ohne das Bistum Münster oder Paderborn abgeben zu müssen.
Osnabrück * Das Domkapitel von Osnabrück wählt den 28-jährigen Clemens August zu ihrem Bischof. Damit ist der Kölner Kurfürst Herr über die fünf Bistümer Köln, Münster, Paderborn, Hildesheim und Osnabrück.